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Autor Thema: Tätigkeitsabzeichen ?  (Gelesen 27570 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Karsie

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    • Letzter Login :14. Dezember 2022, 15:01 Uhr
    am: 19. April 2015, 16:38 Uhr
    Tach zusammen,
    gibt´s das Tätigkeitsabzeichen eigentlich schon, oder ist das wie so vieles andere nur heiße Luft ?

    sonnigen Sonntag noch
     



    Flohfeuerwehr

    Antwort #1 am: 19. April 2015, 16:52 Uhr
    Also mein letzter Kenntnisstand ist, dass das Schreiben für die Tätigkeitsabzeichen beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt, dass ist aber auch schon wieder 4 Wochen her.
     


  • Beitrag Starter
  • Karsie

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    Antwort #2 am: 19. April 2015, 16:55 Uhr
    Dann besteht noch Hoffnung

    Bedank für die Info

    PS: Ob der Präsi wohl weiß was ne Bw Feuwehr ist ?
     


    Andichan

    Antwort #3 am: 20. April 2015, 21:06 Uhr
    Also mein letzter Kenntnisstand ist, dass das Schreiben für die Tätigkeitsabzeichen beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt, dass ist aber auch schon wieder 4 Wochen her.

    Da liegste nen paar Monate zurück. Bereits im November 2014 wurde darüber geschrieben, dass die Auslieferung nur noch von der eigenhändigen Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten abhängt. Dennoch, das geb ich zu, sind wieder viele Tage und Wochen ins Land gegangen. Und bei der letzten Tagung wohl auch kein Thema mehr gewesen. Es heißt also: abwarten. Und mal so ganz nebenbei, ich er ledige Medien Job auch ohne Abzeichen. Viel wichtiger sind da schon andere Ausrüstungsgegenstaende.


    Gruss
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
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    Alexander

    Antwort #4 am: 03. Juni 2015, 18:18 Uhr
    Seit Mitte Mai ist unser Tätigkeitsabzeichen draußen.
     


    Andichan

    Antwort #5 am: 03. Juni 2015, 18:20 Uhr
    Seit Mitte Mai ist unser Tätigkeitsabzeichen draußen.

    Was meinst Du mit draußen??   :-\  Hast du sie schon gesehen????

    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Andichan

    Antwort #6 am: 03. Juni 2015, 18:45 Uhr
    WOW!  ;D
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Rainer

    Antwort #7 am: 03. Juni 2015, 18:52 Uhr
    Bild?
     



    Alexander

    Antwort #8 am: 03. Juni 2015, 22:04 Uhr
    Bild?
    Mußt im Intranet schauen
     


    Disponent

    Antwort #9 am: 05. Juni 2015, 02:43 Uhr
    Schau mal in dv online nach .
    Aber ich habe die Bereichsvorschrift angehängt


    Zitat

    Editiert vom Admin:
    Dokument entfernt; Grund.: NICHT FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT BESTIMMT!

    Definition der Einstufung VS-NfD

    Die ZDv 2/30 (Sicherheit in der Bundeswehr)
    Diese Vorschrift regelt die Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen (VS). Sie sind auf der Grundlage und Übereinstimmung mit der Verschlusssachenanweisung (VSA des BMI’s) für die Bundesbehörden abgefasst worden. Im übrigen ist die ZDv 2/30 nicht VS-NfD eingestuft, sie ist -OFFEN- und ganz offiziell bzw. legal für jeden zu bekommen, auch im Internet!

    VS-Einstufung gemäß ZDv 2/30:
    Der Geheimhaltungsgrad einer VS richtet sich nach ihrem Inhalt und nicht nach dem Geheimhaltungsgrad des Vorganges zu dem sie gehört oder auf den sie sich bezieht.
    Zitat
    Im Falle einer VS-Einstufung muss schlüssig darzulegen sein, welche Gefährdung, Schäden oder Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder konkret entstehen können, wenn Unbefugte von den Informationen Kenntnis erhalten.

    Dabei kommt eine VS-Einstufung grundsätzlich nur bei Informationen in Betracht, die die

    -   äußere Sicherheit
    -   auswärtigen Beziehungen
    -   innere Sicherheit oder
    -   durch die Bundesrepublik Deutschland zu schützende Belange Dritter

    betreffen. Schützende Belange Dritter bedürfen der Billigung durch die zuständige Oberste Behörde.

    Noch was in eigener Sache:
    Mir persönlich erschließt sich jedoch nicht warum die Einstufung zu VS-NfD ist!


    « Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 12:54 Uhr von Martin »
     


    Alexander

    Antwort #10 am: 05. Juni 2015, 06:46 Uhr
    Schau mal in dv online nach .
    Aber ich habe die Bereichsvorschrift angehängt

    Ähh ... lieber Disponent .. dir ist schon aufgefallen das über der Vorschrift der Schriftzug.

    VS-Nur für den Dienstgebrauch steht?

    Genau das war auch der Grund warum ich nicht mehr darüber geschrieben.

    Ich hab zwar keine Ahnung warum man diese Vorschrift VS einstuft, denn alle anderen Vorschriften zu Richtlinien über Tätigkeitszeichen sind auch offen, aber das ändert leider nichts an der Einstufung.
     


    elagabalu

    Antwort #11 am: 05. Juni 2015, 19:50 Uhr
    Ähhh.. liebe Community ist euch schon aufgefallen wie unwichtig son Tätigkeitsabzeichen ist. Oder sind wir in Russland, das wir behängt wie ein Christbaum rumrennen müssen für einen Arbeitgeber der einen S.... auf uns gibt.
     
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    Grisu75

    Antwort #12 am: 06. Juni 2015, 09:18 Uhr
    Ganz abgesehen davon, wenn mir so ein Abzeichen zustehen soll warum muss ICH das dann erst beantragen. Es ist doch genau bekannt wer wie lange dabei ist. Hinterherlaufen tu ich dem Ding nicht.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     
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    Alexander

    Antwort #13 am: 06. Juni 2015, 10:47 Uhr
    Ganz abgesehen davon, wenn mir so ein Abzeichen zustehen soll warum muss ICH das dann erst beantragen. Es ist doch genau bekannt wer wie lange dabei ist. Hinterherlaufen tu ich dem Ding nicht.
    Achso, hast du das deutsche Sportabzeichen?
    Wenn ja, mußtest du es ja auch selbst beantragen, oder?

    Gut, bei der Feuerwehr mag das vielleicht jetzt etwas anderes sein, die wenigsten tragen selten die Uniform wo dieses Abzeichen dran ist, aber ich muß gestehen, als ich Soldat war und mein silbernes Tätigkeitsabzeichen bekommen habe war ich schon stolz.
     
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    Andichan

    Antwort #14 am: 06. Juni 2015, 14:37 Uhr
    Man wohl geteilter meinung sein, was dem Tätigkeitsabzeichen angeht. Doch möchte ich hier nur mal an all diejenigen Erinnern die bei den Freiwilligen Feuerwehren Mitglied sind. Auch dort gibt es Tätigkeitsabzeichen oder Spangen die die langjärhige Zugehörigkeit zur FF in Jahrzehnten zeigt. Warum also soll man nicht hier bei der BwFw ebenso dieses Abzeichen tragen. Wieso tragen wir nicht auch das Zeichen, das uns von den Anderen unterscheidet. Wir sind Feuerwehrleute und das wollen wir auch zeigen. Warum also nicht mit einer solchen Spange?

    Und @Grisu75, es geht kaum um´s Hinterherlaufen sondern wohl eher darum, dass man auch die Version erhält die einen auch wegen der langjährigen Zugehörigkeit zusteht. Wir wissen zwar, dass das Zentrum die Daten hat, doch wissen wir auch, dass es immer nicht ganz so glatt geht wie wir meinen.

    Und noch eines wegen des Beantragens allgemein. Vor nen paar Wochen kam eine Lono vom Zentrum in der stand, dass alle -nach Mustervorgabe- ein oder mehrere Namensschilder mit dem Logo des Zentrums bestellen könnten. Der bittere Beigeschmack war allerding, das man die Dinger selbst bezahlen sollte.

    Es wird also darüber diskutiert, dass man nun ein Tätigkeitsabzeichen (kostenlos) erhalten solle, dies eben auch noch zu beantragen hat und im selben Atemzug mal eben so ein Namensschild für den Frack auf eigene Kosten bestellt. Warum gibt es diese Dinger nicht auch kostenfrei von der Firma geliefert? Ist es wirklich so ein Problem?

    Wo liegt denn hier nun die Logik?
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
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