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Autor Thema: Auf welcher Gesetzesgrundlage bilden die Karrierecenter der Bw aus?  (Gelesen 13171 mal)

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  • Martin

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    Als erstes ganz oben steht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), da gibt es eine Abteilung die wie folgt heißt "Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)".

    Das BAIUDBw sorgt für die Instandhaltung und den Neubau von Liegenschaften der Bundeswehr und nimmt gesetzliche Schutzaufgaben wie Umweltschutz oder Brandschutz wahr. Dem BAIUDBw unterstellt sind das Verpflegungsamt in Oldenburg und das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr in Sonthofen (ZBrdSchBw). Das ZBrdSchBw übernimmt die Aufgabe der operativen Führung der Bundeswehrfeuerwehren.

    Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und ist seit dem 01. Dezember 2012 für die Personalgewinnung im mil. und ziv. Bereich zuständig. Dem BAPersBw sind die Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw) unterstellt, diese stellen die körperliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit und charakterliche und gesundheitliche Eignung der Bewerber fest.

    Also hier sei nochmals gesagt und ausdrücklich hingewiesen, dass ihr nach bestandener Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr Kraft Gesetz ( Bundesbeamtengesetz BBG § 37 Abs. 2 ) entlassen seit (dies gilt im übrigen bei allen Beamten-Laufbahnausbildungen).

    In der Regel werden aber die ausgebildeten Brandmeister übernommen aber eine Garantie gibt es nicht.


    Hier der ausschlaggebende gesetzlieche Hinweis:


    Im Grundgesetz ist für die Bundeswehr eine Aufgabenteilung vorgesehen:
    • Die Streitkräfte übernehmen nach Art. 87 a den Schutz unseres Landes.
    • Die Bundeswehrverwaltung stellt nach Art. 87 b die Deckung des personellen und materiellen Bedarfs der Streitkräfte sicher.

    Zitat
    "Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz -
    WVwAÜG)"

    § 1
     
    Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des
    Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach



    • dem Wehrpflichtgesetz,
    • dem Soldatengesetz,
    • der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,
    • der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,
    • der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,
    • der Unabkömmlichstellungsverordnung,
    • der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,
    • der Berufsförderungsverordnung und
    • der Personalaktenverordnung Soldaten.

    § 2
     
    Karrierecenter der Bundeswehr


    Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind,
    werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.
    « Letzte Änderung: 29. November 2014, 10:19 Uhr von Martin, Grund: Strukturen aktuallisiert »
    Gruß Martin ;-)

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    VERSCHOBEN: Wann ist das Auswahlverfahren ?

    Begonnen von Martin

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    Letzter Beitrag 21. Februar 2018, 16:37 Uhr
    von Martin
    Wo muss ich mich Bewerben, welches Karrierecenter der Bw?

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
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    Letzter Beitrag 18. Juli 2012, 12:30 Uhr
    von Martin
    Bewerbung auf Dienstposten in einem anderen KC?!

    Begonnen von Maggo

    Antworten: 4
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    Letzter Beitrag 04. März 2014, 21:48 Uhr
    von Martin
    Werden auch bereits ausgebildete Feuerwehrmänner eingestellt?

    Begonnen von Marius1987

    Antworten: 3
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    Letzter Beitrag 16. November 2010, 05:31 Uhr
    von Alexander
    Ausbidungsstandort

    Begonnen von TomTom

    Antworten: 3
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    Letzter Beitrag 26. Januar 2010, 06:56 Uhr
    von Martin

    bundeswehr-feuerwehr.de
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