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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: DoC am 19. April 2016, 11:37 Uhr

Titel: Laufbahnausbildung gem. §5 SVG fördern lassen?
Beitrag von: DoC am 19. April 2016, 11:37 Uhr
Hallo zusammen,

hab da mal eine Frage an alle, die vor ihrer Laufbahnausbildung, SaZ waren. Habt ihr eure Ausbildung gem §5 SVG fördern lassen oder nicht? Wenn ja warum? (Sprich welche Vor-/Nachteile hattet ihr?)

Kurz zum Grund meiner Frage: Ich war bis 2014 SaZ (12er) und beginne jetzt am 02.05. meine Laufbahnausbildung. Erhalte also noch Übergangsgebührnisse und bin noch im Förderzeitraum des BFD. Habe natürlich mit meinem BFD-Berater gesprochen, jedoch keine wirklich befriedigende Antwort bekommen. Aussage vom BFD war, dass es eigentlich egal ist, ob ich die Ausbildung fördern lasse oder nicht. Vorteil wäre die Auszahlung der Lehrmittelpauschale - Nachteil allerdings, dass mir die 18 Monate von meinem Gesamtförderanspruch abgezogen werden.

Wie habt ihr es gemacht? Über ein paar hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!
Titel: Antw: Laufbahnausbildung gem. §5 SVG fördern lassen?
Beitrag von: Grisu75 am 19. April 2016, 12:13 Uhr
HAllo Doc,

meine Laufbahnausbildung liegt zwar schon etwas zurück und ich habe vorher noch die BWFachSchule besucht. Somit wurde mein BFD mit der BWFachSchule   so gut wie aufgebraucht, ansonsten hätte ich damals nach der Ausbildung noch genügend BFD Anspruch gehabt um z.B. noch den RettSan usw. etc. zu machen.  Da du noch Übergangsgebührnisse bekommst musst du mal abwägen womit du besser fährst und wieviel die Lehrmittelpauschale ausmacht, bzw was du über BFD noch zusätzlich machen könntest.
Alles gute für die Ausbildung ;)
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