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Autor Thema: Wie sind jetzt die Voraussetzung für die A 8?  (Gelesen 12852 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Ecki112

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    • Letzter Login :24. Mai 2021, 15:18 Uhr
    Hallo mit ein ander
    Wer kann mir HELFEN!
    Wie sind jetzt die Voraussetzung für die A 8?
    Wir erhalten ein Kolegen der kein OBm Lehrgang hat. Er wird gleich mit A 8 eingestellt. Von einer Ziwilen Feuerwehr da war er in der Leitstelle als HBm ohne B III Lehrgang
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 29. Juli 2014, 13:35 Uhr
    Gibt doch nichts mehr.
    Die Dienstposten sind doch gebündelt.
     


  • Beitrag Starter
  • Ecki112

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    • Letzter Login :24. Mai 2021, 15:18 Uhr
    Antwort #2 am: 29. Juli 2014, 14:13 Uhr
    Sorry das gibt es leider doch!!!!!!!!!
    Bin seit 30 Jahen bei der Feuerwehr und habe die Voraussetzung zur A 8 komme nicht weiter und dann kommt jemand von Außen und erhält gleich die A 8
     :evil:
    Würde mich freuen von jemanden hilfe zu erhalten.
    Wie ich mich währen kann.
     


    brave

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    • Letzter Login :20. Februar 2018, 17:16 Uhr
    Antwort #3 am: 29. Juli 2014, 16:34 Uhr
    Moin,

    weiß zwar auch nicht wie ich Dir helfen kann. Wollte nur sagen das es eben kein Einzelfall ist. Ich kenne auch so einen Kollegen. Von der kommunalen Fw ohne B III und jetzt A9z.

    Würde mal deinen Leiter darauf ansprechen..
     



    Tom65

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    • Letzter Login :07. Juni 2018, 15:46 Uhr
    Antwort #4 am: 30. Juli 2014, 16:21 Uhr
    Glaube die/der Gleichstellungsbeauftragte ist hier Ansprechpartner?
     


    Andichan

    Antwort #5 am: 30. Juli 2014, 18:51 Uhr
    Hallo @Ecki112,

    ganz so, wie Du es schreibst ist es dann doch nicht. Du gibst an, dass du alle Vorraussetzungen hast um A8 besoldet zu werden. Ich denke das du ein wichtigen, vielleicht unscheinbares aber dennoch ausschlagebendes Detail vergessen hast.

    -> die Beurteilung <-

    Auch wenn die meisten meinen, dass man entweder den BIII haben m üsse, oder zumindest einen Abschluss als LAPO oder LAP vorzuweisen, reicht dies beiweitem noch nicht, um vom der Dienstpostenbündelung zu profitieren.

    Warum schreibe ich dies? Ganz einfach. Ich habe hier auf meiner Wache ein paar Leute denen es genau so geht. Man bleibt also da wo man ist, wenn sich der Leiter nicht doch irgendwann herablässt und auch diese Leute, die sich vieleicht nicht so oft ins Licht gestellt haben, auch mal etwas besser beurteilt.

    Und das mit dem Kollegen von der Leitstelle wird wohl so gelaufen sein, dass dieser -da er bereits HBM war (zwar zum jeweiligen Landesrecht) doch nicht bis auf A7, also gleich zwei Besoldungsgruppen, mit der Einstelleung/Übernahme, herabgestuft werden darf.

    Ich weise dennoch darauf hin, dass dies meine Vermutung zum Thema ist, da 1. jedes Bundesland unterschiedlich besoldet und 2.der Bund/ die Bundeswehr schon immer nicht nachvollziehbar gehandelt hat.
    Vielleicht liegt es auch nur daran, dass der Personalmangel bei der BwFw auch zu derart ungewohnten Maßnahmen zur Personalgewinnung führt.  :blink:

    Aber so ist es nunmal.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Feuerrauch01

    Antwort #6 am: 01. August 2014, 13:15 Uhr
    Hallo Andichan,

    korrekt, die Beurteilung ist der Knackpunkt. Solange sich u. a. diese beiden Dinge wie eine B+ Beuteilung für A8, sowie einen eigenständigen Pool an A8 im Bereich ds Technischen Verwaltungsdienstes haben können wir nun träumen. Ihr glaubt doch nicht das die reinen Verwaltungsleute DP gerne ausser Haus geben? Keiner lässt sich freiweillig die Butter vom Brot schwatzen.
    Und nun seh ich hier den "BwFw Verband" in der Pflicht zu handeln anstelle immer nur Ja und Amen zu sagen.

    Feuer frei
     


    Mofix

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    • Letzter Login :21. Juni 2016, 04:17 Uhr
    Antwort #7 am: 12. Juli 2015, 23:10 Uhr
    Du musst nichts mitbringen. Alles gleich geblieben
     



     

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    Ich bin wieder da :-)

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