BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Bewerbung als Soldat / Voraussetzungen  (Gelesen 25328 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    am: 03. Juli 2011, 07:24 Uhr
    Ich habe eben in einen älteren Thread reingelesen und irritiert der 2.Punkt-dazu muss ich ganz kurz erklären-Ich bin Rettungsasssitent und Lehrrettungsassistent bei der Bundeswehr und im BwK eingesetzt-auch nicht als Brandschutzunteroffizier-heisst das,dass ich mich jetzt garnicht bewerben kann?

    * mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr (mindestens Truppmannausbildung +   
    Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr im aktiven Dienst
    * Wenn Ihr Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr gewesen seit mit mindestens 2 Jahren in einer förderlichen AVR (Ausbildungverwendungsreihe = Brandschutzunteroffizier/Feldwebel).



    Bei letzt genanntem müsst Ihr jedoch mindestens eine Dienstzeit von 4 Jahren nachweisen können.
     



  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #1 am: 03. Juli 2011, 07:26 Uhr
    das untere ist der alte Thread  ;)
     


    AllGeier

    • Erklärbär
    • ***
    • Beiträge: 270
    • Dankeschön: 97 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :09. Februar 2024, 15:30 Uhr
    Antwort #2 am: 03. Juli 2011, 07:59 Uhr
    Zitat von: "devilchen" post=906
    Ich habe eben in einen älteren Thread reingelesen und irritiert der 2.Punkt-dazu muss ich ganz kurz erklären-Ich bin Rettungsasssitent und Lehrrettungsassistent bei der Bundeswehr und im BwK eingesetzt-auch nicht als Brandschutzunteroffizier-heisst das,dass ich mich jetzt garnicht bewerben kann?

    * mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr (mindestens Truppmannausbildung +   
    Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr im aktiven Dienst
    * Wenn Ihr Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr gewesen seit mit mindestens 2 Jahren in einer förderlichen AVR (Ausbildungverwendungsreihe = Brandschutzunteroffizier/Feldwebel).


    Bei letzt genanntem müsst Ihr jedoch mindestens eine Dienstzeit von 4 Jahren nachweisen können.


    Hier geht es nur um die förderliche Berufausbildung. Im Normalfall ist eine handwerkliche Ausbildung gefordert. Wenn du diese nicht hast kommen die Punkte Freiwillige Feuerwehr, Ausbildung zum Rettass oder eben BS- Soldat zum tragen. Dies steht aber alles in den FAQ`s


    Gruß
    AllGeier
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     


  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #3 am: 03. Juli 2011, 08:05 Uhr
    Ich hab mir das eben nochmal angeschaut und da steht nicht genau drin,ob es ausreicht,wenn ich lediglich den RettAss und LRA mitbringe.Ich bin weder bei der FF noch beim THW oder sonst irgendwas.Kann ich mich so schon bewerben oder habe ich tatsächlich bessere Chancen,wenn ich mich ehrenamtlich irgendwo anmelde? Ich muss dazu sagen,dass ich im Schichtdienst arbeite und gerade mal 5-7Tage im Monat daheim bin-sonst wäre das mit der FF schon längst passiert...
     



  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #4 am: 03. Juli 2011, 08:15 Uhr
    Ich weiss,dass immer wieder ähnliche Fragen kommen und das Ganze für Euch eventl.sehr mühsam ist,es immer und immer wieder zu erklären-aber auf der anderen Seite,stehen immer wir Menschen,die den Job so gerne machen wollen und eben so blöde Fragen beantwortet haben wollen.Ich war selbst lange mit der Bundeswehrverwaltung/BFD auf so Jobmessen unterwegs und ich weiss,dass man einige Leute vielleicht vorschnell beurteilt.Es ist nur so,dass so Leute wie ich z.B.einfach ein Interesse an dem Job haben und deswegen so blöde Fragen stellen...Ich will doch nicht mit Absicht nerven :laugh:
     


    Scholle

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 23
    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #5 am: 03. Juli 2011, 09:19 Uhr
    Hallo devilchen,
    ich würde dir raten einfach bei deiner zuständigen WBV anzurufen. Die können dir viele Fragen beantworten.
    Oder die schickst einfach mal eine Initiativbewerbung, in der der du deine Eignung und Motivation darlegst, hin.

    Gruß
    Scholle
     


  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #6 am: 03. Juli 2011, 09:21 Uhr
    Ich habe auch vor,da morgen anzurufen? Bist Du denn bereits bei der BwFw?
    LG
     


    Scholle

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 23
    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #7 am: 03. Juli 2011, 09:46 Uhr
    Ja, aber am Freitag erst angefangen und war vorher 12 Jahre bei einer anderen BF.....

    Gruß
     



  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #8 am: 03. Juli 2011, 09:49 Uhr
    kannst du mir denn genau sagen,wie du dich auf das einstellungsverfahren vorbreitet hast? kannst du vielleicht auch was zu meinem neuesten thread schreiben?
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #9 am: 03. Juli 2011, 09:53 Uhr
    Hi, devilchen

    "blöde Fragen" gibt es nicht, nur man sollte die Fragen verständlich und nicht durcheinander stellen das ist eigentlich alles. Weiterhin sollte man von sich etwas preisgeben um darauf besser zu antworten (ist hier ja alles Anonym!)

    Ich versuche das ganze mal zu sortieren... :blink:

    1. Es darf sich grundsätzlich ertmal jeder bewerben!

    2. Aber die Voraussetzungen müssen auch stimmen um überhaupt in das weitere Auswahlverfahren zu kommen.

    3. Du bist Soldat, hast aber mit dem Brandschutz der Bundeswehr kein Kontakt gehabt? Dann trifft,

    Zitat
    Zitat
    Wenn Ihr Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr gewesen seit mit mindestens 2 Jahren in einer förderlichen AVR (Ausbildungverwendungsreihe = Brandschutzunteroffizier/Feldwebel).
    als Voraussetzung nicht zu, gilt eh nur für Personen die keine förderliche Berufsausbildung haben und als mindestens Verpflichtungszeit eine Dienstzeit von 4 Jahren nachweisen können.

    4. RettAss und LRA sind alleine, nach meinem dafür halten, nicht ausreichend du must eben eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung haben oder eben Pkt. 4 entsprechen.

    5. Abstufung zu Frauen im Bezug Auswahlverfahren (deine PN)!?
    Hier in diesem Thread kannst du die Unterschiede im praktischen Auswahlverfahren nachlesen:
    Wie sieht der praktische Teil des Auswahlverfahrens aus?
    Denn Rest müssen Frauen genauso wie die Männer absolvieren!

    So, nun hoffe ich das ich dir etwas weiterhelfen konnte... Dennoch kann man sich bei der WBV telefonisch melden und generell nachfragen. Adressen sind hier Adressen WBV!


    Letzter Punkt von mir - bitte deine Fragen im richtigen Forum/Kategorie stellen, musste zwei schon von dir verschieben  :blush:

    Gruß

    Martin
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #10 am: 03. Juli 2011, 09:59 Uhr
    also kann ich mich als "Nur"-RettAss/LRA zwar bewerben, werde aber nicht berücksichtigt?Verstehe ich das richtig? Muss ich tatsächlich also eine "förderliche Ausbildung" vorher absolvieren?Der Brandschutzunteroffizier kommt für mich nicht in Frage.

    Ich erklär das an der Stelle nochmal kurz-ich bin SaZ12-RettAss/LRA.Eingesetzt im Bwk.Ich bin nicht in der FF.Lediglich beim DRK ehrenamtlich.Ich habe nur die o.a.Ausbildungen-kann ich mich also garnicht bewerben?
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #11 am: 03. Juli 2011, 10:13 Uhr
    1. Wie gesagt bewerben kann sich jeder....

    2. Was für ein Beruf (förderlich) hast du denn gelernt, keinen - dann sieht es schlecht nach meiner Beurteilung aus, bin aber nicht die WBV (das will ich nochmal gesagt haben)!?

    Verbindlich wird es nur wenn du die WBV konkret zu deinem Fall befragst!  ;)
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     



  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #12 am: 03. Juli 2011, 10:18 Uhr
    was mich dabei so unverständlich ist,ist die Tatsache, dass ich als RettAss/ LRA bei einer Bewerbung bei den Berufsfeuerwehren,grundsätzlich bessere Karten hätte. Das die BwFw das als "nicht förderliche" Berufe einstuft,ist für mich schwer zu begreifen.

    Ich werde auf jeden Fall da morgen anrufen und ich hoffe sooo sehr,dass sie mir eine positive Antwort dazu geben können.


    zumal ich den LRA extra für die Fw gemacht habe :S
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #13 am: 03. Juli 2011, 10:25 Uhr
    RettAss/ LRA kann ja auch ausreichend sein aber das weiß eben nur die WBV - die werden das prüfen! Wenn es geht dann ist es ja nur gut für dich.

    Wenn du bei der WBV nachgefragt hast würde ich es gerne, und andere auch wissen wollen was dabei rausgekommen ist, bitte poste es in diesem Thread, ok?!  :lol:
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • devilchen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :13. Juli 2011, 21:16 Uhr
    Antwort #14 am: 03. Juli 2011, 10:29 Uhr
    das mache ich versprochen!!

    Kannst Du mir denn sagen,ob während der Ausbildung der RettSan erworben wird? Bekommt man während der Ausbildung auch viel Erste-Hilfe-Wissen vermittelt?

    Oder so-es gibt ja nach der Ausbildung bestimmte Verwendungslehrgänge-ist da der RettSan oder RettAss drunter?
     


     

    Als aktiver Soldat zur Bundeswehrfeuerwehr?

    Begonnen von tim220991

    Antworten: 3
    Aufrufe: 12391
    Letzter Beitrag 11. März 2011, 12:18 Uhr
    von Martin
    Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 14776
    Letzter Beitrag 18. Juli 2012, 11:10 Uhr
    von Martin

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal