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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: spaceman86 am 17. Dezember 2012, 18:37 Uhr

Titel: Brillenträger + nutzbarer Beruf
Beitrag von: spaceman86 am 17. Dezember 2012, 18:37 Uhr
Guten Abend,

ich interessiere mich für eine Laufbahn bei der Bundeswehrfeuerwehr und hoffe hier einige Antworten zu finden.

Kurz zu mir:

26 Jahre alt
Freiwillige Feuerwehr seit 2008
Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger


1. Frage:
Im Februar 2014 werde ich Mechatroniker sein. Ist dieser Beruf nutzbar?

2. Frage.
Ich bin leider Brillenträger. Die G26.3 bekam ich ohne Probleme (außer der Maskenbrille). Allerdings erwirbt man ja im Lauf der ausbildung den Führerschein der Klasse CE.
Leider wurde bei mir bereits zu Bundeswehrzeiten festgestellt, das dies aufgrund meiner Augen nicht möglich ist.

Ich möchte nun nur wissen ob der CE für jeden obligatorisch ist oder ob ich es unter diesen Umständen gleich lassen kann.

Vielen Dank
Titel: Brillenträger + nutzbarer Beruf
Beitrag von: Alexander am 17. Dezember 2012, 19:21 Uhr
Zitat von: "spaceman86" post=1732

Ich möchte nun nur wissen ob der CE für jeden obligatorisch ist oder ob ich es unter diesen Umständen gleich lassen kann.

Vielen Dank

Hi,
also wenn du aufgrund deiner Augen wirklich keine CE Fahrerlaubnis machen kannst, kannst du es sein lassen sorry.
Der CE Führerschein ist verpflichtend für alle und sollte jemand den CE Führerschein abschließend nicht bestehen ist für ihn die Ausbildung auch beendet.
Titel: Brillenträger + nutzbarer Beruf
Beitrag von: Martin am 18. Dezember 2012, 09:05 Uhr
Sollte aber schon bei der Einstellungsuntersuchung zum tragen kommen ob man für CE tauglich ist oder nicht, wenn ich mich nicht irre!?

Nachtrag: JA, es ist ein förderlicher Beruf  ;)
Titel: Brillenträger + nutzbarer Beruf
Beitrag von: spaceman86 am 18. Dezember 2012, 16:14 Uhr
Das hatte ich mir schon fast gedacht, wieder ein Zug abgefahren.

Bei mir ist das mit den Augen nicht so eindeutig, das würde erst bei einer genauen augenärzlichen Untersuchen rausfinden, wie sie ja auch im zivilen für die Klasse CE gemacht wird.
Wurde bei der Bundeswehr auch erst im BWK Ulm bei der MKF Tauglichkeit festgestellt. LUstigerweise war ich vom KWEA eben als MKF CE geplant. Aber ist auch schon ein paar Jährchen her.

Problem bei mir ist minimales Schielen und eingeschränktes räumliches sehen. Und das ist sowohl das eine als auch das andere ein Ausschlußgrund für den LKW-Schein.

Macht mir so im Alttag keine Probleme und bei der G26.3 wurden diese Punkte nicht getestet und sind auch unerheblich. Aber das hilft mir ja nix.

Vermutlich wird das ganze beim Einstellverfahren schon geprüft oder im Nachgang bei Brillenträgern. Klar könnte ich mich bewerben, aber in dem Fall hat es genauso viel Sinn, wie wenn ich nur 1 Bein und 1 Arm hätte. Und da möchte ich den Leuten von der WBV und mir Arbet und Zeit ersparen.

Ist halt ärgerlich, weil Feuerwehr genau mein Ding ist und ich einfach alles daran mag. BF fällt ja auch weg weil die meisten ja nicht mal welche mit Brille einstellen.

Kann man nichts machen. Evtl versuche ich als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr. Da gibt es ja die Möglichkeit mit ner Ausnahmegenehmigung auch reinzukommen in seine Verwendung (auch ohne BCE)

Jedenfals danke für die Antworten.
Titel: Brillenträger + nutzbarer Beruf
Beitrag von: Martin am 18. Dezember 2012, 16:57 Uhr
Das ist nun wirklich Pech, trotzdem alles Gute für den weiteren Werdegang.

Immer positiv denken.
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