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Autor Thema: Urlaubsberechnung im Schichtdienst?  (Gelesen 35435 mal)

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  • heizerdahm

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    am: 23. April 2013, 17:42 Uhr
    Hallo
    Wieviel Jahresurlaub bekomme ich eigentlich?Ist das abhängig vom jeweiligen Dienst (Tagesdienst,24h Dienst,Modifizierter Schichtdienst)?

    Danke.....
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 23. April 2013, 18:28 Uhr
    Zitat von: "heizerdahm" post=2218
    Hallo
    Wieviel Jahresurlaub bekomme ich eigentlich?Ist das abhängig vom jeweiligen Dienst (Tagesdienst,24h Dienst,Modifizierter Schichtdienst)?

    Danke.....


    30 Tage durch Anzahl normaler Arbeitstage für einen normalen Beamten x Anzahl der Schichten.
     


    Martin

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    Antwort #2 am: 23. April 2013, 20:40 Uhr
    Kleines Beispiel zum besseren Verstehen.

    30 Urlaubstage / 260 Arbeitstage x 120 Tage geleistete Schichten im Jahr = 13,85

    Macht also 14 Urlaubstage für das Jahr

    Beim Schaltjahr mit 261 rechnen ;-)
    Gruß Martin ;-)

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    Brand

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    Antwort #3 am: 02. November 2017, 18:04 Uhr
    Hallo,
    und wie viel Stunden sind diese Urlaubstage wert? Also ist ein Urlaubstag 9h 12h 14h 16h oder 24h wert? Gibt es dazu ein Gesetz/Vorschift, wenn ja welches? Die Frage hört sich vieleicht komisch an ist aber berechtigt...
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 02. November 2017, 19:33 Uhr
    Hallo

    was bezweckst du mit deiner Frage? Stückchenweise Fragen ist nicht gerne gesehen... und vergeudet nur unnötig Zeit.

    Festgelegt ist das in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV)" hier § 5, Abs. 5

    Ein Urlaubstag ist ein Kalendertag - ergo 24 Stunden werden hierfür berechnet. Und wenn du fragst ob du stundenweise Urlaub nehmen möchtest - ein klares NEIN!


    Kleiner Nachtrag wie man auf die 260 im Beitrag #2223 kommt. Wir haben rechnerisch eine 5 Tage Woche (steht in der Verordnung und findet bei uns so Anwendung).

    5 x 52 Wochen = 260  8)
    « Letzte Änderung: 02. November 2017, 19:50 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

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    Brand

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    Antwort #5 am: 05. November 2017, 23:48 Uhr
    Hallo,
    meine Frage zielt auf ein aktuelles Thema im modifizierten Schichtdienst, hier werden neuerdings vereinzelt die Urlaubstage mit 12h berechnet, und damit man hier auf 48h pro Woche kommt muss man eben dementsprechend Urlaubstage einreichen. In der Verordnung steht zwar ein Kalendertag aber wenn der "Kalendertag" gut gelegen ist kann man im modifizierten Schichtdienst halt auch eine 12h Schicht haben.
    Und nein ich hatte nicht vor Stundenweise Urlaub zu nehmen, im Gegenteil bitte "voll bezahlten Urlaub" und nicht "halb bezahlten Urlaub" ;-) deshalb die Frage, weil ich hier einfach nicht weiter komme.....
     


    Martin

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    Antwort #6 am: 06. November 2017, 09:05 Uhr
    Ich habs mir gedacht... Häppchenweise Frage  >:(

    Bist du bei der BwF? Wenn du die volle Problematik schreiben würdest dann könnte man in einer Rutsche das ganze mit besseren Zusammenhang beantworten.

    Was heißt hier "neuerdings" und aktuelles Thema ? ... und du kommst hier einfach nicht weiter?

    Kalendertag ist Kalendertag. Urlaub soll nach dem Jahresplan genommen werden.

    Wenn du dein Urlaub für 2018 bereits an dein WAL weitergegeben hast dann wird (und sollte) dein Urlaub so im Jahresplan stehen das du für ein sieben Tageszeitraum zwei 24h Schichten für eine Woche Urlaub stehen hast und nicht 2x 12h und 1x 24h, ansonnsten sollte man mal über die Planung nachdenken! Wenn das bei euch so gemacht wird dann kommst du nie mit deinen Urlaubsschichten auf ein 6 Wochenzeitraum Urlaub!



    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #7 am: 06. November 2017, 13:17 Uhr
    Der Urlaub ist soviel Stunden wert, soviel du laut Dienstplan hättest leisten müssen.
    Fällt der Urlaub auf eine verkürzte Schicht, gilt dieser Stundenansatz.
     



    Martin

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    Antwort #8 am: 06. November 2017, 14:55 Uhr
    @Alexander

    generell richtg, ich glaube das meint er aber nicht ganz so.

    Wenn er z. B. Montag bis Sonntag Urlaub nach dem Jahresplan beantragt und er hat da 3x12h und 1x24h, so hat er für eine Woche 4 Kalendertage verbraten... und das kann man anderst machen bzw planen.

    Ich rede jetzt nicht von Arbeitszeitstunden....
    Gruß Martin ;-)

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    Brand

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    Antwort #9 am: 07. November 2017, 09:38 Uhr
    Hallo,
    tut mir leid füer das häpchenweise....
    Ihr habt beide das Thema getroffen (Alexander und Martin).
    Also als erstes@ Martin, wo hast du das mit 6 Wochen her?-> In der Urlaubsverordnung für die Beamten steht nichts von 6 Wochen, lediglich die 30 Tage Urlaubsanspruch sind da verzeichnet. genau so wurde mir das aus Soho erklärt.... . Das das für "Normalbeamte"(im Tagesdienst) 6 Wochen Urlaub sein können ist mir mathematisch auch klar ( wenn man bei Tagesdienstler Feiertage, Brückentage usw. mit einbezieht sind locker 7-8 Wochen möglich).
    Warum das Ganze:
    @ Martin-> Warum soll ich mit 2x12 und 1x24 also 3 Tagen/Woche Urlaub nicht auf 6 Wochen kommen? -> Deine Berechnung ist richtig mit 14 Urlaubstagen im Jahr. Wenn man hier "nur" mit 2x24h/Woche rechnet komme ich hier auf 7 Wochen Urlaub. Wenn das bei euch so praktiziert wird müssen wir nochmal miteinander schreiben ;-).... Hier ist es so: zwei Wochen a 2x12h Tage + 1x24h Tag = 2 Wochen x3Tage + 4 Wochen x2(24h)Tage = 6 Wochen Urlaub und 14 Urlaubstage.... Soweit so gut: wenn man kein Resturlaub hat.
    Es geht mehr um Resturlaub welchen man im Vorjahr nicht nehmen konnte .... Hier wird ganz klar gesagt, dass der "Fiktive Jahresdienstplan", welcher im Vorjahr geschrieben wurde, bindend ist. Also wenn hier eben 2x12h und 1x24 oder 4x12h für eine Woche stehen, muss man entsprechend diese Urlaubstage einreichen. Es handelt sich hierbei um Resturlaub welcher im Vorjahr nicht genommen werden konnte - also nur 5 Wochen Urlaub gehabt statt 6 Wochen aus dienstlichen Gründen, Personallage etc.... ist auch egal, fakt ist,dass man mit dieser Regelung im ungünstigen Fall nicht auf die besagten 6 Wochen kommt. Problem ist aber das diese 6 Wochen nirgends stehen. Es gibt keine Vorschrift oder Verfahrenshinweise/Anwendungshinweise zur Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV die den speziellen Fall im Modifizierten Schichtdienst beschreiben. Die EUrlV  ist für den "Normalbeamten im Tagesdienst" geschrieben. Alles andere ist nur eine Herleitung dieser Vorschrift. Abhilfe würde es mit einem klaren Stundenansatz an Urlaubstagen geben. Wo wir zu Alexander kommen... Also 14 Tage Urlaub im modifizierten Schichtdienst sind 4x12h + 10x24h also 288h wert. Im Gegensatz sind im reinen 24h Dienst Aufgrund der geringeren Schichten 12Tage Urlaub x 24h auch 288h wert. Und da man nicht Überstunden/Negativstunden im Urlaub leisten kann, wäre bei dieser Regelung im modifizierten Schichtdienst auch nur eine begrenzte Anzahl an Urlaubstagen/ 48hWoche möglich. So würde man immer (auch bei Resturlaub) auf die "nicht niedergeschriebenen" 6 Wochen kommen.
    Jetzt kommt aber einer her und sagt der "fiktive Jahresplan" ist doch aber bindend...   wenn es um Urlaub geht,dann ist der fiktive Jahresdienstplan aus dem Vorjahr binden, aber wenn es darum wann wir zu Dienst kommen sollen, dann kann man sogar noch den Wochendienstplan ändern....
    So jetzt ist das häpchenweise auch geklärt. Und ach bevor ich das vergesse, in Soho hat man mir gesagt, dass ich doch auch bestimmt mal 1 Woche Freischichten hätte und somit auf meinen Urlaubsanspruch komme.....?? Deshalb komme ich dabei auch nicht weiter .... Und leider betrifft diese Sache nicht nur mich, ich versuche es nur zu klären. Und die Aussage man könne sich ja auf eine Tagesdienstwache versetzen lassen ist keine Problemlösungsorientierte Richtung.   
    Mit freundlichen Grüßen.       
    « Letzte Änderung: 07. November 2017, 09:45 Uhr von Brand »
     


    Martin

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    Antwort #10 am: 07. November 2017, 16:20 Uhr
    Bekanntlich sind 30 Tage bei einer 5 Tage Woche = gleich 6 Wochen Urlaub, deswegen schreibe ich 6 Wochen…

    Außerdem gibt es eine Weisung zur einheitlichen Gestaltung der Dienstplanung, dort steht das der Jahresgrundurlaub ist im Jahresdienstplan so zu gewähren, dass dieser den Zeitraum von 6 Wochen erreicht, dabei ist zu beachten, dass der Grundurlaub für alle Beschäftigten
    den 6-Wochen-Zeitraum allerdings nicht übersteigt.

    An der Berechnung beißt keine Maus ein Faden ab! Siehe Beitrag # 2223 Urlaubsberechnungsformel für Beamte die im Schichtdienst sind.

    Hier werden die 30 Tage die du richtig erwähnst in Urlaubsschichten umgerechnet.

    Wie kommst du mit 2x12 und 1x24 also 3 Tagen/Woche Urlaub auf 6 Wochen?
    Bei 14 Urlaubsschichttagen (wie oben im erwähnten Beispiel) und wenn wir mal annehmen das es immer 3Tage Urlaub pro Woche sind, dann kommst du rechnerisch auf nur 4,66 Wochen – das sind aber keine 6 Wochen, oder?

    Bedenke, Urlaub wird neutral gestellt und sind 48h im sieben Tageszeitraum.

    Alsoooo…., ich schrieb schon mal, das Problem liegt am Planer, es könnte viel einfacher gehen.. bei euch ist es etwas kompliziert, oder?

    Das kann man ja hier nicht alles schriftlich erklären. Wie lange bist du dabei und welche Feuerwache betrifft das – kannste mir wenn du möchtest per PM beantworten.

    PS: Ach ja, im übrigen finde ich die Aussage von Soho persönlich unqualifiziert - Freischichten haben rein garnichts mit Urlaub zu tun! Und die Aussage das du dich in den Tagesdienst versetzen lassen sollst wenns dir nicht passt, geht ebenfalls nicht!
    « Letzte Änderung: 08. November 2017, 12:45 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

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    Rainer

    Antwort #11 am: 13. November 2017, 14:10 Uhr
    Wenn ich das schon wieder lese: "auch mal ne Woche Freischicht, damit kommt man auch auf seinen Urlaub". Ich bekomme pro Jahr eine gewisse Anzahl Urlaubstage. Diese verplane ich - in Abstimmung mit der Dienststelle- so wie ich es für richtig halte. Komme ich da dann auf 7 oder mehr Wochen habe ich halt Glück gehabt. Keiner kann mich zwingen meinen Urlaub (Ausnahme dienstlich zwingende Gründe) so zu nehmen dass ich möglichst wenig Urlaub am Stück habe. Ansonsten würde ich sofort gegen jeglichen Tagesdienstler vorgehen, der Brückentage einplant. Gleiches Recht für Alle ;-)

    Gruß

    Rainer
     



    Martin

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    Antwort #12 am: 16. November 2017, 11:25 Uhr
    @Rainer

    ...hier geht es ja nicht darum das du möglichst viel Urlaub am Stück nehmen kannst, möchtest ect., hier geht es darum das dir gesetzlich 6 Wochen Erholungsurlaub zustehen, nicht mehr und nicht weniger  8)
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #13 am: 16. November 2017, 11:52 Uhr
    hier geht es darum das dir gesetzlich 6 Wochen Erholungsurlaub zustehen, nicht mehr und nicht weniger  8)
    Das steht nirgends.
    Es stehen dir 30 Tage.
     


    snooze

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    Antwort #14 am: 16. November 2017, 15:59 Uhr
    hier geht es darum das dir gesetzlich 6 Wochen Erholungsurlaub zustehen, nicht mehr und nicht weniger  8)
    Das steht nirgends.
    Es stehen dir 30 Tage.

    Naja, die 30 Tage beziehen sich natürlich auf die reguläre 5-Tagewoche. Macht letztlich genau 6 Wochen Urlaub, aber das wirst du sicherlich wissen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes (ergibt sich m. M. n aus der Fürsorgepflicht gem. § 78 BBG) steht den Beamten im Schichtdienst dann das Recht zu, auch 6 Wochen Urlaub zu machen.

    VG
     


     

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    Begonnen von lampuser

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    von Andichan

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