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Autor Thema: Dienstsystem Köppern  (Gelesen 12173 mal)

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  • Beitrag Starter
  • David1604

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    am: 13. November 2018, 20:59 Uhr
    Hallo liebe Community, könnte mir bitte jemand sagen was das Depot Köppern für ein Dienstsystem hat??? Vielen Dank im Vorraus
     



    Flohfeuerwehr

    Antwort #1 am: 14. November 2018, 11:24 Uhr
    In Köppern wird ausschließlich im Tagdienst gearbeitet, Mo - Fr.
     


  • Beitrag Starter
  • David1604

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    Antwort #2 am: 14. November 2018, 11:50 Uhr
    Dankeschön
     


    Rudolf

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    Antwort #3 am: 14. November 2018, 13:10 Uhr
    Seid mir nicht Böse aber ich benutze diesen Thread mal für meine Frage da sie eigentlich auch was mit dem Thema zu tun hat. :)
    Warum kann man nicht eine Liste erstellen wo man nachschauen kann, welcher Standort welche Schicht hat. Ich habe schon in einem anderen Thread gelesen wegen Geheimhaltung. Aber im selben Moment wird auf die Suchfunktion verwiesen. Bei meinem mündlichen Auswahlverfahren habe ich genau das gefragt und es hiss zu mir es ist kein Geheimnis außer es ist eine Versuchseinrichtung.
    Schon mal Dankeschön und Sorry falls ich jemanden damit auf die Füße trete.
    Liebe Grüße Rudolf
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 15. November 2018, 08:38 Uhr
    Moin

    Es geht hier nicht um Geheimhaltung. Der Aufhänger ist die "Verschwiegenheitspflicht" des Beamten.

    Beamte haben Rechte und Pflichten. Eine Pflicht ist die "Verschwiegenheitspflicht", geregelt ist das im Beamtenstatusgesetz.


    Auszug zur gesetzlichen Begründung:
    Zitat
    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

    § 37 Verschwiegenheitspflicht

    (1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit

    1.    Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
    2.    Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder
    3.    gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer durch Landesrecht

    bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird.
    ...

    https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html


    Auszug aus der Internetseite www.dbb.de (Verständlich erklärt):
    Zitat
    Verschwiegenheitspflicht

    Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb des Dienstes Verschwiegenheit zu bewahren; d.h. auch gegenüber nicht zu beteiligenden Kollegen. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (für Bundesbeamte geregelt in § 67 Abs. BBG; für Landesbeamte in § 37 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes). Vertraulich sind nur solche Tatsachen, die nicht offenkundig sind (z. B. durch eine Veröffentlichung in der Presse), oder wegen ihrer Bedeutung keiner Geheimhaltung bedürfen. Für Aussagen in dienstlichen Angelegenheiten bei Gerichten oder sonstigen Stellen bedarf der Beamte einer Aussa-gegenehmigung (vgl. § 67 Abs. 3 BBG; § 37 Abs. 3 BeamtStG). Diese darf nur unter bestimmten Umständen untersagt werden.

    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/verschwiegenheitspflicht.html


    Meine eigene Meinung:

    Man wandert immer auf einem schmalen Grad was was nun geht oder nicht geht bezüglich Aussagen die hier im Forum getroffen werden. Welche Schichtsysteme gefahren werden fällt nicht unter die Verschwiegenheitspflicht, Tatsachen die allg. bekannt sind.

    Eine Liste welche Systeme gefahren werden braucht man nicht erstellen-> steht hier:
    1. https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1706.msg4054#msg4054 und
    2. https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1987.msg6185#msg6185

    Kleines Beispiel was unter Verschwiegenheitspflicht fällt:
    Moorbrand in Meppen... Wenn man hier in der Öffentlichkeit detailliert erklärt warum evtl. Einsatzfahrzeuge der BwF ausgefallen sind, also Gründe/Ursachen verbreitet die dir als "Normaler Feuerwehrmann" nicht zustehen und du das in die Welt setzt. Oder genau zu schildern wie der Tiger den Abschuss, mit welcher Munition auf welches Ziel gemacht hat, sprich Vorgehenweisen ect.

    Ich hoffe du kannst damit etwas anfangen...?

    Gruß Martin ;-)

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    Rudolf

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    Antwort #5 am: 15. November 2018, 09:46 Uhr
    So das war jetzt eine super Antwort.
    Also mir persönlich hat der Zweite Link am meisten geholfen.
    Noch mal Dankeschön für die Erklärung.  :)
    « Letzte Änderung: 15. November 2018, 12:10 Uhr von Martin, Grund: Editiert vom Admin: Beitrag zusammengeführt »
     


     

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