Das Beihilfesystem – kein Privileg

PKVEin weit verbreiteter Irrtum weckt Neider...

Immer und immer wieder ist zu lesen und zu hören: Beim Beihilfesystem der Beamten und der beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger handele es sich um ein besonderes, die Steuerzahler belastendes Privileg der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Ich sehe mich zu folgender Klarstellung veranlasst und gehe deshalb mit dem Urheber des nachfolgenden Textes konform:

Das Beihilfesystem im öffentlichen Dienst hat den Rang eines Privilegs für die Steuerzahler. Es stellt nichts anderes dar als eigenständige  Gesundheitsfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der auf dem Sachleistungsprinzip beruhenden gesetzlichen Krankenversicherung  Rechnung trägt. Sie ist für die öffentlich-rechtlichen Dienstherrn und damit für die Steuerzahler ausgesprochen kostengünstig. Nur zwei Zahlen aus den  Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen: In NRW spart das Land nachweisbar weit über 120 Millionen Euro pro Jahr. In Hessen beträgt die Ersparnis  für die Steuerzahler rund 160 Millionen Euro.

Beihilfezahlungen sind bekanntlich nur dann zu leisten, wenn Krankheitskosten auch tatsächlich angefallen sind,  während die Beiträge zur Krankenversicherung der Arbeitnehmer fortlaufend Monat für Monat vom Arbeitgeber abgeführt werden müssen. Falsch ist der immer  wieder vernehmbare Vorwurf, die Beamten verdienten an ihrer Krankheit. Fakt eins ist, Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe  zusammen sind auf 100 Prozent der Krankheitskosten begrenzt.

Fakt zwei: Die Private Krankenversicherung (PKV) zahlt durchschnittlich für die Erbringung von Leistungen im Gesundheitswesen höhere Preise als die  gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Damit subventioniert die PKV indirekt die GKV. Beamte und die beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger erbringen  somit mit ihren stattlichen Krankenversicherungsbeiträgen zur PKV durchaus einen nicht zu unterschätzenden Solidarbeitrag für die Allgemeinheit. Hinzu  kommt, dass die PKV durch die Bildung von Altersrückstellungen ihren Teil zur Bewältigung der demografisch bedingten Finanzierungsprobleme beiträgt, da  PKV-Versicherte nicht im Wege des Umlageverfahrens von anderen mitfinanziert werden müssen. Gäbe es die PKV, deren Abschaffung bestimmte Kreise  immer wieder fordern, nicht, könnte manche Arztpraxis in Deutschland heute nicht (mehr) existieren. Die Ärzte müssten auf jeden Fall Personal abbauen.

 

Veröffentlichung des Textes mit freundlicher Genehmigung des BRH; Bundesgeschäftsführerin Nicole Banten.

Im Bezug auf Glossary Link Beihilfe findet ihr hier auf der Internetseite ein entsprechenden FAQ-Beitrag:
Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte?




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