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Autor Thema: Artikel auf der Homepage des BMVG  (Gelesen 10270 mal)

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  • bosph1990

    am: 27. Dezember 2013, 16:59 Uhr
    http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/!ut/p/c4/JYsxD8IgEEb_0R3YmIibpA46OLho3RBIe5FCczl08cdL4_eSt7x8-MBGdm8anVDJLuEdB0_75weohmb3khpTguz8xOQniRk2Snd4W58hgi85yupWhJpHdlIYlsKS1lKZWwEKOCjdW9Uprf7TX3O82LPZml1_sldc5vnwA-rcWdE!/

    Bundeswehrfeuerwehr – ein unverzichtbarer Partner der Luftwaffe

    Die Bundeswehrfeuerwehr ist in hohem Maße für die Sicherheit auf Flugplätzen, Truppenübungsplätzen, Marinestützpunkten, logistischen Einrichtungen und Sonderanlagen verantwortlich. Sie sichert im Bereich der Luftwaffe sowohl den Flugbetrieb von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen als auch spezielle Einrichtungen zur Führung und Luftraumüberwachung. Somit bildet sie einen wesentlichen und unverzichtbaren Anteil des Schutz- und Rettungssystems für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vielen Standorten der Bundeswehr.

    Feuerwehrmann mit einem Wasserschlauch aus dem das Wasser spritzt
    Feuerwehrübung (Quelle: Bundeswehr/Marcus Rott)
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    Neuausrichtung macht auch vor Bundeswehrfeuerwehr keinen Halt

    Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr werden gemäß ministerieller Entscheidung alle Bundeswehrfeuerwachen im Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung zusammengeführt und unter das Kommando des Zentrums Brandschutz der Bundeswehr gestellt.

    Mit der Auflösung des Luftwaffenführungskommandos und der Aufstellung des Kommando Einsatzverbände der Luftwaffe zum 1. Juli 2013 wechselte die fachliche Zuständigkeit für die zu übergebenden Feuerwachen des Organisationsbereichs Luftwaffe an das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr (ZBrdSchBw). Die personelle und materielle Überführung aller Feuerwachen erfolgt gemäß ministerieller Planung bis in das IV. Quartal 2014.

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    Personalsituation und eingeleitete Maßnahmen

    Zur Realisierung eines zentralen Ressourcenmanagements hat ZBrdSchBw die Personalsteuerung für alle Wachen der Bundeswehrfeuerwehr ab dem 1. November 2013 übernommen. Diese Maßnahme wurde notwendig, da bei circa 460 unbesetzten BwF-Dienstposten (ein Fehl von ungefähr 15 Prozent), davon 210 im Bereich der Luftwaffe, Probleme bei der Auftragsdurchführung absehbar waren und unter einer zentralen Führung diesen Problemen effektiver zu begegnen ist.

    Das Fehl an Feuerwehrpersonal kann kurzfristig nicht gedeckt werden, da ausgebildetes Personal auf dem freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist. Im Rahmen eines Attraktivitätskonzeptes werden daher verschiedene Maßnahmen zur Personalregeneration ergriffen. So wird für 2014 die Einstellungsquote erhöht, die Übernahme von Brandschutzsoldaten nach ihrer Dienstzeit sowie die Einstellung externer Feuerwehrleute in die Bundeswehrfeuerwehr werden geprüft. Die Regenerationsrate soll auch in den Folgejahren auf hohem Niveau, eng am Bedarf und Ausbildungskapazitäten ausgerichtet werden.

    Eine Gesamtentspannung der Lage wird jedoch erst mit Einnahme der Zielstruktur der Bundeswehr erwartet (Ende 2017).

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    „Opt-Out“ Regelung

    Feuerwehrfahrzeug
    Feuerwehrfahrzeug (Quelle: Bundeswehr/Marcus Rott)
    Größere Abbildung anzeigen

    Seitdem ein europäisches Gesetz die Arbeitszeit für Feuerwehrleute auf 48 Wochenstunden begrenzt, ist der Dienstbetrieb an Standorten, welche auf die Existenz einer funktionierenden Bundeswehrfeuerwehr angewiesen sind, nur durch eine Übergangsregelung aufrecht zu erhalten. Diese so genannte „Opt–Out“-Regel gestattet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr freiwillig bis Ende 2017 bis zu 54 Wochenstunden zu arbeiten. Die Vergütung der Mehrarbeit wurde ebenfalls in der Opt-Out-Regelung geregelt.

    An der ursprünglichen „Opt-Out“-Regelung hatte eine Vielzahl der Feuerwehrangehörigen freiwillig teilgenommen. Im Sommer 2013 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit durch den Gesetzgeber auf 48 Stunden in der Woche angehoben. Gleichzeitig ist die Mehrarbeitsvergütung ab der 42. Arbeitsstunde entfallen. Als Ausgleich für die Anhebung der Arbeitszeit wird eine bis zum Jahr 2017 abschmelzende Zulage gezahlt. Durch diese Änderung ist die freiwillige Opt-Out-Regelung in zahlreichen Fällen durch das Brandschutzpersonal aufgekündigt worden und hat die aktuelle Personalsituation verschärft.

    Mit Vor-Ort-Besuchen hat das Bundesamt für Infrastruktur und Umweltschutz versucht, auf die Bereitschaft zur erneuten freiwilligen Inanspruchnahme hinzuwirken. Weiter sind die formalen Voraussetzungen zur Vergütung der im Rahmen von Opt-Out geleisteten Mehrarbeit durch das ZBrdSchBw vereinfacht worden. Ende November hatten rund 1.200 Feuerwehrleute ihre Bereitschaft zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit über Opt-out auf bis zu 54 Wochenstunden erklärt.

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    Auswirkungen auf die Luftwaffe

    Fehlendes Personal und die Änderung der Opt-Out Regelung führten dann zusammen mit Langzeiterkrankungen, Elternzeiten und Abstellungen zu Einsätzen zu einer angespannten Personalsituation im IV. Quartal 2013, die kurzzeitige Platzschließungen in den Bereichen Lufttransport sowie Jet zur Folge hatte.

    Die Luftwaffe begegnet der aktuellen Situation professionell durch temporäre Verlegungen von Luftfahrzeugen an andere Flugplätze. Dies ist eine grundsätzlich gängige und erprobte Maßnahme, die bei Übungen und Renovierungsmaßnahmen übliche Praxis ist. Der Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb der Luftfahrzeugbesatzungen ist weiterhin voll gewährleistet.

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    Beaker

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    • Beiträge: 103
    • Letzter Login :05. Februar 2014, 18:34 Uhr
    Antwort #1 am: 27. Dezember 2013, 17:47 Uhr
    verstehe ich das im oberen Teil das so das das Attraktivitätprogramm aus "Einstellungsquote erhöht, die Übernahme von Brandschutzsoldaten nach ihrer Dienstzeit sowie die Einstellung externer Feuerwehrleute in die Bundeswehrfeuerwehr" besteht?

    Das sind doch zwei verschiedene Stiefel die im Text vermischt werden.

    Über Opt-out können die jammern so viel die wollen........haben die sich selbst eingebrockt!

    Auch interessant wenn es um Artikel geht:

    Verdi elektronischer Brief 05/13
    Auszug:
     Das kommt auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu!
    Anlässlich eines Gespräches mit dem verdi-Bundesausschusses für Beamtinnen und Beamte (BABB) am 27.11.13 in Berlin betonte der Leiter der Abteilung D des Bundesinnenministeriums (BMI), Prof. Dr. Hans-Jürgen Hofmann, die politische Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst in Hinblick auf Bezahlung und Versorgung seiner Beschäftigten gegen aktuelle und künftige Kritik zu verteidigen.

    Er begrüßte zwar einen einschlägigen Passus im aktuellen Koalitionsvertrag, der die Leistungsfähigkeit und Qualität der deutschen Administration lobt und forderte die Anwesenden auf, mit eben dieser Feststellung - wo immer angebracht - zu argumentieren.

    Andererseits verwies er auf den Umstand, dass die Vereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vieles den öffentliche Dienst betreffendes offenlasse und altbekannte Spardiktate bei einer neuerlichen Wirtschaftkrise zu befürchten seien. „ Geht es der Wirtschaft schlecht, steht reflexartig die Kosten der Verwaltung und damit ihre Daseinsberechtigung am Pranger“, so Prof. Hofmann.

    Darüber hinaus prognostizierte er für die anstehende Legislaturperiode eine Debatte zu den Wirkungsmechanismen und Finanzverpflichtungen des Länderfinanzausgleichs, dem er einen „Systemfehler“ attestierte, indem er bei „Geber- wie Nehmerländern“, natürlich aus unterschiedlichen Motiven, den Impuls, mehr Steuereinnahmen zu generieren, erlahmen lasse.

    Prof. Hofmann nahm auch detailliert und in klaren Worten u.a. zu Versorgungsfragen Stellung, indem er betonte, dass in den nächsten 4 Jahren durchaus Veränderungen in diesem Handlungsfeld möglich und nötig wären, da das Pensionssystem als Ganzes tragfähig bleiben müsse.

    In diesem Kontext kritisierte er den Versuch Baden-Württembergs als „Geberland“ im Länderfinanzausgleich eigene Pensionslasten auf den Bund abzuwälzen. Er meinte, dass in Anbetracht solcher Ansinnen oder Zwangslagen einzelner Länder die Beamtenpensionen besser in toto auf Bundesebene zu rezentralisieren wären.

    Hinsichtlich der politischen Verantwortung für die Versorgung unterstrich er die bewährte Dualität von BMI und Bundesministerium für Finanzen und verwies einmal mehr auf die zu sichernde Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch seine angemessen Versorgung im Alter.

    Leider müsse er einräumen, dass „eine latente Gefahr von Versorgungskürzungen wegen der Finanzschwäche der Länder besteht“.

    Abschließend beantwortet Prof. Hofmann die Frage eines BABB-Mitglieds nach der Berechtigung einer Übertragung des im Koalitionsvertrag fixierten Renteneintrittsalters mit 63 nach 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung auf die Pensionen der Beamtinnen und Beamten. Er wisse um solche Fälle z.B. im Postdienst – das BMI strebe dazu eine Lösung an.

    Der BABB stellte in diesem Zusammenhang fest, dass verdi diese Übernahme auf das Versorgungstecht zuerst politisch thematisiert habe und sich über zustimmende Signale seitens des Ministeriums freue! Außerdem sei die Übertragung von Rentenregelungen in wirkungsgleicher Art gesetzlich geregelt.

    ......liegt mir komplett vor  - kann ich bei Bedarf weitergeben!
     


    lampuser

    Antwort #2 am: 27. Dezember 2013, 19:33 Uhr
    Echt amüsant.... Attraktivität steigern .... mit was nur?

    Nebenjobs werden nicht mehr genehmigt; pauschale Vergütung der Mehrarbeit anstatt Bezahlung der Mehrarbeit; Heraufsetzung der Soll-Stunden und ab 2017 keinen Ausgleich hierfür

    Was soll für den auscheidenden Kameraden und Externe da noch Attraktiv sein?

    Ich würde mal eher sagen: Butter bei de Fische. Keine Floskeln sondern mal klare Aussagen.
     


    Beaker

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    • Beiträge: 103
    • Letzter Login :05. Februar 2014, 18:34 Uhr
    Antwort #3 am: 28. Dezember 2013, 23:06 Uhr
    .....Beamte sind von der 45 Jahre Beitrag und dann in Pension selbstredend ausgeschlossen! (S. Gabriel)
    Man will es sich ja nicht mit den Ländern verscherzen......

    Es wird immer noch attraktiver
     



     

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