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bundeswehr-feuerwehr.de => Neuigkeiten und Ankündigungen => Thema gestartet von: Martin am 16. März 2019, 11:48 Uhr
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Achtung wichtiger Hinweis:
Kann ich mich auch als Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?
Kein Problem - das könnt Ihr! Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau?
- Bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Mitgliedsunternehmen ist eine Aufnahme in für Beamte auf Widerruf offene Tarife garantiert.
- Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Hier weiterlesen: Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte? (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1569.0)