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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 11:13 Uhr

Titel: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Martin am 18. Juli 2012, 11:13 Uhr
Gemäß der unten aufgeführten Quellen für die Einstellungsvoraussetzungen gibt es kein Einstellungshöchstalter! Jedoch bin ich der Meinung das die einzustellende Behörde sich dennoch vorbehält wer eingestellt wird oder nicht. Verbindliche Aussage hierzu erfahrt ihr direkt bei den einzustellenden Behörden.

Quelle:


Grund... weil es kein Einstellungshöchstalter gibt:

Gem. „Bundeslaufbahnverordnung (BLV)“ vor Februar 2009 gab es einen § 14 „Einstellung der Laufbahnbewerber“

Zitat im Abs. 2 war:
Zitat
…(2) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis zu einem

Höchstalter von 32 Jahren, bei schwerbehinderten Menschen bis

zu einem Höchstalter von 40 Jahren zulässig.

Nach Februar 2009 trat eine Gesetzliche Reform des Dienstrechtes für Bundesbeamte in Kraft. Darauf wurde ab Februar 2009 das sogenannte „Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)“ für Bundesbeamte in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden viele andere Gesetzte für Beamte in ihrem Inhalt verändert. Unteranderem auch die o. g. „Bundeslaufbahnverordnung (BLV)“, ebenfalls gültig ab Feb. 2009.

 
In dem DNeuG stehen die Voraussetzungen im § 7 „Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses“ und

in der BLV ebenfalls im § 7 „Laufbahnbefähigungen“. (den o. g. § 14 BLV gibt es nicht mehr!)

 
- Im Gesetz wird keine Altersgrenze mehr angegeben!!! -
 
Selbstverständlich behält der Dienstherr sich vor bis zu welchem Alter er noch einstellt. Das hat aber andere Gründe – bei einem z.B. 50 jährigen sind da Faktoren wie z.B. Ausbildungszeit/kosten, Anrechenbare/erwirtschaftete Beamtendienstjahre für die Pension usw. usw.


Bewerberinnen und Bewerber, die während des Vorbereitungsdienstes das 50. Lebensjahr vollenden werden, können nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht in ein Dienstverhältnis einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe übernommen werden, so die Aussage von öffentlicher Seite!
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Andre1712 am 16. Mai 2017, 12:58 Uhr
Erstmal hallo in die Runde,

ich bin noch ganz neu hier :)

Ich hätte ne Frage die hier ganz gut hinpasst:

Es steht zwar überall das das Einstellungshöchstalter bei 40 liegt, ist das aber realistisch?? Also ich bin Anfang 30, allerdings werden doch sicherlich die 20 jährigen vorgezogen, oder?
Ich hab von nem Bewerberverhältniss im Norden von fast 300 Bewerbern zu ca 25 Stellen, gehört.  :-[

Den Sporttest sollte ich ganz gut bestehen und um die ärztlichen Untersuchungen mach ich mir auch keinen Kopf, bin ja bereits Atemschutzgeräteträger. Bei dem Rest weiß man natürlich nicht, was da genau auf einen zu kommt.

Danke schon einmal.

Mit einem kameradschaftlichen Gruß

André
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Alexander am 16. Mai 2017, 14:18 Uhr
Es steht zwar überall das das Einstellungshöchstalter bei 40 liegt, ist das aber realistisch?? Also ich bin Anfang 30, allerdings werden doch sicherlich die 20 jährigen vorgezogen, oder?
Nein, es werden keine Jüngeren bevorzugt.
Dies wäre auch gar nicht zulässig.
Wer eingestellt wird hängt nur vom Ausgang des Bewerbungsverfahrens und natürlich anschließend vom Arzt ab.
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Nordlicht am 16. Mai 2017, 21:21 Uhr
Bin 36 und hab am 2.5 angefangen. Also am alter soll es nicht liegen...
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Martin am 17. Mai 2017, 09:08 Uhr
@Andre1712

Hallo

so wie ich es im ersten Beitrag schon schrieb, es gibt lt. Bundeslaufbahnverordnung (BLV) keine Altershöchstgrenze.

Jedoch wird die 40 Jahr Marke max. angestrebt. Das hat was mit der ausreichenden Versorgung zu tun wenn du im Pensionsalter bist.

Jeweniger Beamtendienstjahre du hast bzw. dir vorher evtl. angerechnet werden, z.B. Bw Zeit desto größer ist die Versorgungslücke wenn du mit 62 in Pension gehst. Solltes du vorher, und davon ist auszugehen, in die Rentenkasse eingezahlt haben, so bekommst du dieses erst mit 67 Jahren.

Max. Versorgung liegt momentan bei 71,75% (entspricht 40 Dienstjahre Beamter) sind 1,79% pro anrechenbares Jahr.

Also wenn du mit 40 Jahren den Beamtenstatus hast und nichts anders angerechnet wird so hast du mit 62 Jahren knapp 40% vom letzten Bruttogehalt als Pension. Und ggf. in 5 Jahre später kommt erst deine Rente zum tragen. Jedoch darf beides nicht mehr als 71,75% betragen.

Das wissen die wenigsten.
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung s
Beitrag von: Phoenix79 am 20. Februar 2019, 20:47 Uhr
Hallo,

ich möchte das Thema noch mal aufgreifen.

Aktuell bin ich im Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Herbst 2019.

Gehen wir von einem Positiven Verlauf der Tests und des Arztes aus :).

Habe ich überhaupt eine Chance auf Einstellung und spätere Verbeamtung auf Lebenszeit, denn zum Ausbildungsbeginn wäre ich 40 (September 79) Jahre alt.

Oder ist die Tatsache, dass ich überhaupt im Auswahlverfahren bin eine positive Anwort auf diese Frage.

Oder wird beim Auswahlverfahren nicht nach Alter vor gefiltert?

Wie sind eure Erfahrungen ?

Die Thematik mit der Pension und Rente habe ich im Auge. Muss man einfach mal rechnen. 8)

Vielen Dank für euere Rückmeldungen.

Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Rudolf am 21. Februar 2019, 08:46 Uhr
Also ich bin auch Baujahr 1979 ;D und fange die Ausbildung im Mai an.
Ich kann dir nur sagen das du bei den Test keine Bevorzugung hast (finde ich gut). Weil du musst genau so deine Leistungen bringen wie ein/e 20 Jährige/r.
Du wirst aber beim Psychologen darauf angesprochen. Weil es ist schon ein Unterschied ob du ein Gehalt mit(Beispiel) 2500€ beziehst oder deine Anwärter Bezüge (plus Familienzulagen) bekommst.
Ich wurde nicht benachteiligt geschweige bevorzugt, es ist alles fähr abgelaufen. Es ist ehrlich gesagt sehr Kameradschaftlich zwischen uns den Bewerbern abgelaufen, wir haben uns gegenseitig angespornt (Sport Test) mehr Leistung zu bringen.
Das mit der Einstellungsgrenze gibt es hier einige Threads die ziemlich aktuell sind. Am besten die Such Funktion benutzen.
Wünsche dir und natürlich den anderen viel Erfolg bei der Bewerbung
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Martin am 22. Februar 2019, 08:53 Uhr
@Phoenix79

Hallo

Wie gesagt, es gibt keine offizielle Einstellungsgrenze. Jedoch werden die für sich bewerten ob es Sinn macht einen mit hohem Alter einzustellen oder in die Laufbahnausbildung zu stecken. Das muss man auch verstehen das das so ist.

40 ist aber eigentlich kein Problem sonst hättest du schon längst eine Absage bekommen!

Das mit der Rente/Pension solltest du aber vorher bereits mal klären, wenn der Tag kommt das du in die Pension gehst und feststellst das es finanzielle Probleme gibt, ist es zu spät. Wie von mir schon beschrieben geht es denn um 5 Jahre die dazwischen liegen bist du deinen Rentenanspruch (mit Stand heute 67 Jahre) bekommst.

Hilft vielleicht nur privat etwas vorzusorgen.
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Phoenix79 am 24. Februar 2019, 19:21 Uhr
Hallo

Danke für euere Rückmeldungen.

Das reicht mir erstmal als Information, hatte wiedersprüchliche Aussagen im Zusammenhang mit der Ausbildung erhalten.  Und dadurch wir man halt verunsichert.
Die Rückmeldung von Rudolf ist jetzt am ehesten an meiner Situation  :)!
Läst hoffen ;)

@Martin du hast Recht die Versorgungslücke muss man im Auge behalten.
Aber da tun sich Pension und Rente nicht viel Private Vorsorge ist bei beiden als Option in Betracht zusehen.

@Rudolf wie hast du das mit der PKV gelöst, die beiden Gesellschaften die ich angefragt habe haben Anwärtertarif nur bis 35 ::) .


Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Martin am 24. Februar 2019, 20:40 Uhr
Pension und Rente tun sich nicht viel?

Da irrst du dich aber gewaltig, von den verschiedenen Systemen Rente und Pension gibt es aber gewaltige unterschiede. Vom Grundsatz steht sich der Beamte immer besser!
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Rudolf am 25. Februar 2019, 14:22 Uhr
Ja das mit der Versicherung ist so eine sache. Die einzige Versicherung die ich gefunden habe ist die concordia die geht bis zum 39 Lebensjahr. Ja ich weiß, da sind wir beide zu alt :-X ;).
Du kannst sagen du bleibst während der Ausbildung  bei der gesetzlichen Versicherung  musst mit ca.18% rechnen und nach der Ausbildung gehst du zur privaten. Oder du beißt in den sauren Apfel so wie ich und gehst halt für normalen Tarif zur privaten. Mir persönlich hat die concordia am meisten zugesagt. Deswegen habe ich diese genommen.
Titel: Antw: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?
Beitrag von: Martin am 25. Februar 2019, 14:37 Uhr
Bitte weitere Diskussionen im Bezug Rente/Pension und PKV hier weiterführen:

Dienstbezüge / Soziales (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?board=10.0)

Eröffnet dort einen neuen Thread ansonsten wird es zu unübersichtlich, danke.
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