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Autor Thema: VBB bei der Bundeswehrfeuerwehr Celle  (Gelesen 25040 mal)

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  • Karsie

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    am: 02. Oktober 2015, 17:20 Uhr
    Hallo Kollegen,

    wie ich auf der Facebookseite des VBB lesen kann, besuchte auf Einladung
    der Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehr-Feuerwehr in Celle die Referentin des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Cora Nixtatis Mitte September die Feuerwache in Celle. Besprach hier mit den Kollegen aktuelle Themen.

    Leider dringen solche Besuche und besonders die Informationen die dort zu Tage kommen, seien sie wichtig oder auch nicht, nicht zu anderen Wachen durch.
    Ich denke und da mag man gerne verbessern falls ich mich irre, dass solch eine Einladung im Rahmen einer Personalversammlung ausgesprochen worden ist.

    Was mich jetzt zu meinem eigentlichen anliegend bringt.
    Es gibt bereits in der ersten möglichen Periode seit bestehen des ZBrdSchBw vielen nach BPersVG verselbständigte Wachen und hoffentlich kommt der Rest im nächsten Jahr dazu.
    Es währe doch sicherlich keine schlechte Idee wenn die ÖPR´s der Wachen die solch "hochkarätigen" Besuch haben diese Informationen die man dort erhält über die Schiene Personalrat an andere Wachen verteilt.
    Ich meine wir leben doch im Moment nur von Informationen die man durch "gute Beziehungen" oder Mundpropaganda erhält. Aus Bayern oder so kommt ja nichts. Dieses Netzerk welches sich durch die ÖPR´s darstellt, sollte vielleicht auch genutzt werden.
    Selbstredend nicht jeden "Furz" um die Meute verückt zu machen, aber belastbare Aussagen, in dem Fall vom VBB, sind doch bestimmt nicht unwichtig.
    Hierbei seih natürlich der GPR nicht zu vergessen.
    Ich weiß sehr wohl das auf manchen Wachen der ÖPR mehr geduldet als akzeptiert wird, was auch damit zusammenhängt das die einfach nicht´s zu kommunizieren haben. Mit Informationen auch mal von anderen Wachen und damit meine ich nicht die Wachen wo meinen seinen Kumpel sitzten hat mit dem man vor 20 Jahren in Fassberg auf Strahlenschutz war, sondern die Wachen die man nicht kennt.
    Und da sehe ich die ÖPR´als Multiplikatoren in Bezug auf Informationen.



    « Letzte Änderung: 03. Oktober 2015, 09:45 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag in der Threadüberschrift »
     
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    Martin

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    Antwort #1 am: 03. Oktober 2015, 09:44 Uhr
    Moinsen

    ja das stimmt, die Dame war bei uns...

    Leider hattte Sie nur eine Stunde Zeit für uns, da Sie gleich im Anschluss wieder den nächsten Termin in Berlin hatte.
    Dennoch finde ich es persönlich sehr gut das Sie, auch wenns kurz war, der Einladung gefolgt ist.

    Es tut sich etwas, soviel kann man sagen.....

    Über die andere Problematik der Information werde ich die entsprechenden Personen mal ansprechen.
    Gruß Martin ;-)

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    AllGeier

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    Antwort #2 am: 03. Oktober 2015, 12:04 Uhr
    Hallo Martin,
    was hat denn die Dame so alles erzählt?

    Wie ist den die Position des VBB zu folgenden Punkten.

    Erhöhung der Feuerwehrzulage( + 40 %), initiiert durch IUD/BAIUDBw/ ZBrdSchBw. Auch der Verband ist aktiv!
    Scheiter im Moment an der Haltung des BMF. Wird hier unterstütz?

    Anpassung der Jahresarbeitszeit. Personalgewinnung. Besetzung freier DP. Das wurde alles durch denn Fachstrang initiiert. Hier muss aber im politischen Raum unterstützt werden. Hier ist der VBB gefordert

    ...... Aufzählung nicht vollständig!


    Wenn ich mir die Kommentare auf der Facebookseite ansehe, kann ich nur den Kopf schütteln.
    Es gib Gesetzte und Erlasse, die nicht das ZBrdSchBw gemacht hat. Diese aber umsetzen MUSS! Da ist schnell ein Schuldiger ausgemacht.

    Ich selbst bin Mitglied im VBB! Ist eine sehr sinnvolle Vereinigung. Hier kann was bewegt werden!
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    Rainer

    Antwort #3 am: 03. Oktober 2015, 15:31 Uhr
    Wofür soll die Feuerwehrzulage erhöht werden? Pensionsfähig? Ist das der geplante Ausgleich für die 48h Woche/

    Gruß

    Rainer
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 03. Oktober 2015, 16:22 Uhr
    Hi

    also... ja was hat die Dame so gesagt?

    1. Im Rahmen des 7. Besoldungsänderungsgesetzes soll die FwDnstZul. nach dem Willen der ANDEREN und des VBB's (Ich sage das jetzt mal so) erhöhter Weise eingearbeitet werden. Da das BMI/BMF sich aber dagegen sträubt ist das nicht so einfach. Das BMI hat Angst das der ZOLL und die POLIZEI auch solche Ansprüche stellen, übrigens bekommen die die gleiche Höhe des Betrages. Und das könnte natürlich teuer werden.....

    Der einzige Unterschied ist das sich im BBesG die ganze Sache, in der Anlage, sich unter einer anderen Ziffer wieder findet. Somit könnte man eigentlich die Ziffer der FwDnstZul. auch gesondert für unseren Zweig anheben.... wenn da nicht die Bedenken des BMI wären. Über die Einbringung das es Ruhegehatsfähig sein soll wird auch verhandelt.

    Die Anhebung war schon länger im Gespräch, im 6. Besoldungsänderungsgesetze sollte das eigentlich schon Anwedung finden, ist aber durch Meinungsverschiedenheiten erst mal abgeblockt worden.

    2. Die gute Frau hatte auch einen Überblick über die Klagen die über den Verband herangetragen wurden - ca. 40% sind Klagen seitens der Feuerwehrbeamten.

    3. Es ist in der Klärung ob es Legitim ist so zu verfahren wie wir bereits alle unseren Dienst leisten. Stunden einsparen und z.B. im letzten Quartal die Stunden bis zu 48h im Schnitt anzuheben.  Stichwort Arbeitszeitschutz - Aufholung der Stunden... ihr wisst was ich meine.

    4. Die Abarbeitung der eingereichten Klagen wegen der Mehrarbeit soll forciert werden, hier ist die Rechtsabteilung des VBB an die entsprechenden Stellen heran getretten.

    5. Es soll und muss über eine Art Anschlussfinazierung nachgedacht werden weil demnächst die Zulage des § 79 hinfällig ist.

    6. Direktionsrecht - Das Direktionsrecht ist kein Allerheilmittel um kurzfristige Ausfälle zu kompensieren. Hier soll genau definiert werden wie kurzfristige Ausfälle definiert sind (Zeitfenster) - Stichwort planbare Feizeit.

    7. Thema Sonderurlaub - Sonderurlaub sollte auch aufgrund von Personalmangeln durchführbar sein - Stichwort Förderung der Weiterbildung des Beamten

    Leider war Sie nur eine Stunde da und das waren so die Themen die diskutiert wurden, meine Aufzählung hat kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    So, ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen......
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #5 am: 03. Oktober 2015, 16:25 Uhr
    Wofür soll die Feuerwehrzulage erhöht werden? Pensionsfähig? Ist das der geplante Ausgleich für die 48h Woche/

    Gruß

    Rainer

    Ich glaub die Antworten kannst du dir selber geben.

    Ich versuch es noch mal zu erklären:
    Das Zentrum, oder BAIUDBw würde liebend gerne wieder die alte Arbeitszeit, Mehrarbeit bezahlen usw. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, da nicht rechtskonform. Wer das anzweifelt, muss klagen. Vorteil, beide Parteien haben Rechtssicherheit!
    Ich kann nur noch mal schreiben, es wird an einer Verbesserung der Situation gearbeitet. Nur.... Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Ja, viele von uns werden es nicht mehr erleben, da in Pension. Sollen wir deshalb nichts machen....?
    Nur mal ein paar Schlagworte:
    Feuerwehrzulage
    Personalgewinnung zur Stundenentlastung
    Anpassung der Jahresarbeitszeit
    Anhebung der DP im mittleren Dienst (A9, A9mZ)

    Wer mal nähere Infos möchte, sollte sich mal um ein Praktikum im Zentrum bemühen. Die Kollegen, welche schon da waren haben sich ein Bild davon machen können.
    Schön wäre es, wenn so ein Kollege mal seine Eindrücke hier schildert. Nur Mut, auch wenn es viele nicht hören wollen, dass dort vielleicht doch in die richtige Richtung gearbeitet wird.

    So, für mich beginnt nun ein neuer Abschnitt meines Berufslebens. Informationen aus dem Zentrum...., da müssen andere sorgen.

    Um allen Spekulationen entgegen zu wirken. Ich verlasse die Bundeswehrfeuerwehr nicht! Ich bilde mich nur etwas weiter.

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    Antwort #6 am: 03. Oktober 2015, 16:27 Uhr
    Ich finde trotz der kurzen Zeit der Frau vom VBB, eine gelungene Aktion und sollte Schule machen. Nur so können wir auf die Probleme (auch wenn schon bekannt) die wir haben Aufmerksam machen.
     


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    Antwort #7 am: 03. Oktober 2015, 17:10 Uhr
    @Flohfeuerwehr
    Da geb ich dir recht. Wir müssen den VBB fordern.

    Ich möchte jetzt nicht die Spaßbremse sein, aber es ist Wahlkampf! Nächstes Jahr sind Personalratswahlen!

    @Martin
    Danke für die Ausführung.
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    Antwort #8 am: 03. Oktober 2015, 17:26 Uhr
    @ Allgeier,

    auch ich muss dir wiederum Recht geben, aber mit solchen Maßnahmen kann man den VBB beim Wort nehmen(hinsichtlich der Wahlen) und dass es nicht nur Phrasen sind, wie z.B. teilweise in der Politik.
     


    Rainer

    Antwort #9 am: 05. Oktober 2015, 07:11 Uhr
    Hallo Allgeier,

    Leider kann ich mir die Antworten nicht selber geben. Wenn 40% Erhöhung der Feuerwehrzulage der Ausgleich für die 48h-Woche sein sollen, wäre das absolut lächerlich, ist es aber eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität, so wäre das sehr wünschenswert.

    Gruß

    Rainer
     


    Martin

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    Antwort #10 am: 05. Oktober 2015, 16:24 Uhr
    Nur nochmal ein Nachtrag zum

    Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BwAttraktStG


    Dieses Gesetz ist rein für Soldaten und nicht für zivile Mitarbeiter gestrickt worden!!!

    War unteranderem auch ein Punkt der guten Dame.....

    Beamte können sich damit nichts kaufen....!
    « Letzte Änderung: 05. Oktober 2015, 21:59 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #11 am: 06. Oktober 2015, 17:42 Uhr
    Hallo Allgeier,

    Leider kann ich mir die Antworten nicht selber geben. Wenn 40% Erhöhung der Feuerwehrzulage der Ausgleich für die 48h-Woche sein sollen, wäre das absolut lächerlich, ist es aber eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität, so wäre das sehr wünschenswert.

    Gruß

    Rainer

    Per Definition gibt es keinen Ausgleich für 48h. Da Rechtskonform (Sprachgebrauch).
    Nun kannst du dir aussuchen...... Motivation, Attrativität..... oder sonst was. Ist letztendlich egal.
    Man(n) kann auch alles was versucht wird schlecht zu reden. Ist scheinbar eine Eigenart geworden positives, was vermeintlich von der falschen Ecke kommt ins falsche Licht zu rücken!
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    Alexander

    Antwort #12 am: 06. Oktober 2015, 21:35 Uhr
    Per Definition gibt es keinen Ausgleich für 48h. Da Rechtskonform (Sprachgebrauch).
    Aber nur im reinen 24h Dienst.
    Auf Dienststellen im modifiziertem Schichtdienst sieht die Sache nicht so klar aus.
    Und dann wird dem Dienstherrn die Sache um die Ohren fliegen wenn hunderte Feuerwehrleute den Freizeitausgleich einklagen.
     


    Rainer

    Antwort #13 am: 07. Oktober 2015, 06:41 Uhr
    Hallo Allgeier,

    Ich wollte nichts schlecht reden, ich wollte nur wissen wofür die Zulage erhöht werden soll und habe meine Meinung dazu gesagt, wie ich es empfinden würde wenn es als Ausgleich für die 48h Woche gedacht wäre. Wenn man damit nicht klar kommt tut es mir leid.

    Gruß

    Rainer
     


     

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    Begonnen von Andichan

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    von lampuser

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