BwF Community Forum
Plauderecke => Off-Topic / Small Talk [Alle] => Thema gestartet von: IA am 02. Februar 2012, 12:00 Uhr
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Hallo Sammler im Volke!
Zum Ausbau meiner und auch Eurer Sammlung biete ich Euch den Tausch von Ärmelabzeichen an. Neben dem Abzeichen meines Arbeitgebers, um den sich dieses Forum hier dreht biete ich ferner Abzeichen der Feuerwehr Stolberg und ständig einige weitere doppelte Abzeichen meiner Sammlung an.
Wer Interesse am Tausch (nur Tausch, kein Verkauf) hat kann mir gerne eine PN schreiben!
Gruß
Philipp
:woohoo:
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Ist es überhaupt zulässig, Armelabzeichen des Dienstherren zu tauschen?
Das Armelabzeichen gehört doch zur dienstlichen gelieferten Bekleidung, gehört dem Dienstherren und wird dem Träger zur Verfügung gestellt.
Eine weitergabe des Bekeidungstückes, die dem Dienstherren gehören, wäre ja der Tatbestand einer unerlaubten Entwendung, wenn das weitergegeben Bekleidungsstück nicht wieder zu dem Träger gelangt (zum Beispiel Tausch).
Anders wäre ja die Sachlage, wenn ein Leihvertrag (Matausgabeliste) zwischen dem Träger und dem anderen bestehen würde.
Und die Aussage, ist doch nur ein Ärmelabzeichen, was soll das geschwafel. Denkt an die Kassieren, die wegen 50 Cent Pfandgeld entlassen wurde.
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Eine weitergabe des Bekeidungstückes, die dem Dienstherren gehören, wäre ja der Tatbestand einer unerlaubten Entwendung, wenn das weitergegeben Bekleidungsstück nicht wieder zu dem Träger gelangt (zum Beispiel Tausch).
Dem ist definitiv nichts hinzuzufügen; vielen Dank! :S
Zur Information aller Interessierten: Zum Tausch angeboten werden lediglich über eine bekannte Auktionsplattform durch mich erworbene Ärmelabzeichen, wobei es sich nicht um vom Dienstherrn bereitgestelltes und weitergegebenes Material handelt.
Anders wäre ja die Sachlage, wenn ein Leihvertrag (Matausgabeliste) zwischen dem Träger und dem anderen bestehen würde.
Einen Leihvertrag mit Materialausgabeliste kann ich Euch allerdings nicht bieten :P