BwF Community Forum
Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Karsie am 26. Juni 2015, 21:23 Uhr
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Hallo Kollegen,
das erste Halbjahr 2015 nähert sich dem Ende, der Juni ist auch bald vorbei.
Ja da fällt mir doch was ein:
Das Zentrum für Brandschutz hat nunmehr Ende letzter Woche angerufen und um Fristverlängerung bis Ende Juni 2015 gebeten – es wurde zugesagt, dass die gestellten Anträge bis dahin beschieden werden…
Ein Blick ins dienstliche Postfach - ziemliche Leere -
Ein Blick auf den Kalender - 4 Tage noch -
Tja währe da nicht der Streik unsere Post, wer weiß was da in meinem /unserem Postfach schon alles schlummern würde.
Aber wenn ich so recht bedenke - Entscheidungen ZBrdSchBw - wiederspricht sich irgendwie.
Ich währe nicht abgeneigt eine kleine Wette anzubieten: Ein Brief oder doch wieder kein Brief fristgerecht zum 01.07.2015.
Wo geht die Reise hin ?
ein recht gespannter kleine Feuewehrmann ohne Zukunft
PS: manche sagen auch Satire dazu ( falls es wieder der ein oder andere in den falschen Hals bekommt)
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Ein Schelm der böses denkt und doch liegt die Wahrheit gar nicht so weit entfernt. So zumindest denkbar wenn man sich an die Info vom VBB vor gut einem Monat erinnert. Die (Warte) Zeit, die vielen Kollegen eh schon viel zu lang ist, kann durch ein Verzögern von wem oder durch welche Umstände auch immer zu verantworten ist, für die Kollegen denen es betrifft kann nur durch weiteres Unverständnis und Kopfschütteln begleitet werden. Eigentlich sehr schade, da man vielleicht im äußersten hinteren Kopf an das Gute glaubt.
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Moin,
bei mir ist nichts angekommen,und ich glaube da wird auch nichts mehr passieren.
Die werden das wohl aussitzen.
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Hallo.
Das die Bescheide nicht pünktlich da sein werden, war irgendwie schon zu erwarten. Wer nun die Schuld trägt wird wohl ein Rätsel bleiben. Da die Post streikt könnte auch dazu beitragen. Bis gestern hatte auch der VBB nichts geschrieben obwohl die sonst recht schnell waren,wenn was neues zu berichten war. Schön wäre jedoch,wenn vom Zentrum auch mal ne kleine Reaktion kommen würde.
Was meint der, unser Verband dazu.
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Der Verband? Das ich nicht lache!!!
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Soeben vom VBB auf Facebook gepostet:
Bundeswehrfeuerwehr – neuer Sachstand in Zusammenhang mit der Abgeltung der Mehrarbeit
Am 01. Juli 2015 lief die von uns gesetzte Frist in Sachen Abgeltung von als Mehrarbeit geleistetem Bereitschaftsdienst aus. Das Zentrum für Brandschutz hat nun Ende Juni damit begonnen, die entsprechenden Bescheide zu versenden. Diese sind dem dbb Dienstleistungszentrum am 01. Juli 2015 zugegangen. Der Tenor aller dieser Bescheide ist bislang: Die Ansprüche auf Abgeltung von Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst sind bereits vollständig durch die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung abgegolten worden. Ein weiterer Ausgleichsanspruch besteht nicht (mehr).
Argumentiert wird – soweit Ansprüche auf Freizeitausgleich oder finanziellen Ausgleich entstanden sind - sind diese durch die Mehrarbeitszeitvergütung nach der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV) abgegolten worden. Die Abgeltung des Bereitschaftsdienstes durch Mehrarbeitsvergütung sei mit 100 % als Anwesenheitszeit als Grundlage berücksichtigt, die entsprechende Vergütung wurde dann mit dem Faktor 50 % berechnet. Es bestehe weder nationalrechtlich noch europarechtlich ein Anspruch darauf, dass Bereitschaftsdienst wie „Volldienst“ vergütet wird.
Die von der Bundeswehr vorgenommene Ausgleichsbemessung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Dem ständen auch jüngere verwaltungsgerichtliche Urteile nicht entgegen, da in diesen Urteilen europarechtswidrige Zuvielarbeit Grundlage war.
Wir werden nun die Sach- und Rechtslage eingehend prüfen und werden dann wieder berichten, wie wir weiter vorgehen werden.
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Hurra er ist da, naja zumindest beim VBB.
Aber mal so ne Frage in den Raum geworfen.
Haben wir nicht gegen die 1/6 Regelung Einspruch erhoben ?
Ich lese da was von 50%.
Oder macht mich die Temperatur etwas schusselig.
mit kollegialen Gruß
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Hurra er ist da, naja zumindest beim VBB.
Aber mal so ne Frage in den Raum geworfen.
Haben wir nicht gegen die 1/6 Regelung Einspruch erhoben ?
Ich lese da was von 50%.
Oder macht mich die Temperatur etwas schusselig.
mit kollegialen Gruß
Die 1/6 Regelung war meines Wissens für uns nie existent.
Mit der Mehrarbeitsvergütungsordnung wurde schon immer von 50% gesprochen. Aber welche 50% waren es nun wirklich?
In diesem, unserem Fall geht mir wahrscheinlich irgend etwas vorbei.
Ausgerechnet der Bund hat sich also an die Regeln gehalten?
Dies können alle anderen glauben, doch lasst mich da außen vor.
Ich habe einen anderen Glauben. :-X
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Ich bin auch beim VBB.... und habe bisher nichts bekommen.
Also bei uns lief das auch mit der 1/6 Regelung.
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@lampuser
falls du meinen Kommentar meinst
Hurra er ist da, naja zumindest beim VBB.
Aber mal so ne Frage in den Raum geworfen.
Haben wir nicht gegen die 1/6 Regelung Einspruch erhoben ?
Ich lese da was von 50%.
Oder macht mich die Temperatur etwas schusselig.
Ich habe auch nichts vom VBB bekommen, bezog mich auf deren Facebookseite.
Nur um evtl. Missverständnisse vorzubeugen
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Eilt!
Wer hat noch den Mustertext vom Widerspruch ausm Dez 2013?
Bitte um schnelle Antwort. Danke.
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Nochmals der Aufruf. Hat jemand noch das Schreiben?
Grüße
lampuser