Prinzipiell gelten für den Erwerb des Bundeswehr-Führerscheins (Bestandteil Deiner Ausbildung) die gleichen Voraussetzungen wie für den Erwerb des zivilen C/CE-Scheins: Google-Stichwort "FeV Anlage 6 - Anforderungen an das Sehvermögen" (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist das zivile Pendant zur entsprechenden Bundeswehr-Vorschrift.
Für die Tauglichkeitsprüfung zur Kraftfahrverwendung wird zivil wie militärisch auch das Farbsehen geprüft. Aber: Aus dem Kollegenkreis ist mir bekannt, dass "farbenblind" nicht gleich "farbenblind" ist - ein sogenannter Anomalquotient wird ermittelt, der die Ausprägung Deiner Farbschwäche feststellt. Und da ist Fakt: eine Farbsehschwäche ist nicht zwangsläufig Ausschlusskriterium. Personenbeförderung in Bussen ist definitiv tabu, aber Klasse C/CE ist durchaus möglich. Und für den Feuerwehrdienst ist es - offen gesagt - kein Problem (laut Erfahrungswerten aus dem Kollegenkreis).
Letzten Endes obliegt die Entscheidung natürlich dem für Deine Einstellung zuständigen personalärztlichen Dienst, aber wer sich nicht bewirbt wird nie wissen, ob es geklappt hätte
Also, munter bewerben und keine Scheu mit dieser (kleinen) Einschränkung! B)