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Autor Thema: Dienststelle während der gesamten Ausbildung  (Gelesen 9357 mal)

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  • marcus101279

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    • Letzter Login :15. November 2020, 15:27 Uhr
    Hallo @ all,

    die Ausbildung im m.D. beginnt in 2 Wochen und ich belese mich aktuell zu TG, Reisekosten, Familienheimfahrten. So langsam kommt Licht ins Dunkle  ;)

    Allerdings habe ich eine elementare Frage. Habe ich während meiner Ausbildung eine Stammdienststelle (evtl BwDLZ) und werde dann immer zu meiner Ausbildungsorten kommandiert oder ist aufgrund meines Anwärterdaseins das Ausbildungszentrum in Stetten meine Stammdienststelle. Oder werde ich gar ständig versetzt? Bitte erhellt mich  ;D

    Vielen Dank und sportliche Grüße
     



    Felix1996

    Antwort #1 am: 19. Oktober 2020, 11:22 Uhr
    Moinsen,
    Soweit ich weiß wird man einem BwDlz zugeordnet. Das müsste das selbe sein in dem du deine erste Woche Dienst antrittst, bei mir zum Beispiel Kiel, dies ist dann die gesamte Ausbildung dein Ansprechpartner.

    Liebe Grüße aus Neustadt i.H.
     
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    Martin

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    Antwort #2 am: 19. Oktober 2020, 13:50 Uhr
    So wie mein Vorredner es erklärt hat ist es.

    Du wirst für die gesamten 18 Monate einem dir genannten BwDLZ als Stammdienststelle zugeordnet (Dort findet auch die Ernennung zum Beamten auf Widerruf statt), bei den wickelst du z.B. dein TG, Urlaub, Krankmeldung usw. ab. Für soziale Dinge sind das deine Ansprechpartner.

    Anderer Part ist dein KarCenter das dich mit auserwählt hat, dort sitzt dein Ausbildungsbeauftragter für die gesamte Zeit. Von dort bekommst du immer eine "Ansage" wo es hin geht, das ganze nennt sich denn Ausbildungsplan mit Abordnung.

    Kommandiert werden SOLDATEN, Arbeitnehmer/Beamte werden ABGEORDNET ;-)

    Das Wort VERSETZT gibt es während deiner Laufbahnausbildung nicht.
    Gruß Martin ;-)

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    Stephan78

    Antwort #3 am: 27. Oktober 2020, 16:27 Uhr
    Also was TG, Reisekosten und Reisebeihilfe betrifft, bei Abordnungen bis zu 4 Wochen bzw. 1 Monat wirst du in der Stammdienststelle abgerechnet, ist die Abordnung über einen Zeitraum der länger geht, wirst du von der Abrechnungsstelle abgerechnet die für den Dienstort deiner Abordnung zuständig ist. Hierfür benötigst du dann eine Vergleichsmitteilung des ReFü in deiner Stammdienststelle und umgekehrt bei deiner "Rückkehr".
     
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    Martin

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    Antwort #4 am: 27. Oktober 2020, 19:38 Uhr
    @Stephan78

    Oh, ich glaube, dass das bei den anders ist und die immer über das BwDLZ abgerechnet werden solange sie die Laufbahnausbildung machen.

    Die Zuständigkeit für die Abrechnungen bleiben meines Wissen über die gesamte Zeit beim BwDLZ.

    Vieleicht kann das mal einer der aktuell gerade fast durch ist etwas aufdröseln, danke.
    Gruß Martin ;-)

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    Grisu08/15

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    Antwort #5 am: 29. Oktober 2020, 12:18 Uhr
    Situation in 2018 / 2019:
    Grundlehrgang & Abschlusslehrgang: Travel-Management übernahm die Abrechnungen bzgl. Trennungsgeld sowie Reisebeihilfe und Familien-Heimfahren
    Rundreise: Abrechnung durch Rechnungsführer/rin des Stamm-BWDLZ.

    Es wird eine Einweisungs-Veranstaltung durch eine/n Rechnungsführer/in statt finden. Da werden alle zuständigen Stellen und Ansprechpartner/innen klar benannt. 

    Ich hoffe, ich konnte für etwas Klarheit sorgen.

    VG
     


  • Beitrag Starter
  • marcus101279

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    • Letzter Login :15. November 2020, 15:27 Uhr
    Antwort #6 am: 14. November 2020, 02:24 Uhr
    Wie in der letzten Woche während der Einstellungswoche  im BwDLZ erfahren ist es auch im aktuellen Lehrgang so das alles uber 4 Wochen Abordnung bei der zugeordneten Dienststelle abzurechnen ist. Unter 4 Wochen beim BwDLZ!!
     


     

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