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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Matze am 27. Mai 2014, 11:15 Uhr

Titel: Anerkennung von Lehrg. bei d. FFw für d. BwF bzw. für die Laufbahnausb. möglich
Beitrag von: Matze am 27. Mai 2014, 11:15 Uhr
Wie verhält sich das genau anders rum (zivil zu Bundeswehr)?
Sprich wird Ausbildung von der Freiwilligen Feuerwehr bei der Bundeswehr Feuerwehr anerkannt?
zB Gruppenfhr, Atemschutzgeräteträger usw?
Titel: Re: Anerkennung von Lehrg. bei d. FFw für d. BwF bzw. für die Laufbahnausb. möglich
Beitrag von: Martin am 27. Mai 2014, 12:42 Uhr
@Matze

Ein absolutes NEIN!

Deine Lehrgänge die du für die Freiwillige Feuerwehr abgelegt hast werden nicht auf die Laufbahnausbildung angerechnet.

Anderst rum schon eher BwF -> FFw

Schau dir mal die Laufbahnverordung an...:

https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=2


Zitat
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