BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Ist man bei der Bundeswehr-Feuerwehr fest angestellt?  (Gelesen 12228 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Als Beamtin / Beamter seit ihr nicht angestellt sondern “Staatsdiener”, genauer gesagt steht ihr im Dienst- und Treueverhältnis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, im sogenanten “Beamtemverhältnis”. In das Verhältnis werdet ihr berufen.

    Es gibt vier Berufungen in das Beamtenverhältnis:

    1. Berufung auf Widerruf = “Brandmeisteranwärter”; Ableistung des Vorbereitungsdienstes (hier ist die Ausbildung gemeint)
     
    2. Berufung auf Probe = “Brandmeister auf Probe”; wenn der Beamte zur späteren Verwendung auf Lebenszeit eine Probezeit zurückgelegt hat. Das ist die Zeit nach eurer Ausbildung. Die regelmäßige Probezeit beträgt 3 Jahre.

    Verkürzungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
    (1) Unabhängig von den Bundeslaufbahnverordnung (BLV) §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten.
    (2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn die nach BLV § 29 anrechenbare Tätigkeit

       
    • im berufsmäßigen Wehrdienst,
    • in der für die Bewährungsfeststellung zuständigen obersten Dienstbehörde oder deren Dienstbereich oder
    • in einem Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe W oder C

    ausgeübt worden ist.
     
    3. Berufung auf Lebenszeit = “Brandmeister”; ist wer dauernd für hoheitsrechtliche Aufgaben verwendet werden soll. Das ist die Zeit nach eurer Probezeit.
     

    4. Ehrenbeamter = Kommt für euch nicht infrage.
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     



     

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal