Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.
Fakt ist aber, es bedarf eines Studiums.
Bewirb dir halt in einer anderen Himmelsrichtung.
Auch das Auswahlverfahren spielt dafür keine Rolle, du hast erstmal nach dem Gesetz keine Laufbahnbefähigung.
Außer es gibt irgendwelche Ausnahmeregeln die so nicht im Netz stehen.
Zitat:"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 7 Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
1. durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
2. durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung."
"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 20 Gehobener Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__20.htmlAlso stellen wir fest, erstmal gilt für dich §7(2) da du ja die Ausbildung nicht beim Bund gemacht hast, sondern in einem anderen Bundesland.
Nun kommt §20 zum tragen und dort steht drin, die Laufbahnbefähigung wird nur anerkannt wenn du vor ein Studium hattest.
Wie gesagt, keine Ahnung ob es noch weitere interne Regeln gibt, aber das ist erstmal das Grundsätzliche.