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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Bewerbung => Thema gestartet von: Hacki am 07. Oktober 2009, 19:05 Uhr
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Hallo,
da ich bei der Freiwilligen Feuerwehr bin und so einige Lehrgänge mit gemacht habe, sollte ich Kopien in der Bewerbung von den Lehrgangsbescheinigungen bei legen?
oder würden die das als überflüssig sehen?
gruß
André
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Hi,
alles an Bescheinigungen die zum Vorteil sein können, für eine Qualifizierung, sind vom Prinzip gut und sind daher am besten beizufügen.
Kleiner Hinweis:
Um das Auswahlverfahren kommt man aber nicht drumrum ;)
Gruß
Martin
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Hi!
Ich misch mich einfach mal so ein, wenn ich darf!
Also mir haben meine bisher erreichten und bestandenen Lehrgänge bei der Freiwilligen Bewerbung unheimlich geholfen!
Soetwas zeichnet Dich und dein Interesse zur und an der Feuerwehr ja aus.
War bei mir zum Beispiel auch ein Vorteil, das ich Ersatzdienst gemacht hab und nicht Wehrdienst!
Wollte ich nur mal hier erwähnen, weil ich vor meinem Bewerbungsgespräch unsicher war, ob von Vorteil oder Nachteil!
Gruß vom Spinatesser!
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Wollte mich mal hier kurz zu Wort melden!
Ja also Lehrgangsbescheinigungen immer beilegen!!
Die zeichnen Dich und dein Interesse an der Feuerwehr doch aus!
Bei mir war es z.B. auch von Vorteil, das ich nicht beim Wehrdienst war, sondern beim Ersatzdienst in meiner Kommune!
Grüße vom Spinatesser
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Hallo zusammen,
muss ich meine Lehrgangsbescheinigungen, Brief Ersatzdienst usw beglaubigen lassen? wenn ja wo?
schönr Grüße
André
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Achso okay,
also ich machen auch diesen Ersatzdienst schon seit 2006.
Lehrgänge habe ich: Truppmann, Absturzsicherung, Atemschut + Fortbildungen ( Heißausbilung usw), Funker, Kettensäge und Maschinisten.
gruß
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Hi Hacki,
Abschriften und Kopien sind nur amtlich beglaubigt gültig!
Beglaubigen lassen kannst du im allgemeinen bei der Gemeinde-, Stadtverwaltung bzw. im Rathaus.
Gruß
Martin
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Vielen Dank,
weil hatte schonmal irgendwo gelesen das ich das beim Kreiswehrersatzamt machen müsste!
Danke
gruß
André
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Kannst gern im KWEA probieren.
In der Regel werden sie es dir auch beglaubigen wenn es fürn Bund ist.