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Autor Thema: Einstellung 04.05.2015  (Gelesen 83718 mal)

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  • Pilot288

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    am: 27. März 2015, 23:47 Uhr
    Hallo zusammen,
    nachdem ich lange hier im Forum sämtliche Themen durchgesehen habe, um mich über alles zu informieren, habe ich mir gedacht einfach mal in die Runde zu fragen, wer denn alles am 04.05.2015 den Dienst antreten darf und wer mittlerweile nähere Informationen bekommen hat.

    Bei mir selber kam bisher "nur" die Einstellungszusage mit dem Bekanten Text: "Sie sind vorgesehen den Dienst am 04.05.2015 anzutreten, vorausgesetzt das Haushaltsmittel zur Verführung stehen und so weiter.
    Nähere Informationen zu Dienstantritt und Ausbildungsablauf werden "zeitnah" bekannt gegeben.

    Vill. bekomme ich ja hier ein paar Namen die sich auch in Zukunft Brandmeister-Anwärter nennen dürfen.

    Bis dahin Gruß
    Stefan
     



    DennisKS

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    Antwort #1 am: 28. März 2015, 07:17 Uhr
    Hallo Stefan!

    Ich bin Dennis und darf wie du am 04.05.2015 meinen Dienst als Brandmeisteranwärter antreten. Wurdest du auch dem Dienstleistungszentrum in Mayen unterstellt?
    Ich hatte mich beim KC-West beworben. Solltest du dich bei einem anderen KC beworben haben, dann treffen wir uns wohl erst in Stetten zum Grundlehrgang.

    Du hast ja einen komischen Text zugeschickt bekommen. Bei mir kommt es nicht auf die Haushaltsmittel an (dieser Passus fehlt bei mir). Außerdem freuen sie sich mir mitteilen zu können, dass ich am 04.05.2015 zum Brandmeisteranwärter auf Widerruf ernannt werde... .  8)

    Grüße
    Dennis

     


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  • Pilot288

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    Antwort #2 am: 28. März 2015, 09:27 Uhr
    Hallo Dennis,
    Ich habe mich bei der Verwaltung Nord beworben vill. Hat da ja jeder seinen eigenen Text.
    Wo ich unterstellt werde erfahre ich wohl noch. Wenn das nicht klappt habe ich wohl ein Riesen Problem  :-\. Aber der nette Herr am Telefon sagte schon das er nichts genaueres schreiben kann und das, dass nur so ein Satz sei der eben rein müsse. 
     


    Abraxsas

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    Antwort #3 am: 28. März 2015, 10:41 Uhr
    Hallo ihr drei,
    schön ruhig bleiben... in erster Linie ist der Satz: Ich beabsichtige zum ... als ... einzustellen.
    Mit den Haushaltsmitteln ist natürlich so eine Sache, wenn aufeinmal kein Geld mehr da ist, kann keiner mehr ausgebildet werden. Allerdings ist das bei der BwF, bisher soweit ich weißm noch nicht vorgekommen...
    Also Herzlichen Glückwunsch und viel erfolg bei der Ausbildung.

    Gruß
    Tim
     



    Alexander

    Antwort #4 am: 28. März 2015, 10:56 Uhr
    Wie schon geschrieben ist der Satz nur dafür da, falls der Worst Case eintritt.
    Du kannst eigentlich zu 99,9999999% ausgehen das du es geschafft hast.
    Das Problem sagte man mir damals ist, wenn er jetzt sagt du wirst eingestellt, zählt das, egal was passiert und du könntest diese Stelle sozusagen einklagen.
     


    DennisKS

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    Antwort #5 am: 28. März 2015, 11:10 Uhr
    Vielen Dank Tim!

    @ Stefan: Mach dich nicht verrückt. Ich glaube nicht, dass du ein "riesen Poblem" bekommen wirst.
     


    StefanStr

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    Antwort #6 am: 28. März 2015, 11:37 Uhr
    Hallo an alle,

    wie der Benutzername es schon zeigt noch ein Stefan  ;D
    Bewerbung beim Karrierecenter Stuttgart.
    Werde am 4. Mai in Stetten a.k.M einrücken und endlich mal wieder Kasernenluft schnuppern, freu mich drauf.

    Wenn da nicht noch mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) in die Suppe spuckt  ::)
    Aber ich denke das wird schon.

    Gruß Stefan
     


    DennisKS

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    Antwort #7 am: 28. März 2015, 11:56 Uhr
    Hallo Stefan "2",

     ;D wenn das so weiter geht, muss ich noch meinen Vornamen ändern lassen.

    Ist die Kündigungsfrist zu knapp? Bist du Beamter und der Wechsel des Dienstherren ist so problematisch? Ich kenne mich im öffentlichen Dienst nicht aus, da ich aus der freien Wirtschaft komme. Ich hatte 4 Wochen Kündigungsfrist. Meinem Chef hat sogar die mündliche Kündigung gereicht.

    Grüße Dennis
     



    StefanStr

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    Antwort #8 am: 28. März 2015, 12:05 Uhr
    Aber Hallo,

    Nur Angestellter im öffentl. Dienst
    Kündigungsfrist kann ich gar nicht einhalten dafür war die Bundeswehr mal zu langsam  :D
    Aufhebungsvertrag ist des Rätsels Lösung, jetzt muss ich aber schon wegen meiner Überstunden und Resturlaub mit dem Personaler rumstreiten.

    Aber was soll's sollen sich die Tage und Stunden sonstwo .......... hauptsache ich bin ab 30.04 Frei!  ;D
     


    DennisKS

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    Antwort #9 am: 28. März 2015, 12:19 Uhr
    Ach, du hast wohl auch so viel Urlaub/Resturlaub und Überstunden wie ich? Hab den April frei(Urlaub). Überstunden waren auch mehr als ich nach der Zusage und meiner Kündigung hätte Abbummeln können. Die werden halt ausbezahlt.

    Ich kann da echt froh sein, nur eine vier-Wochen-Frist gehabt zu haben. So wie sich das zum Schluss gezogen hat, würde es mir bestimmt genauso gehen wie dir. Im Dezember den Personalbogen etc. bekommen, Mitte/Ende Februar zum ärztlichen Dienst. Dann musste ich hier in Kassel zum Arzt wg. G26/3 und Führerscheinuntersuchung, weil das beim ärztlichen Dienst nicht möglich war. Dann eineinhalb Wochen nichts gehört, angerufen. Keine Ergebnisse beim ärztlichen Dienst angekommen... . Die Ergebnisse sind aber am Tag nach der Untersuchung raus. Also alles nochmal faxen lassen und dann gings plötzlich schnell. vor zwei Wochen kam dann die Zusage per Telefon und einen Tag später als Brief.
     


    StefanStr

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    Antwort #10 am: 28. März 2015, 12:37 Uhr
    So ähnlich sah es bei mir auch aus.
    Zum Glück hatte ich die G26 erst ende letztes Jahr für meine FF gemacht die fiel dann raus, schonmal ne Untersuchung weniger.
    Mein Problem war noch der Sehtest Kraftfahrverwendungsfähigkeit, ein hin und her telefonieren bis man einen Termin hatte.
    Wenistens ist mein BW-Dienstführerschein jetzt neu verlängert, Fahrschule auch gespart.

    Ich glaub die netten Damen in Stuttgart kriegen ne Kriese wenn sie meine Telefonnummer nochmal im Display sehen  ;D
    Nach der Mündlichen zusage waren noch 5 Tage zermürbendes warten angesagt bis man was in der Hand hatte.   
     


    DennisKS

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    Antwort #11 am: 28. März 2015, 12:48 Uhr
    Meine alte G26/3 ist diesen Monat ausgelaufen, musste also eh verlängert werden. Ich war jedoch ausgegangen, dass die das im Februar in Mainz machen. Zum Glück bekam ich eine Woche nach dem Besuch beim ärztlichen Dienst einen Termin. Ich war froh so schnell einen Termin bekommen zu haben. Sonst wartet man vier bis sechs Wochen. Ich habe allerdings nur den zivilen C für die FF bei der hiesigen BF gemacht. Mein Fahrlehrer war früher Fahrlehrer bei der BW. Schade, dass das nicht als BW-Fahrerlaubnis zählt... . ::) Dann müsste ich nur den Hänger nachmachen.

    Ich bin wie du heilfroh, dass die Zusage da ist!
     



    Alexander

    Antwort #12 am: 28. März 2015, 14:13 Uhr
    Ich habe allerdings nur den zivilen C für die FF bei der hiesigen BF gemacht. Mein Fahrlehrer war früher Fahrlehrer bei der BW. Schade, dass das nicht als BW-Fahrerlaubnis zählt... . ::) Dann müsste ich nur den Hänger nachmachen.
    Der zählt schon.
    Da du aber kein E hast, wirst du auch die kompletten 6 Wochen durchziehen müssen, da ja erst C und anschließend CE unterrichtet wird.
    Ich hatte auch den zivilen CE bereits, ich mußte nur eine Überprüfungsfahrt mit dem Fahrschul LKW durchführen und den militärischen Teil der theoretischen Prüfung machen.
     


    Lawi

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    • Letzter Login :12. Februar 2018, 12:31 Uhr
    Antwort #13 am: 30. März 2015, 10:57 Uhr
    Hallo :)

    Ich bin Adrian und werde meinen Anwärterdienst auch zum 04.05.15 antreten :)
    Bin Bereich KC Nord, also werde ich denke ich mal nicht ganz alleine sein sowie es aussieht.

    Ich habe bis jetzt auch keine weitere Information, nur die o.g. wegen der Einstellungszusage und der Rest folgt dann noch....

    Mal eine Frage. Und zwar wie sieht es mit Versichern aus? Ich habe zwar gelesen wegen PV, aber wie sieht es mit Kündigungsfristen usw. aus?

    Stehe da irgendwie voll auf dem Schlauch :D

    Und ist das wirklich so das der CE angerechnet wird?
    Das klingt schon mal gut... Wird man danach auf eine Wache eingeteilt oder wie sieht es dann aus?
    « Letzte Änderung: 30. März 2015, 11:10 Uhr von Lawi »
     


  • Beitrag Starter
  • Pilot288

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    • Letzter Login :17. Dezember 2018, 08:19 Uhr
    Antwort #14 am: 30. März 2015, 12:56 Uhr
    Hallo Adrian,
    Dann sind wir ja schon zu zweit :-)

    Bei der Krankenversicherung hast du ein Sonderkündigungsrecht, da du ja in den Beamtenstatus versetzt wirst. Ich habe bei einer Vergleichsinternetseite eine Versicherung rausgesucht welche Preis-/ Leistungs gerecht ist.

    Was mit dem CE ist kann ich aber auch nur das sagen was hier so geschrieben wurde.
     


     

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