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Autor Thema: Ausbildung bei der BwFw  (Gelesen 27800 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Firefighter94

    am: 09. November 2015, 12:44 Uhr
    Hallo, ich würde mich gern etwas über die Ausbildung bei der BwFw informieren.

    1.Hat der B1 in stetten die gleich Inhalte wie bei einer kommunalen BF wie z.B. absturzsicherung, drehleitermaschinist, TH-Wald..?

    2. Gehört zu der Ausbildung auch der B3 Lehrgang? Denn bei einer kommunalen BF ist das ja ein extra Lehrgang.

    3. Wie sind die Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. Gerätewart, VB oder Rettungsanitäter?

    4. Wie groß ist die Chance das ich in NRW z.b. in Köln stationiert werde?

    Es sind viele Fragen, aber ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

    LG
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 10. November 2015, 11:36 Uhr

    Hallo und Willkommen im Forum

    na dann will ich mal beginnen.



    1.Hat der B1 in Stetten die gleich Inhalte wie bei einer kommunalen BF wie z.B. absturzsicherung, drehleitermaschinist, TH-Wald..?

    Zunächst 5,5 Monate feuerwehrtechnischer Grundlehrgang in Stetten a.K.M., inklusive ein Part Absturtzsicherung, jedoch keine Drehleitermaschinistenausbildung.

    Rahmeninhalte sind:

    1 Allgemeine Grundlagen
    - Organisation und Arbeitssicherheit

    2 Fachbezogene Grundlagen
    - Naturwissenschaftliche Grundlagen, Brand-/Löschlehre, SAN Ausbildung, Kartenkunde, Dienstvorschriften und MatVerwaltung

    3 Einsatztechnik
    - Fahrzeugkunde, Gerätekunde,

    4 Einsatzlehre
    - AGT, TH, Löschwasserversorgung und Förderung, ABC, FM, Prävention Stress

    5 Vorbeugender Brandschutz
    - Baukunde, VB, forstl. BrdSchutz BraSiWa,

    6 Sport

    7 Leistungsnachweise und -kontrollen

    8 Lehrgangsorganisation
    - Pol. Bildung


    2. Gehört zu der Ausbildung auch der B3 Lehrgang? Denn bei einer kommunalen BF ist das ja ein extra Lehrgang.
    Die Laufbahnausbildung mit Abschluß, ist gleichzeitig der Erwerb des B3.


    3. Wie sind die Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. Gerätewart, VB oder Rettungsanitäter?
    Turnusmäßig kannst du an Weiterbildungslehrgängen teilnehmen


    4. Wie groß ist die Chance das ich in NRW z.b. in Köln stationiert werde?
    Im allgemeinen gilt der Grundsatz - da wo Bedarf ist (Unterbesetzung) kommt man hin. Jedoch kann man kurz vor Beendigung der Ausbildung sich mit dem Ausbildungsbeauftragen mal darüber unterhalten was man für Wünsche hat. Aber ohne Gewähr.


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen....
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #2 am: 10. November 2015, 12:24 Uhr
    1.Hat der B1 in stetten die gleich Inhalte wie bei einer kommunalen BF wie z.B. absturzsicherung, drehleitermaschinist, TH-Wald..?
    Also Drehleitermaschinist bist du bei uns nicht.
    Aber zB bei der BF in München auch nicht, da ist das alles Weiterbildung.
    Bei uns wirst du nur zum "normalen" Maschinisten ausgebildet und in München werden die Feuerwehrleute im Grundlehrgang nicht einmal zum normalen Maschinisten ausgebildet.

    Zitat:"Neben einem abwechslungsreichen Beruf, gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
    zur Fahrerin und  Maschinistin/ zum Fahrer und Maschinist für Lösch-, Hubrettungs- und Sonderfahrzeuge"
    http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Branddirektion-Muenchen/Karriere/QE2-Brandmeister.html
     
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  • Beitrag Starter
  • Firefighter94

    Antwort #3 am: 10. November 2015, 12:31 Uhr
    Danke für die schnellen Antworten! Ich stelle einfach noch 2 fragen ;)

    was darf ich unter der SAN-Ausbildung verstehen und wo absolviert  man seine Praktika? Ist das festgelegt oder kann man sich da Standorte aussuchen?
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 10. November 2015, 13:33 Uhr
    Sanitätsausbildung sind insgesamt nur 30 h (stand 2011) hat sich aber glaube ich nicht geändert.... Heißt also ein Grunderwerb für Ersthelfer, mehr ist es eigentlich nicht.

    Im dritten Teilabschnitt geht es quasi auf "Rundreise:

    Teilabschnitte sind:
    1. Brandschutz auf Truppenübungsplätzen (3 Wo)
    2. Brandschutz in Untertageanlagen (3 Wo)
    3. Brandschutz in Marinestützpunkten (3 Wo)
    4. Brandschutz im Rahmen der Schadensbekämpfung auf Schiffen und Booten (1 Wo)
    5. Brandschutz auf Flugplätzen der Bw „Strahlgetriebene Kampfflugzeuge“ (3 Wo)
    6. Brandschutz auf Flugplätzen der Bw „Transport Starrflügler“ (3 Wo)
    7. Brandschutz auf Flugplätzen der Bw „Drehflügler“ (2 wo)
    8. Brandschutz der Städte und Gemeinden (4 Wo)

    Die Orte werden weitestgehend vorgegeben, ist auch abhängig wo die Bundeswehr solche Standorte hat, wie oben gelistet. Man kann versuchen darauf Einfluss zu nehmen... Immer fragen beim Ausbildungsbeauftragten...


    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • Firefighter94

    Antwort #5 am: 11. November 2015, 09:12 Uhr
    Wie sieht es mit Aufstiegs Möglichkeiten zum Fahrzeug-, Gruppen- oder Zugführer aus? Und wird man auch nach einer bestimmten Zeit zum Oberbrandmeister befördert?
     


    Martin

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    Antwort #6 am: 11. November 2015, 12:48 Uhr
    Na jetzt möchtest du es aber wissen...  ;D

    Ich schreibe es mal vereinfacht damit man das versteht.

    Es gibt für jede BwF Wache eine individuelle Personalstärke die anhand des Gefahrenpotentials und Auftrag berechnet wird. Dies gilt auch für die Ausstattung der jeweiligen Feuerwachen. Eine Truppenübungsplatzfeuerwehr hat z. B. eine ganz andere materielle Ausstattung und personelle Stärke als z.B. eine Depot- oder Flugplatzfeuerwehr der Bw.

    Anhand der personellen Stärke gibt es nun verschiedene Anzahl an Dienstposten innerhalb einer Feuerwache.

    Folgende Dienstposten (Funktioner) werden fixiert:
    - Ltr Fw
    - Wachabteilungsleiter
    - Zugführer
    - Staffelführer
    - Truppführer
    - Truppmann und der
    - Disponent

    In der Führungsebene gibt es natürlich noch die entsprechenden Stellvertreter, alle Dienstposten sind denn noch in sogenannte Besoldungsgruppen ( BBesG z.B. A07, A08 usw.) und Amtsbezeichnungen (Brandmeister, Oberbrandmeister usw.) unterteilt.

    Die Besoldungsgruppe A07 Brandmeister und A08 Oberbrandmeister sind gebündelte Dienstposten hier kann jeder nach Eignung, Leistung und Befähigung (Beurteilung) automatisch von A07 zu A08 befördert werden (Eine festgesetzte Zeit wann das erfolgt, gibt es nicht!). Bei allen anderen Dienstposten müssen in der Regel Bewerbungen geschrieben werden wenn ein Dienstposten zur Nachbesetzung ausgeschrieben wurde, hier gilt auch Eignung, Leistung und Befähigung, wer gut ist bekommt nach der Ausschreibung/Bewerbung/Auswertung den Dienstposten.

    Fahrzeugführer gibt es in diesen Sinne nicht, das macht manchmal "Jeder"
    Gruppenführer gibt es eigentlich so auch nicht. Die BwF kennt nur die oben genannten Funktioner, gilt auch für den Fahrzeugführer.

    Zugführer gibt es offiziell als Dienstpostenbeschreibung und die werden grundsätzlich ausgeschrieben. Im allgemeinen sind es mind. A09 (Hauptbrandmeister) Dienstposten. Es gibt auch A08 - aber das zu erklären würde zu weit gehen warum das so ist!  :o

    Leider ist das bei der BwF alles etwas verfrickelt, was Dienstposten angeht, aber es wird sich in der Zukunft hier etwas tun...., hoffentlich.

    Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen?


    Kleiner Nachtrag um das besser zu verstehen was Besoldungsgruppen, Amtsbezeichunge sind ect.

    Liess dir diese Threads mal durch

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?board=51.0

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;cat=2



    « Letzte Änderung: 11. November 2015, 12:51 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

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    Heros

    Antwort #7 am: 17. November 2015, 16:09 Uhr
    Und weil es so schön war auch von mir eine Frage. :D

    Welche zusätzlichen Ausbildungen muss ein gDler noch machen? Ein BOI hat ja 2 Monate zusätzlich.

    « Letzte Änderung: 17. November 2015, 16:11 Uhr von Heros »
     



    Alexander

    Antwort #8 am: 17. November 2015, 18:20 Uhr
    Welche zusätzlichen Ausbildungen muss ein gDler noch machen? Ein BOI hat ja 2 Monate zusätzlich.
    Sein BIV Lehrgang?
     


    AllGeier

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    Antwort #9 am: 17. November 2015, 19:24 Uhr
    Und weil es so schön war auch von mir eine Frage. :D

    Welche zusätzlichen Ausbildungen muss ein gDler noch machen? Ein BOI hat ja 2 Monate zusätzlich.

    6 Monate  ;)
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     


    lampuser

    Antwort #10 am: 18. November 2015, 18:00 Uhr
    und diverse "Führungs- und Fachpraktika"

    Die Dienstposten auf einer Feuerwache werden in Zukunft sowieso geändert...
    Es wird nun nicht mehr  nur nach der Funktion im Einsatz geplant... sondern auch für die alltägliche Arbeit auf der Feuerwache.
     


  • Beitrag Starter
  • Firefighter94

    Antwort #11 am: 19. Juni 2016, 16:28 Uhr
    Hallo Leute,
    da ich voraussichtlich im November meine Ausbildung starte, hätte ich nochmal ne frage zum Abschlusslehrgang. Findet in der Ausbildung zum Staffelführer auch der Lehrgang Führen im ABC Einsatz?
     
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    Martin

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    Antwort #12 am: 20. Juni 2016, 19:50 Uhr
    NEIN... wird gesondert in zwei verschiedenen Lehrgängen angeboten

    1. Strahlenschutz
    2. GSG

    Lehrgänge
    Gruß Martin ;-)

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