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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Generelle Fragen zur Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Thema gestartet von: Feuerteufel am 26. Juni 2016, 15:27 Uhr

Titel: Anerkennung der Ausbildung
Beitrag von: Feuerteufel am 26. Juni 2016, 15:27 Uhr
Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Wie ist es mit der Anerkennung der Ausbildung bei komunalen Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehren in NRW? Es geht jetzt nicht um wechsel gedanken sondern einfach nur um Unterschiede wie z.b. mit der Staffelführerausbildung wie wird das alles anerkannt und wo ist der unterschied zum Gruppenführer am Institut der Feuewehr?

Danke schonmal im voraus ;)

Gruß Feuerteufel
Titel: Antw: Anerkennung der Ausbildung
Beitrag von: Abraxsas am 27. Juni 2016, 08:39 Uhr
Moin...

das kommt darauf an, zu Fw kann ich leider keine Aussage treffen. Bei Bf´s ist es meist sol das "nur" der B1 anerkannt wird, da die Bundeswehr auf Staffelebene prüft und nicht wie die meisten Kommunen auf Guppenebene... Ich hab aber auch schon gehört das welche auf B 3 ebene übernommen wurden, meistens dann eben als A8 besoldet... Ich denke der richtige Ansprechpartner ist da die geweile Kommune bzw. der Kreis.

Gruß
Tim
Titel: Antw: Anerkennung der Ausbildung
Beitrag von: Rainer am 27. Juni 2016, 09:49 Uhr
Bayern und Baden Württemberg erkennen voll an.

Gruß

Rainer
Titel: Antw: Anerkennung der Ausbildung
Beitrag von: SG am 27. Juni 2016, 12:18 Uhr
Bereich FFW NRW, RP Köln, Kreis SU: Bei der Freiwilligen wird Dir die Ausbildung als FIII angerechnet, ggf. muss 1 -2 Stunden Rechtskunde (Landesfeuerwehrgesetz) noch nachgewiesen werden.

Bereich BF: Aufgrund der Erfahrungen von drei, leider mittlerweile Ex-Kollegen, brauchst du im Bereich NRW zur Anerkennung des B III bei Kommunen noch den ABC II Lehrgang in Münster.

Ansonsten auch ruhig mal in Münster bei der Schule nachfragen.

Gruß
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