mftDBwV
Einstellungsvoraussetzungen (mD)
Sonntag, den 20. September 2009 um 12:40 Uhr
Ihr müsst bestimmte Einstellungsvoaussetzungen erfüllen.
Die Voraussetzungen für die Einstellung regeln entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnvorschriften :
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beide in Verbindung mit der
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-
mftDBwV) sowie dem - Grundgesetz
Die Einstellungsvoraussetzungen untergliedern sich in,
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Allgemeine und
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Besondere Einstellungsvoraussetzungen.
Auswahlverfahren (mD)
Sonntag, den 20. September 2009 um 12:43 Uhr
Vor der Entscheidung über die Einstellung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob die Bewerberin/der Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Übernahme in der Vorbereitungsdienst geeignet ist.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Teile:
Ausbildungsablauf (mD)
Sonntag, den 20. September 2009 um 12:45 Uhr
Die Laufbahnausbildung ist ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst als Beamtin/Beamter auf Widerruf (Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter).
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in fünf Abschnitte. Die Ausbildung endet im Anschluss an den fünften Ausbildungsabschnitt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr.
Und so gliedern sich die fünf Ausbildungsabschnitte: