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Autor Thema: Neues vom VBB  (Gelesen 84161 mal)

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Grisu75

Antwort #15 am: 06. November 2015, 09:56 Uhr
Echt jetzt. ??? Hab gerade die Drucksache 18/6156 gelesen und auf Seite 20 eine Feuerwehrdienstzulage nach 2 Jahren in Höhe von 133,75 gefunden. Was ist da jetzt mehr. ???
Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
 



ANDY0478

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Antwort #16 am: 06. November 2015, 13:59 Uhr
Hallo zusammen,

Drucksache Deutscher Bundestag 18/6583 ist die richtige.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806583.pdf

Gruß Andy
 


Rainer

Antwort #17 am: 06. November 2015, 14:27 Uhr
Na es wird doch. Weiß jemand wie die neuen Stellenobergrenzen aussehen?

Gruß

Rainer
 


Alexander

Antwort #18 am: 06. November 2015, 14:38 Uhr
Na es wird doch. Weiß jemand wie die neuen Stellenobergrenzen aussehen?
Steht doch in der Drucksache.
40% A8
40% A9
statt bisher
30% A8 und 8% A9
 
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Nitro

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Antwort #19 am: 06. November 2015, 20:00 Uhr
Um wie viel wird die Feuerwehrdienstzulage den erhöht, oder habe ich da was verstanden?
 


Flohfeuerwehr

Antwort #20 am: 06. November 2015, 20:27 Uhr
Die Feuerwehrdienstzulage wird um 40 % erhöht.
 


Alexander

Antwort #21 am: 06. November 2015, 21:11 Uhr
Ich denke die Anhebung vom DUZ macht mehr aus, als die Feuerwehrzulage.
 


Alexander

Antwort #22 am: 07. November 2015, 18:49 Uhr
Das Ganze soll im übrigen ab 01.01.2016 gelten.
 
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Martin

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Antwort #23 am: 08. November 2015, 08:55 Uhr
Echt jetzt. ??? Hab gerade die Drucksache 18/6156 gelesen und auf Seite 20 eine Feuerwehrdienstzulage nach 2 Jahren in Höhe von 133,75 gefunden. Was ist da jetzt mehr. ???

Moinsens

also ich sehe das genau so.... wo ist die Feuerwehrdienstzulage denn erhöht worden? Die bleibt gleich!

Gruß Martin ;-)

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Alexander

Antwort #24 am: 08. November 2015, 10:54 Uhr
Was lest ihr denn?
Ich lese in der Drucksache 187,25€
 
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AllGeier

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Antwort #25 am: 08. November 2015, 10:57 Uhr
Nummer 10
Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
 
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Martin

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Antwort #26 am: 08. November 2015, 14:00 Uhr
Nummer 10

Ich bins wieder...

Ahh jetzt.... ich habe mich leider vertan. War fest der Meinung das für uns Anlage 1 Nummer 9 gilt - falsch!

Es gilt Nummer 10.

Asche über mein Haupt  :'(
Gruß Martin ;-)

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a2schit

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Antwort #27 am: 18. November 2015, 09:15 Uhr
Anbei Neues vom VBB
 
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Flohfeuerwehr

Antwort #28 am: 24. November 2015, 19:15 Uhr
Wurde auf der Facebook Seite gepostet.

Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. - VBB


Beförderungen wieder möglich
In einem Telefonat mit einem Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wurde uns mitgeteilt, dass Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär wieder möglich sind.
Der VBB hatte darüber informiert, dass auf Grund einer Klage vor einem Verwaltungsgericht sämtliche mögliche Beförderungen nach A 8 gestoppt worden waren. Die Kolleginnen und Kollegen der Beamtengruppe des Hauptpersonalrates und der VBB hatten in Gesprächen mit dem BAPersBw gebeten, im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen für eine zügige Beendigung des anhängigen Rechtsstreites Sorge zu tragen.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Rechtsbeistand des Klägers nunmehr die Verwaltungsrechtsstreitigkeit für erledigt erklärt, mit der Folge, das Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär ab sofort wieder möglich sind.
Wir gehen davon aus, dass die möglichen Beförderungen schnellstmöglich vollzogen werden und freuen uns für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
 
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Smith

Antwort #29 am: 28. November 2015, 08:37 Uhr
...

Was wurde sonst noch erzielt?

Die seit 2009 im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen gegenüber des früheren Besoldungsdienstalters verschlechterte Situation bei der Einstellung von Beamten, die zunächst privat finanziert ein Masterstudium als Eingangsvoraussetzung mitbringen müssen, ohne dass zumindest ein teil der Qualifikationsvorsaussetzung als Vorerfahrungszeit anerkannt werden konnte, wird nun zum Teil korrigiert. Ab 2016 kann diesem Personenkreis dafür zumindest 2 Jahre (also eine Stufe) anerkannt werden. Dies führt zu einer um eine Stufe verbesserten Eingangsbesoldung. Leider bleibt diese Regelung Neueinstellungen vorbehalten. Diese Maßnahme hat das BMI im Alleingang überraschend in das Gesetz eingebracht.

Wir fordern hier eine Stufennachzeichnung für alle Beamten, die seit 2009 eingestellt wurden. Angesichts überschaubarer Zahlen an Einstellungen im höheren Dienst dürfte dies verwaltungstechnisch machbar sein. Zweitens stellt sich die Frage, warum dies auf Masterstudium beschränkt ist. Auch Bachelorabschlüsse insbesondere im technischen Dienst sind privat vorfinanzierte Einstellungsvoraussetzungen. Aus welchem Sachgrund wird hier unterschiedlich verfahren? In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass solche Qualifizierungszeiten ab 2016 bei der Einstellung von Soldaten wesentlich großzügiger behandelt werden. Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf. Der VBB wird hier am Ball bleiben.

...

Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
 


 

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