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bundeswehr-feuerwehr.de => Neuigkeiten und Ankündigungen => Thema gestartet von: Martin am 10. Mai 2019, 19:36 Uhr

Titel: Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten
Beitrag von: Martin am 10. Mai 2019, 19:36 Uhr
Zitat
Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten
Regelungen der Arbeitszeitverordnung sind europarechtswidrig

Düsseldorf.

Die Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ausgeführt. Überstunden, die im Rahmen eines sogenannten „opt-out“ über die Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus geleistet werden, müssen daher besser vergütet werden, als in der bisherigen Praxis. Ein Feuerwehrbeamter der Bundeswehr hatte um höhere Abgeltung gestritten. Die Bundeswehr erkannte die Forderung erst am Ende eines siebenjährigen Verfahrens an. (Beschluss v. 08.05.2019, Az. 1 A 713/16)

Quelle: Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft (https://www.hotstegs-recht.de/?p=7166) - hotstegs-recht.de -  für mehr auf den Link klicken...
Titel: Antw: Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten
Beitrag von: Alexander am 11. Mai 2019, 14:21 Uhr
Autsch, das Urteil mit der Begründung ist böse.
Und wenn man das so durchliest wird das richtig interessant, auch für die zukünftige Dienstplanung.
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