Einstellungsvoraussetzungen (mD)

lassists64Ihr müsst bestimmte Einstellungsvoaussetzungen erfüllen.

Die Voraussetzungen für die Einstellung regeln entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnvorschriften :

  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beide in Verbindung mit der
  • Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP- Glossary Link mftDBwV) sowie dem
  • Grundgesetz

Die Einstellungsvoraussetzungen untergliedern sich in,

  1. Allgemeine und
  2. Besondere Einstellungsvoraussetzungen.

In den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst könnt Ihr eingestellt werden, wenn Ihr: 

 

 
1) Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen:
 

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes seit
  • Ihr müsst ein Garant sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren und für sie einzutreten
  • charakterlich, geistig und körperlich für die Laufbahn geeignet sein sowie über einen Führerschein der Klasse B verfügen
  • uneingeschränkt gesundheitlich geeignet seit und uneingeschränkt versetzungsbereit sein

 

 
2) Besondere Einstellungsvoraussetzungen:
 

 

Folgende Vorbildung ist verpflichtend:

Hauptschulabschluss ist das minimum und für die Laufbahn zusätzlich noch eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung wie z.B. die Gesellen- oder Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker. Falls Ihr über einen anerkannten Bildungsstand der gleichwertig ist verfügt, so ist dieses auch i.O.

Förderliche Berufe (Berufsbild) die z.b. für die Laufbahn geeignet sind:

  • Mechaniker, Schlosser, Installateur, Elektriker, Maler, Maurer, Tischler, Gartenbauer

 

Habt Ihr einen Berufsabschluss der im o.g. Sinne nicht förderlich ist, so kann auf Einzelüberprüfung seitens der Glossary Link Wehrbereichsverwaltung folgende Situationen zur Einstellung führen:

  • mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr (mindestens Truppmannausbildung I + II), Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr im aktiven Dienst
  • Wenn Ihr Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr gewesen seit mit mindestens 2 Jahren in einer förderlichen AVR (Ausbildungverwendungsreihe = Brandschutzunteroffizier/Feldwebel).

Bei letzt genanntem müsst Ihr jedoch mindestens eine Dienstzeit von 4 Jahren nachweisen können.





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