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Autor Thema: Neues vom VBB  (Gelesen 84256 mal)

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AllGeier

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Antwort #30 am: 28. November 2015, 09:17 Uhr

[/Quote]

Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?


Bist du mD oder gD, Aufsteiger oder Laufbahnbewerber?
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Smith

Antwort #31 am: 28. November 2015, 09:55 Uhr
Im gD und Laufbahnbewerber. Aber das spielt ja keine Rolle bei der Erfahrungsstufe.
 


AllGeier

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Antwort #32 am: 28. November 2015, 10:44 Uhr
Im gD und Laufbahnbewerber. Aber das spielt ja keine Rolle bei der Erfahrungsstufe.

Doch, find ich schon. Damit hast du recht, das Studium sollte dir anerkannt werden.

Vielleicht mal den Sachverhalt dem Verband der Bundeswehrfeuerwehr schildern. Es muss von mehreren Seiten auf den Missstand hingewiesen werden.

Gruß
AllGeier
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Alexander

Antwort #33 am: 28. November 2015, 12:33 Uhr
Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
Ja mei, die handwerkliche Ausbildung die für den mD Vorraussetzung ist wird auch nicht anerkannt.
Ungerecht würde ich es finden wenn der, der im gD anfängt sein Studium anerkannt bekommen würde, der BM der Elektriker oder KFZ Mechatroniker gelernt hat, leer ausgeht.
 
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Smith

Antwort #34 am: 28. November 2015, 16:26 Uhr
Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
Ja mei, die handwerkliche Ausbildung die für den mD Vorraussetzung ist wird auch nicht anerkannt.
Ungerecht würde ich es finden wenn der, der im gD anfängt sein Studium anerkannt bekommen würde, der BM der Elektriker oder KFZ Mechatroniker gelernt hat, leer ausgeht.

Du hast im Prinzip recht. Allerdings stehen die Zeiten in keiner Relation zu einander. Ich habe mein Studium in Regelzeit abgeschlossen und es hat bis zum Universitätsabschluss sechs Jahre gedauert. Eine handwerkliche Ausbildung dauert in der Regel nicht so lange...
 


SG

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Antwort #35 am: 28. November 2015, 18:27 Uhr
Und wo ist das Problem dass die Ausbildungszeiten der Handwerker auch anerkannt werden? 3,5 Jahre Regelausbildungszeit, sind zwar wenn man bedenkt wie alt die Erde ist bzw. ein Studium dauert ja nix, aber in Sachen Gleichheitsprinzip eigentlich dann auch anzuerkennen.

Ich weiß, heutzutage ist ein gelerntes Handwerk, im Gegensatz zum Abitur und Studium, leider nix mehr wert... Aber mich kotzen so herablassende Zwischentöne absolut an.

Nix für Ungut.

Gruß
 


Smith

Antwort #36 am: 28. November 2015, 19:23 Uhr
Und wo ist das Problem dass die Ausbildungszeiten der Handwerker auch anerkannt werden? 3,5 Jahre Regelausbildungszeit, sind zwar wenn man bedenkt wie alt die Erde ist bzw. ein Studium dauert ja nix, aber in Sachen Gleichheitsprinzip eigentlich dann auch anzuerkennen.

Ich weiß, heutzutage ist ein gelerntes Handwerk, im Gegensatz zum Abitur und Studium, leider nix mehr wert... Aber mich kotzen so herablassende Zwischentöne absolut an.

Nix für Ungut.

Gruß

Falls es sich herablassend für dich anhört möchte ich mich dafür entschuldigen. Das ist nicht meine Absicht gewesen und ich bin auch für eine Gleichbehandlung, egal welche Vorausbildung.
 
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kardinal

Antwort #37 am: 12. Juli 2016, 17:25 Uhr
Von der Facebook seite des VBB:

Stopp bei Beförderungen zum Amtsinspektor/in bzw. Hauptbrandmeister/in

Am Freitag der vergangenen Woche wurde der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) über einen Stopp der Beförderungen zum Amtsinspektor/Amtsinspektorin bzw. Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin in Kenntnis gesetzt.

Nach unseren Informationen ist dieser Beförderungsstopp Ausfluss einer gerichtlichen Anordnung. Ein beamteter Angehöriger der Bundeswehr hatte mittels eines Eilantrages vor einem Verwaltungsgericht diesen Stopp erwirkt. Hintergrund ist dem Vernehmen nach eine noch nicht eröffnete Beurteilung und die dadurch entstandene Besorgnis des Klägers, bei möglichen Beförderungen nicht berücksichtigt zu werden.

Nach Auskunft des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist man dort bemüht, die noch ausstehende Eröffnung der Beurteilung schnellstmöglich durchzuführen, sodass der bestehende Beförderungsstopp aufgehoben werden kann.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Der VBB die Interessenvertretung für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr.
 
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  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #38 am: 14. Juli 2016, 20:07 Uhr
    Nach dem oben stehenden Artikel von @kardinal, hat wohl keiner ne Meinung. Oder man sagt sich, dass auf Facebook schon genug geschrieben wurde. Nur bitte hinterher nicht meckern.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    lampuser

    Antwort #39 am: 15. Juli 2016, 10:45 Uhr
    Gemeinsames Vorgehen für die Bundeswehrfeuerwehr vereinbart

    Der Verband der Bundeswehr Feuerwehr e.V. (VdBwF) und der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) haben eine weitere Intensivierung ihrer Zusammenarbeit vereinbart.

    Anlässlich eines Gespräches am 14. Juli 2016, an dem neben den beiden Vorsitzenden Thomas Schönberger und Wolfram Kamm, auch der Vorsitzende des Fachbereiches Grundsatz und Soziales im VdBwF, Frank Holzhausen, teilnahm, wurden die Grundzüge eines gemeinsamen Positionspapiers erarbeitet. Beide Seiten waren der Auffassung, dass im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Bundeswehrfeuerwehr grundlegende Themen abgestimmt und - wenn möglich – gemeinsam nach innen und nach außen vertreten werden sollten.

    Im Besonderen an den Beispielen: Infrastruktur der Feuerwachen, Dienstpostenbewertungen und die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen wird die Notwendigkeit verzugslosen Handelns der Verantwortlichen im Verteidigungsressort erkennbar. Die Rahmenbedingungen müssen so angepasst und verbessert werden, dass die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehrfeuerwehr auch für die Zukunft gewährleistet ist.

    Positiv und als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewerten beide Verbände die Erhöhung des Personalumfanges im Rahmen der „Trendwende Personal".

    Heute frisch von der FB-Seite
     


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  • Andichan

    Antwort #40 am: 02. September 2016, 17:25 Uhr
    Aktuelles vom VBB und des VdBwF.

    Kann hier nachgelesen werden. https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/1326228877419415:0

    Im übriegen wird dort auch das Thema: "Modifizierung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung – hier: Absenken des „Zugangsamtes“ von A 9 nach A 8." angesprochen.

    Hier: Ablaufverfahren Bundeslaufbahnverordnung. http://www.bakoev.bund.de/SharedDocs/Downloads/LG_2/Laufbahnwechsel.pdf?__blob=publicationFile

    Was aber am interessantesten wäre ist dieser Punkt: Absenken der besonderen Altersgrenze bei der Bundeswehrfeuerwehr auf das 60zigste Lebensjahr – siehe Regelungen im Bereich der Berufsfeuerwehren der Länder.

    Nun, die meisten die bereits 25 Jahre oder mehr ihre Lebenkraft bei der Feuerwehr verbracht haben, sehnen sich wohl schon sehr nach ruhige Tage. Gerade auch, weil diese Arbeit in den vergangen 4-5 Jahren alles andere als leichter geworden ist. Das Herabsenken des Pensionseintrittsalters für Feuerwehrleute des Bundes sollte neben der derzeitigen Dienstpostenmischerei die oberste Priorität haben.


    Gruß

    Andichan
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
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    Bordercolliefan

    Antwort #41 am: 05. September 2016, 11:57 Uhr
    Ja, das nenne ich mal lohnenswerte Ziele. Es wundert mich, dass immer noch nicht mehr Feuerwehrleute den Weg zum Verband gefunden haben, in der Vergangenheit konnte doch eine Menge durchgesetzt werden. Ich hoffe, dass man den Verband aus dem Hauen und Stechen zur PersRat-Wahl herausnimmt. Wir sind für alle da! :)
    Verband der Bw-Feuerwehr
     
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    Antwort #42 am: 24. September 2016, 18:04 Uhr
    Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Habe auf der VBB-Seite von Facebook gleich drei interessante Artikel gefunden, die es wert sind zu lesen. Natürlich sind diese auch auf der offiziellen Seite zu finden.


    Der VBB im Interviev mit Frau Ministerialdirektorin Alice Greyer-Wieninger (http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_interview.html) , mit dem Abgeordneten Gädechens ( http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_gaedchens.html ) und dem Branddirektor Carl-Werner Schmidt ( http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_schmidt.html ).


    Hinzu ist ein für alle nicht ganz unwichtiger Punkt zu erwähnen.

    So heist es: "Der Rahmenvertrag zugunsten der Fahrer/innen von Dienstkraftfahrzeugen wurde von der Gothaer Versicherung gegenüber dem Bund zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Das BMI sieht keine Notwendigkeit, einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen."

    Welche direkten Auswirkungen dies auf die Kollegen haben wird muss genauer betrachtet werden. Sicher ist, dass alle VBB Mitglieder eine Absicherung bereits mit ihrem Mitgliedsbeitrag haben. (http://www.vbb.dbb.de/pdf/2016/160923_wandzeitung_fahrer.pdf )



    Und noch was ganz wichtiges für alle, die seit Monaten auf eine Beförderung warten.
    [/size]

    "Gute Nachricht - Beförderungen nach A 9m bald wieder möglich!

    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren, das zu einem Stopp der Beförderungen nach A 9m geführt hat, wurde nach Auskunft des BAPersBw eingestellt.

    Wir setzen uns dafür ein, den Beförderungsstopp nun aufzuheben und schnellstmöglich rückwirkende Planstelleneinweisungen zu veranlassen. Da die Beurteilung des Klägers noch nicht abgeschlossen ist und die (rückwirkende) Einbeziehung des Klägers in die Beförderungsreihung geboten ist, prüft das BAPersBw aktuell, in welchem Umfang dies einer Wiederaufnahme der Beförderungen noch entgegensteht.

    Aber der Startschuss für die Beförderungen kann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Seit dem Stopp sind etwa 120 Planstellen* aufgelaufen, die für Beförderungen in Ämter der Besoldungsgruppe A 9m zur Verfügung stehen.

    Wir bleiben mit Nachdruck dran.

    *Dem stehen ca. 180 Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die sich bereits bewährt haben und aktuell um die Beförderungen konkurrieren."
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
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    Flohfeuerwehr

    Antwort #43 am: 03. November 2016, 17:03 Uhr
    Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. - VBB

    Neuer Ärger bei A9m - Wieder Beförderungsstopp verfügt!
    Entgegen der jüngst erhaltenen und optimistisch stimmenden Informationen zu einer Wiederaufnahme der Beförderungen nach A9m hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aus Anlass eines erneuten Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz wieder einen Beförderungsstopp verfügt.
    Unsere Vertreter im Hauptpersonalrat haben den Vorgang bereits mit dem Ziel einer schnellen Lösung im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgegriffen. Sobald weitergabefähige Informationen vorliegen, werden wir über den Fortgang berichten.
     


    Flohfeuerwehr

    Antwort #44 am: 19. November 2016, 22:10 Uhr
    Beförderungen nach A 9m endlich wieder möglich!

    Das Bundesamt für das Personalmanagement hat mitgeteilt, dass der Beförderungsstopp für Beförderungen in Ämter nach Besoldungsgruppe A 9m aufgehoben werden konnte.

    Veranlasste Ernennungen aus der Juni-Planstellenvergabe wurden freigegeben. Die betroffenen Stellen wurden aufgefordert, die möglichen Ernennungen auszusprechen, sofern inzwischen keine Tatsachen bekannt geworden sind, die diesen Maßnahmen entgegenstehen.

    Leider stehen weiterhin nicht genügend Planstellen zur Verfügung, um sofort alle wartenden Kolleginnen und Kollegen nach A 9m befördern zu können. Beförderungen müssen daher weiterhin in Abhängigkeit von den Planstellen und nach Reihungen auf Grundlage der Bereichsvorschrift C-1410/12 vorgenommen werden.

    Insoweit muss man Verständnis dafür haben, dass betroffene Kolleginnen und Kollegen auch mit gerichtlichen Maßnahmen versuchen, ihre Ansprüche auf sachgerechte Beförderungsauswahl durchzusetzen. Der VBB begrüßt, dass es vergleichsweise kurzfristig gelungen ist, eine Lösung zur Abwendung des zwischenzeitlichen Stopps aller Beförderungen zu finden.

    Es bleibt Ziel des VBB, eine nachhaltige Verbesserung der Beförderungssituation zu erreichen. Neben einer ausreichenden Planstellenausstattung gehört hierzu eine Beschleunigung der Beurteilungen zur Schaffung belastbarer und tragfähiger Auswahlgrundlagen, soweit Reihungen auch in Zukunft unvermeidbar bleiben.
     
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