BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Freiwillige Feuerwehr der Bundeswehr  (Gelesen 25883 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Artillerist

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 7
    • Letzter Login :14. Juli 2018, 06:04 Uhr
    am: 12. Januar 2016, 19:21 Uhr
    Hallo,

    als Zeitsoldat habe ich (siehe Name) in der Artillerie gedient.

    Nun bin ich beorderter Reservist.

    Da die Artillerie mehrfach reduziert wurde,
    bin ich inzwischen bei ZMZ gelandet.

    Bei der AKNZ in Bad Neuenahr-Ahrweiler habe ich alle Lehrgänge
    zusammen mit div. zivilen Brandmeistern absolviert.   

    Als Zivilist bin ich Ingenieur und Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr.
    Dort habe ich die wesentlichen Lehrgänge der Landesfeuerwehrschule besucht.

    Bisher habe ich nirgens die Freiwillige Feuerwehr der Bundeswehr gefunden.

    Wer hat Informationen ?


    ...
     



    lampuser

    Antwort #1 am: 12. Januar 2016, 20:15 Uhr
    Gibt's nicht! Bundeswehrfeuerwehr ist ein hauptberuflicher Beamtenapparat.

    Ganz selten gibt es eine nebenberufliche Feuerwehr, die eine hauptamtliche Führung besitzt und die Kollegen ihrer Hauptverwendung nachgehen. Im Einsatzfall finden diese sich dann sofort zusammen und rücken aus.
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #2 am: 12. Januar 2016, 22:17 Uhr
    Hallo Artillerist

    Du solltest dich hier besser erstmal genau informieren was Bundeswehrfeuerwehr überhaupt heißt warum es sie und wo es sie gibt und auf welchen Grundlagen man den Beruf ausüben kann. Das steht hier auf der Internetseite alles bereits genau erklärt.

    Lies das hier mal...
    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?board=50.0

    Das beantwortet dir vieles bevor du unüberlegt fragen stellst..

    Nimms mir bitte nicht für übel aber sich vorher schlau zumachen wäre nicht schlecht.
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


    Andichan

    Antwort #3 am: 13. Januar 2016, 17:45 Uhr
    ...

    Bisher habe ich nirgens die Freiwillige Feuerwehr der Bundeswehr gefunden.

    ...

    Der kommt gut:  "Freiwillige Feuerwehr der Bundeswehr"  ;D 8)

    Hin und Wieder könnte man diese Bezeichnung glatt hernehmen.

    @Artellerist, @Martin hat dir alles gesagt. Schau dich mal ruhig hier um.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     



  • Beitrag Starter
  • Artillerist

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 7
    • Letzter Login :14. Juli 2018, 06:04 Uhr
    Antwort #4 am: 13. Januar 2016, 19:54 Uhr
    Hallo,

    danke für die Hinweise.

    Aber, daß die Feuerwehr der Bundeswehr von sich aus eine Berufsfeuerwehr ist,
    wusste ich bereits.

    Nun ist es im 'echten' Leben aber so,
    daß jede Stadt mit mehr als 100'000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen muß.

    Das schießt aber nicht aus, daß es zusätzlich Freiwillige Feuerwehren gibt.

    In Großschadenslagen greift dann die Berufsfeuerwehr auf die Freiwilligen Feuerwehren zurück.

    Daher ist es ja schon verwunderlich,
    daß es für die Feuerwehr der Bundeswehr offensichtlich keine Reserve gibt.


    ...
     
     


    Ranger

    • Weiß schon was...
    • **
    • Beiträge: 107
    • Dankeschön: 26 mal
    • Letzter Login :09. März 2024, 15:01 Uhr
    Antwort #5 am: 13. Januar 2016, 20:42 Uhr
    Hallo Artillerist,

    Die Bundeswehrfeuerwehr darfst du rechtlich gesehen nicht mit einer kommunalen Berufsfeuerwehr vergleichen, diese werden aufgrund rechtlicher Regelungen (Brandschutzgesetze der Länder) von den Kommunen aufgestellt.
    Die Bundeswehr ist weder eine Kommune noch ein Bundesland für die es Brandschutzgesetze gibt, die ist eine Bundesbehörde.

    Da es kein Bundesbrandschutzgesetz gibt wird der Brandschutz der Bundeswehr durch die "Grundsatzanweisung für den Brandschutz der Bundeswehr" und in diversen Zentralen Dienstvorschriften geregelt.
    Für die Umsetzung in die Praxis sind allgemein das BMVg IUD und speziell für den Bereich des abwehrenden Brandschutz das BAIUDBw federführend bzw. zuständig.

    Wir sind eine reine hauptamtlich organisierte Feuerwehr die mit Beamten besetzt ist. Bei größeren Einsatzlagen, die mit den eigenen Kräften nicht bewältigt werden kann, werden die Kommunalen Feuerwehren im Rahmen der nachbarlichen Löschhilfe nachalarmiert.

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Helfen

    Mkg Ranger

    « Letzte Änderung: 13. Januar 2016, 20:43 Uhr von Ranger »
    mit kameradschaftlichen Grüßen
    Ranger


    "Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein!"
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #6 am: 13. Januar 2016, 22:29 Uhr
    Hallo Ranger

    das was du geschrieben hast ist genau das worauf ich verlinkt habe. Mich ärgert das immer ein wenig das die Leute sich das ganze hier nicht so aufmerksam durchlesen....

    @Artillerist

    Es gibt 62 Feuerwachen mit insgesamt ca. 2600 - 2800 Beamte und Arbeitnehmer. Nicht jede Kaserne in Deutschland hat folglich eine BwF. Ebenfalls sind die Feuerwehren nicht alle gleich in ihrem Personal und Material aufgestellt. BwF gibt es nur da wo der Dienstherr eine besonders Gefahrenpotenzial in Anlagen und Einrichtungen der Bw sieht. Für die Liegenschaften/Unterkünfte ist die kommunale Feuerwehr zuständig.

    Die BwF braucht im allg. keine Reserve weil die Personalstärke dem Gefahrenpotezial angepasst ist. Selbstverständlich bedient sich die BwF bei Großschadenslagen der kommunalen Feuerweheren - sie bitten deshalb um Amtshilfe.

    Das ganze hat also nichts mit Einwohner zu tun!
    « Letzte Änderung: 13. Januar 2016, 22:31 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • Artillerist

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 7
    • Letzter Login :14. Juli 2018, 06:04 Uhr
    Antwort #7 am: 14. Januar 2016, 01:09 Uhr
    Hallo,

    ja, die Bundeswehrfeuerwehr ist für spezielle Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes zuständig.

    Das kann man ja nachlesen im Text:
    Die Bundeswehrfeuerwehr - Dienstleister für die Truppe

    Dort ist als Grund der Aufstellung z.B. der militärische Geheimschutz angeführt.

    Ich frage mich, wenn der Punkt denn so wichtig ist,
    wieso dann zivile Feuerwehren bei Bedarf nachalarmiert werden dürfen.

    Na, was denn nun ?

    Extra wegen dem Geheimschutz wird eine eigene Feuerwehr vorgehalten,
    aber wenn es zu umfangreich wird, ist es egal,
    und die zivile Feuerwehr wird doch eingesetzt.

    Wenn ich als Beispiel den Fliegerhorst Faßberg nehme:
    Die nächsten größeren Feuerwehren sind die in Celle und Gifhorn.
    Das sind nun zufälligerweise alles Freiwillige Feuerwehren.

    Da wäre es ja viel sinnvoller, zusätzlich zur Hauptamtlichen Fliegerhorstfeuerwehr
    intern schon Reservekräfte vorzuhalten.

    Beispiel Stadt Hildesheim:
    Es gibt eine BF und 15 Freiwillige Feuerwehren.
    Die BF könnte die Aufgaben allein gar nicht bewältigen,
    aber bei ca. 400 zusätzlichen Freiwilligen Helfern klappt es.


    ...
     



    Alexander

    Antwort #8 am: 14. Januar 2016, 07:50 Uhr
    Dort ist als Grund der Aufstellung z.B. der militärische Geheimschutz angeführt.

    Ich frage mich, wenn der Punkt denn so wichtig ist,
    wieso dann zivile Feuerwehren bei Bedarf nachalarmiert werden dürfen.

    Na, was denn nun ?

    Extra wegen dem Geheimschutz wird eine eigene Feuerwehr vorgehalten,
    aber wenn es zu umfangreich wird, ist es egal,
    und die zivile Feuerwehr wird doch eingesetzt.
    Weil du davon ausgehen kann, wenn die freiwillige Feuerwehr uns zu Hilfe kommt, der Geheimschutz hinfällig ist.
    Denn dann gibts nichts mehr was Geheim gehalten werden muß.
    Wenn der Kampfjet abstürzt und die 17 Leute nicht reichen, dann erkennst du eh nichts mehr was Geheim war.

    Desweiteren ist die BwF so personell aufgestellt, daß im Normalfall keine Freiwillige Feuerwehr benötigt wird.
    Die BwF ist für ein jeweiliges konkretes Einsatzszenario aufgestellt.
    Eine kommunale BF ist für ein wesentlich breiteres Spektrum da, ebenso ist die Wahrscheinlichkeit bei einer BF das 2,3 oder gar 4 Einsätze gleichzeitig im Wachbereich laufen hoch, bei uns ist es sehr unwahrscheinlich das 2 Flugzeuge zb gleichzeitig an verschiedenen Orten abstürzen.
     


  • Beitrag Starter
  • Artillerist

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 7
    • Letzter Login :14. Juli 2018, 06:04 Uhr
    Antwort #9 am: 14. Januar 2016, 09:39 Uhr
    Moin,

    das verstehe ich nicht.

    Wieso ist denn die BwF so aufgestellt, daß im Normalfall keine Freiwillige Feuerwehr benötigt wird ?

    Nach meinen Gesprächen mit dem Kommodore Oberst H. am Fliegerhorst Wunstorf
    war das vor zwei Jahren nicht der Fall.

    Seinerzeit gab es ein Vakuum hinsichtlich des Personals.

    ...

    Zitat
    Editiert vom Admin:
    Name entfernt...


    Regeln zur Netiquette beachten!
    Pkt. 13: In den Postings bitte keine Namen von Dritten nennen, ich möchte hier auf das Persönlichkeitsrecht hinweisen, ausgenommen sind hier registrierte Mitglieder derren Usernamen bei Registrierung bekannt wird.
    « Letzte Änderung: 14. Januar 2016, 21:01 Uhr von Martin, Grund: Verletzung der Forumregeln »
     


    Alexander

    Antwort #10 am: 14. Januar 2016, 09:47 Uhr
    Moin,

    das verstehe ich nicht.

    Wieso ist denn die BwF so aufgestellt, daß im Normalfall keine Freiwillige Feuerwehr benötigt wird ?

    Weil wir wesentlich mehr Personal haben, als zivile Flugplätze.
     


  • Beitrag Starter
  • Artillerist

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 7
    • Letzter Login :14. Juli 2018, 06:04 Uhr
    Antwort #11 am: 14. Januar 2016, 09:55 Uhr
    Moin,

    das erklärt aber noch nicht die Personalknappheit,
    die der Herr Oberst G. H. mir gegenüber im persönlichen Gespräch erklärt hat.


    ...
    Zitat
    Editiert vom Admin:
    Name entfernt...


    Regeln zur Netiquette beachten!
    Pkt. 13: In den Postings bitte keine Namen von Dritten nennen, ich möchte hier auf das Persönlichkeitsrecht hinweisen, ausgenommen sind hier registrierte Mitglieder derren Usernamen bei Registrierung bekannt wird.
    « Letzte Änderung: 14. Januar 2016, 21:01 Uhr von Martin, Grund: Verletzung der Forumregeln »
     



    a2schit

    • Gast
    Antwort #12 am: 14. Januar 2016, 10:05 Uhr
    Guten morgen zusammen,

    @ Artillerist: sorry dass ich das jetzt so sagen muss, aber Du solltest Dir das mit dem System Feuerwehr noch einmal überlegen.
    Wenn der KFZ Mechaniker in Ausbildung die Räder auf dem Dach montieren will, sollte auch er sich überlegen, ob es die richtige Ausbildung für ihn ist.
    Als Ingeneur und Mitglied der FF "mit vielen Lehrgängen" stellt man diese Fragen so nicht.
    Fragen stellen ist völlig legitim, aber Du vermittelst eine reine Unwissenheit des Systems Feuerwehr.... Sorry ......
    Sonst aber viel Glück und nen schönen Tag noch.....
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #13 am: 14. Januar 2016, 20:54 Uhr
    @Artillerist

    Zitat aus diesem Artikel:

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=5

    Zitat
    Abwehrender Brandschutz – Grundsätze und Zuständigkeiten

    Die Zuständigkeit der Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz ist immer dann gegeben, wenn der militärische Geheimschutz und/oder die Durchführung des militärischen Auftrages und/oder ein spezielles militärisches Gefahrenpotenzial eine Abweichung von andesrechtlichen Regelungen und Vollzugszuständigkeiten gebieten. Somit ist abwehrender Brandschutz, sofern die Zuständigkeit der Bundeswehr gemäß einem der vorgenannten Merkmale gegeben ist, grundsätzlich durch sie wahrzunehmen auf oder in

    - Flugplätzen,
    - Truppenübungsplätzen,
    - Feldlagern und Einsatzinfrastruktur,
    - Untertageanlagen, Schutzbauten,
    - Kriegs- und Hilfsschiffen sowie schwimmendem Gerät der Bundeswehr,
    - ausgewählten logistischen Einrichtungen,
    - wehrtechnischen und wehrwissenschaftlichen Dienststellen des Rüstungsbereiches,
    - Sonderanlagen und -einrichtungen der Organisationsbereiche mit erhöhtem Brandrisiko.

    Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat die Bundeswehr Regelungen in Bezug auf den abwehrenden Brandschutz für den eigenen Geschäftsbereich zu treffen. Die Bundeswehr stellt Feuerwehren auf, setzt diese ein und leistet auf der Grundlage und in den Grenzen des Artikels 35 Absatz 1 GG und bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auch nach Artikel 35 Absatz 2 und Absatz 3 GG Amtshilfe. Bei dem allgemeinen, jedermann treffenden Risiko von Brand- und Unglücksfällen liegt kein spezielles militärisches Gefahrenpotenzial im brandschutztechnischen Sinne vor.


    Zitat von: Artillerist
    Dort ist als Grund der Aufstellung z.B. der militärische Geheimschutz angeführt.

    Lies dir das o.g. rot markierte nochmal durch, UND/ODER steht doch da ganz klar und deutlich. Du musst das auch wieder richtig interpretieren wenn du etwas liest. Die Geheimhaltung im eigentlichen Sinne ist kein MUSS zur Aufstellung einer BwF!!! Da gibt es eben noch andere Punkte zu beachten warum eine BwF aufgestellt wird, steht auch im ROTEN TEXT!


    Zitat von: Artillerist
    Ich frage mich, wenn der Punkt denn so wichtig ist,
    wieso dann zivile Feuerwehren bei Bedarf nachalarmiert werden dürfen.

    Extra wegen dem Geheimschutz wird eine eigene Feuerwehr vorgehalten,
    aber wenn es zu umfangreich wird, ist es egal,
    und die zivile Feuerwehr wird doch eingesetzt.
    Na, was denn nun ?

    Man merkt das du keine Ahnung von Feuerwehr hast. Jede kommunale Feuerwehr ist in sich so aufgestellt das sie in der Stadt/Gemeinde ihren Auftrag/dem Gefahrenpotenzial mit Personal und Material bestreiten kann. Wenn es jedoch zu einer größeren Schadenslage kommt wird auch im kommunalen Bereich auf Nachbarfeuerwehren anderer Städte/Gemeinden zurückgegriffen - das betrifft auch große Berufsfeuerwehren! Das nennt man denn Amtshilfe bzw. nachbarschaftliche Löschhilfe. Und diese Maßnahme nimmt umgekehrt die BwF für sich auch in Anspruch.


    Zitat von: Artillerist
    Wenn ich als Beispiel den Fliegerhorst Faßberg nehme:
    Die nächsten größeren Feuerwehren sind die in Celle und Gifhorn.
    Das sind nun zufälligerweise alles Freiwillige Feuerwehren.

    Da wäre es ja viel sinnvoller, zusätzlich zur Hauptamtlichen Fliegerhorstfeuerwehr
    intern schon Reservekräfte vorzuhalten.

    Das mit Faßberg weis ich nun mal sehr sehr genau da ich lange Jahre bei der BwF Faßberg tätig war und im Ort bei der dortigen Freiwilligen Feuerwehr Mitglied bin. Der Landkreis Celle wo auch Faßberg dazu gehört hat schon alleine 13 Gemeindefeuerwehren und jede Gemeinde verfügt über mehrer Ortsfeuerwehren - und das sind sehr viele! Nicht zu vergessen die Nachbar-Landkreise.

    Würde man im Radius von 40 Kilometer um Faßberg alle Feuerwehren alarmieren und die würden denn auch alle kommen, so kann ich dir sagen das du so viele Feuerwehrautos noch nie auf einem Fleck gesehen hast.


    Zitat von: Artillerist
    Beispiel Stadt Hildesheim:
    Es gibt eine BF und 15 Freiwillige Feuerwehren.
    Die BF könnte die Aufgaben allein gar nicht bewältigen,
    aber bei ca. 400 zusätzlichen Freiwilligen Helfern klappt es.

    Du merkst es doch selber was du schreibst; deine BF könnte Großschadenslagen gar nicht alleine bewältigen wenn es nicht die freiwilligen Feuerwehren gäbe! Du hast die Struktur aber nicht  verstanden..... die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht für die Berufsfeuerwehren da. Feuerwehren in Niedersachsen sind nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz aufzustellen, jede Stadt/Gemeinde ist dazu verpflichtet Feuerwehren vorzuhalten.

    Da gibt es solche Begriffe wie Freiwillige-, Pflicht- und Werksfeuerwehr bzw. Berufsfeuerwehren. Du solltest dich erstmal schlau machen wie in Deutschland die Feuerwehren organisiert und strukturiert sind.

    Ich empfehle dir den Wiki Artikel über FEUERWEHR mal durchzulesen.

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjb-Ou8harKAhUkqHIKHVRHBdgQFggfMAA&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FFeuerwehr&usg=AFQjCNEUQifjMYTyBPOkwe5MIbBzH2ymfQ&sig2=MTMyAzxkfkdcrcbElfNFrw


    Zitat von: Artillerist
    Wieso ist denn die BwF so aufgestellt, daß im Normalfall keine Freiwillige Feuerwehr benötigt wird ?

    Nach meinen Gesprächen mit dem Kommodore Oberst H. am Fliegerhorst Wunstorf
    war das vor zwei Jahren nicht der Fall.

    Seinerzeit gab es ein Vakuum hinsichtlich des Personals.

    Schon mal was über Notwendigkeit und Kosten nachgedacht? Ich hatte schon mal geschrieben das nicht jede Kaserne eine BwF hat.
    Im Bezug auf Wunstorf hatte das andere Gründe; Das hatte arbeitszeitrechtliche Gründe weil der Feuerwehrbeamte nun auch ein gewissen Arbeitzzeitschutz genießt. Wir dürfen nun mal nicht unendlich lange Dienst im Monat leisten. Dann kommt noch der allgemeine Personalmangel bei der BwF dazu.

    Das dir zu Erklären wäre jetzt zu viel.... das würdest du eh nicht wirklich verstehen!



    Soo genug jetzt geschrieben....
    « Letzte Änderung: 14. Januar 2016, 21:30 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Keule, Schmidt-Zenner


    lampuser

    Antwort #14 am: 14. Januar 2016, 23:19 Uhr
    Aber wir wollen ihm doch nicht den § 79 BBesG vorenthalten  ;D

    sowie die Europarechtlichen Arbeitszeit Rechtsprechung  ::)

    ich sag da nur www.gdif.de  :-X
     


     

    ELW 1 BW-Feuerwehr Manching

    Begonnen von Dan1988

    Antworten: 2
    Aufrufe: 11323
    Letzter Beitrag 28. August 2012, 16:02 Uhr
    von AllGeier
    Feuerwehr Shop Stetten

    Begonnen von Matze

    Antworten: 3
    Aufrufe: 10937
    Letzter Beitrag 18. September 2015, 13:02 Uhr
    von funkmelder
    VERSCHOBEN: VBB bei der Bundeswehrfeuerwehr

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 8952
    Letzter Beitrag 03. Oktober 2015, 09:33 Uhr
    von Martin
    Fragen an den Aufbaustab des Zentrums Brandschutz der Bundeswehr.

    Begonnen von Martin

    Antworten: 2
    Aufrufe: 10388
    Letzter Beitrag 08. August 2012, 10:10 Uhr
    von sapere aude
    Attraktivität der Bundeswehr- Gilt das auch für uns ?

    Begonnen von Karsie

    Antworten: 6
    Aufrufe: 14562
    Letzter Beitrag 10. Mai 2015, 16:27 Uhr
    von lampuser

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal