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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Kof am 22. Juli 2014, 16:58 Uhr

Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Kof am 22. Juli 2014, 16:58 Uhr
Eine frage .

Kann man freiwilig nach der Laufbahnausbildung den RS machen ?
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Alexander am 22. Juli 2014, 19:49 Uhr
Du  kannst in deiner Freizeit machen was du willst.
Bei der angespannten Personallage glaube ich aber nicht, daß dich der Dienstherr für 3 Monate freistellt.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: bosph1990 am 23. Juli 2014, 09:18 Uhr
Kannst du freiwillig schon nachmachen den RS. Nur wirst du aktuell dafür nicht freigestellt, weil
einfach zu wenig Personal da ist...
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Feuerrauch01 am 23. Juli 2014, 14:56 Uhr
Hallo,

diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen. Geschickt eingetütet kann man den Grundkurs, den schwierigsten Teil aufgrund der Dauer von 160Std. zusammenhängend in nem passenden Monat buchen, SU aus dem aktuellen und dem Vorjahr einreichen. Keiner kann dir diesen dann verwehren. Fortbildung steht ganz weit oben.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Alexander am 23. Juli 2014, 20:17 Uhr
Zitat von: "Feuerrauch01" post=4230
Hallo,

diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen.


Kannst du dazu mal eine rechtliche Quelle angeben?
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Grisu75 am 24. Juli 2014, 07:16 Uhr
Wusste gar nicht dass SU ins neue Jahr übertragbar ist  :blink:
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Martin am 24. Juli 2014, 13:07 Uhr
Also ich kenne nur das:


Zitat
Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 7

Urlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke
In folgenden Fällen kann Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen

1.  für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden, wenn die
Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist;



Zitat
Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 8

Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 5 und 7
Urlaub für Ausbildungsveranstaltungen nach § 5 und Urlaub nach § 7 darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in
besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr nicht
überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr bewilligen; sie
kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen...
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Rainer am 24. Juli 2014, 14:16 Uhr
Ich kann ganz aktuell von mir sprechen. Wollte im Februar den Abschluss als RS mit SU machen, Dauer eine Woche. Wurde abgelehnt, Begründung: Personalmangel und keine originäre Aufgabe der BwFw. Schön, dass wir uns nie mit medizinischen Notrufen und Notfällen herumschlagen müssen. So denkt man zumindest in Sonthofen. Ausbildung soll ich trotzdem halten, bin ja RS. Danke Dienstherr, danke Zentrum. War ja nur mein Erholungsurlaub. Kannst Dir also in die Haare schmieren.
Oder hat hier jemand andere Infos?  

Gruß

Rainer
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: SG am 24. Juli 2014, 16:53 Uhr
2012 den RS gemacht. Schule mit SU, Praktikas und Prüfung mit privaten Urlaub und Diensttauschen hinbekommen. Hat sich zwar so über knapp 6 Monate gezogen, war aber außer dem persönlichen Streß damals alles kein Problem.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Grisu75 am 25. Juli 2014, 10:47 Uhr
@Rainer
Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Alexander am 25. Juli 2014, 10:57 Uhr
Zitat von: "Grisu75" post=4239
@Rainer
Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:


Gut möglich und auch rechtens.
Erholungsurlaub muß genehmigt werden, Sonderurlaub "KANN" genehmigt werden.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Rainer am 25. Juli 2014, 15:37 Uhr
Hast Du so völlig richtig verstanden. War sehr motivierend für mich.

Gruß und schönes Wochenende

Rainer
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Firedragon am 26. Juli 2014, 09:29 Uhr
Bei mir wurde der SU auch abgelehnt!
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: lampuser am 26. Juli 2014, 10:28 Uhr
Also Leute,

wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
der § 7 SUV  ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Alexander am 26. Juli 2014, 11:59 Uhr
Zitat von: "lampuser" post=4243
Also Leute,

wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
der § 7 SUV  ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.


Und auch da steht, "kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."
Früher ging vieles, das Zentrum sieht das halt etwas anders.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: Grisu75 am 26. Juli 2014, 12:30 Uhr
Was die Fortbildung angeht, kam bei uns vor einiger Zeit ne Lono aus Sonthofen, dass alle mit RS zwecks Kompetenzerhalt, in eigener Zuständigkeit sich um entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten kümmern sollen und Sonthofen dann die Abordnung schreibt.
Titel: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?
Beitrag von: lampuser am 27. Juli 2014, 08:11 Uhr
Auch gelesen. Werde es kommendes Jahr mal testen und berichten.
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