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Einstellungsvoraussetzungen / Antw:Bildungsvoraussetzungen Direkteinstieg gehobener feuerwehrtechnische Dienst BwFw
« Letzter Beitrag von Sinus am 08. September 2022, 19:23 Uhr »Nochmal, der B IV hat mit der Laufbahnbefähigung erst einmal nichts zu tun. Einzig, dass er Bestandteil der LfBAusb sein kann - nicht muss. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Fachlehrgänge, wie bspw. B III, B VI oder sonst was für Lehrgänge. Dies würde schon am erforderlichen Umfang des Erwerbs einer LfBBef (müsste dann nämlich mind. 18 Monate dauern) scheitern. Ansonsten ist das schon so, wie Autor: Alexander es beschrieben hat.
Sollten tatsächlich Ernennungen nur aufgrund des B IV durchgeführt worden sein, ohne dass die Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen vorlagen, handelt es sich um lupenrein rechtswidrige, jedoch - und dies zu meinem Bedauern(!) - wirksame Ernennungen.
Mich würde es im Übrigen nicht wundern. Die vom BAPersBw haben schon ganz andere Sachen durchgezogen.
Sollten tatsächlich Ernennungen nur aufgrund des B IV durchgeführt worden sein, ohne dass die Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen vorlagen, handelt es sich um lupenrein rechtswidrige, jedoch - und dies zu meinem Bedauern(!) - wirksame Ernennungen.
Mich würde es im Übrigen nicht wundern. Die vom BAPersBw haben schon ganz andere Sachen durchgezogen.