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Autor Thema: Streik-Beamte dürfen streiken !?  (Gelesen 17282 mal)

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  • elagabalu

    am: 27. Februar 2014, 14:13 Uhr
    "Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schlossen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprachen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück."

    "Beamte dürfen streiken, sofern sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen",
    " Hoheitlich tätige Beamte sind nach internationalem Rechtsverständnis Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung. "

    Sind wir hoheitlich tätig, sind wir Mitglieder der Streitkräfte oder sind das nur die Soldaten?
    Falls nicht, hurray ich will auch 10% mehr und! die Überstunden bezahlt haben, die über 41h.
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 27. Februar 2014, 16:03 Uhr
    Zitat von: "elagabalu" post=3721
    "Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf.

    1. Für solche Zitate, gilt das Zitierrecht mit Quellenangabe. [Editiert vom Admin: Forenregel Pkt. 12 zukünftig beachten!]
    2. Solltest du mal deine Quellen etwas genau aussuchen.

    http://www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-bundesverwaltungsgericht-prueft-streikverbot-fuer-verbeamtete-lehrer_id_3647246.html

    Zitat:"Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'."
     


  • Beitrag Starter
  • elagabalu

    Antwort #2 am: 28. Februar 2014, 10:29 Uhr
    Entschuldigung, der Text war nicht ordentlich kenntlich gemacht!
    Er war auch bewusst provokativ gemeint.
    Wie die Welt in ihrem Artikel vom 27.02.2014 "Gesetzgeber muss Streikverbot für Beamte reformieren" (http://www.welt.de/newsticker/news1/article125244821/Gesetzgeber-muss-Streikverbot-fuer-Beamte-reformieren.html) darlegt, fordern die Richter den Gesetzgeber auf wegen gegenteiliger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)das Streikrecht zu übearbeiten.
    Zitat "Dem Urteil zufolge könnte Beamten mit Ausnahme von Polizisten und anderen hoheitlich Tätigen ein Streikrecht eingeräumt werden."
    Zitat "Der Gesetzgeber müsse nun den "inhaltlichen Widerspruch" zwischen dem im Grundgesetz festgelegten Streikverbot und dem Urteil des EGMR auflösen. Schließlich sei Deutschland völkervertrags- und verfassungsrechtlich verpflichtet, den Urteilen des EGMR "in der deutschen Rechtsordnung Geltung zu verschaffen".
    @Alexander, stimmt unter Vorbehalt haben die Richter das Streikverbot bis zur Neuregelung untersagt. Aber eben unter Vorbehalt, so zementiert und so klar ist es eben NICHT siehe Urteil Europäischer Gerichtshof.
    Ich fands einfach bemerkenswert und wollte hier jetzt auch keine Grabenkämpfe nach dem Motto, ich hab Recht und du nicht starten.
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 28. Februar 2014, 11:09 Uhr
    @ elagabalu
    Sorry, ich sehe da kein Widerspruch.
    Das ist eine reine Definitionsfrage.
    Der EGMR sagt, Beamte die keine hoheitlichen Tätigkeiten ausführen dürfen streiken.
    Im Grundgesetz steht, Angehörige die hoheitliche Aufgaben ausführen sind zu verbeamten.
    So, auf deutsch, es gibt keine Beamten die keine hoheitlichen Aufgaben ausüben.
    Entweder üben Feuerwehrleute und Lehrer hoheitliche Tätigkeiten aus und sind zu verbeamten oder man braucht Feuerwehrleute und Lehrer nicht mehr verbeamten.
    So.
    Was ist nun besser?
    Beamter sein und nicht streiken dürfen oder Arbeiter sein und Streikrecht haben.
    Sorry, aber ich finde es richtig das Lehrer und Feuerwehrleute nicht streiken dürfen.
    Man kann sich nicht nur das Schöne rausnehmen.
     



  • Beitrag Starter
  • elagabalu

    Antwort #4 am: 01. März 2014, 22:03 Uhr
    Ach ja,...früher waren auch alle "Arbeiter" bei der Post Beamte und bei der Bahn?! Und das Streikrecht kann ich auch per Arbeitsvertrag zumindest arg einschränken, Stichwort AKW oder überhaupt Sicherheitsdienste, Stichwort Bewachung der Bundeswehr Kasernen. War nicht letzt erst angedacht die Bundeswehr-Feuerwehr durch das Dänische Unternehmen FALK zu ersetzten, ergänzen? (was ist da eigentlich draus geworden?)
    So, und ob ich lieber Arbeitnehmer wär und ein Streikrecht hätte,-ja mittlerweile JA! Die Sicherheitsdienste auf den Flugplätzen machen es vor, kein Flieger startet mehr wenn die es wollen. Der Staat hat die Pflicht uns im Gegenzug, weil wir auf das Streikrecht verzichten, vernünftig zu alimentieren, tut er aber nicht mehr-also...Er erhöht aber seine Diäten in einem unverschämten Maße-wobei ich durchaus der Meinung bin das Spitzenpolitiker und Minister viel mehr verdienen müssten, aber bestimmt nicht das lahme Fußvolk.
    Und das noch
    der Tagesspiegel vom 07.12.2003  "Abschied per Volksabstimmung Die Schweiz hat Beamte abgeschafft
                                    Debatten um den Sinn oder Unsinn des Beamtentums gibt es an einem Ort jedenfalls nicht mehr: In der Schweiz hat man diesen Status fast komplett abgeschafft. Im Jahr 2002 mussten sich rund 110 000 Staatsbediensteten der Bundesverwaltung, der Post und der Schweizerischen Bundesbahnen mit dem neuen Bundespersonalgesetz umstellen. Sie sind seitdem Angestellte im öffentlichen Dienst. Ausnahme: Polizisten, Staatsanwälte und Richter. Die meisten Kantone hatten den Beamtenstatus schon vor dem neuen Bundespersonalgesetz abgeschafft."
    PS: es steht auch nirgends so richtig was genau -Hoheitliche- Aufgaben sind.
     


    Alexander

    Antwort #5 am: 02. März 2014, 08:12 Uhr
    Zitat von: "elagabalu" post=3729
    Ach ja,...früher waren auch alle "Arbeiter" bei der Post Beamte und bei der Bahn?! Und das Streikrecht kann ich auch per Arbeitsvertrag zumindest arg einschränken, Stichwort AKW oder überhaupt Sicherheitsdienste, Stichwort Bewachung der Bundeswehr Kasernen. War nicht letzt erst angedacht die Bundeswehr-Feuerwehr durch das Dänische Unternehmen FALK zu ersetzten, ergänzen? (was ist da eigentlich draus geworden?)
    So, und ob ich lieber Arbeitnehmer wär und ein Streikrecht hätte,-ja mittlerweile JA! Die Sicherheitsdienste auf den Flugplätzen machen es vor, kein Flieger startet mehr wenn die es wollen. Der Staat hat die Pflicht uns im Gegenzug, weil wir auf das Streikrecht verzichten, vernünftig zu alimentieren.


    1. Also gut, dir wäre es also lieber, wenn deine Dienststelle zumacht du betriebsbedingt gekündigt wirst?
    2. Früher war Post und Bahn ein Staatsunternehmen, sprich Post und Bahn waren Staatsaufgaben, deswegen Beamte.
    3. Und genau weil der Staat es sich nicht leisten kann, daß irgendwas zumacht, genau aus dem Grund gibts Beamte und das Streikverbot.
    4. Kannst du schon selbst entscheiden, was angemssen alimentiert ist?
    Wenn du glaubst der Bund zahlt dir zu wenig, geh vors Bundesverfassungsgericht und Klage, wie einst die Professoren.
     


  • Beitrag Starter
  • elagabalu

    Antwort #6 am: 02. März 2014, 21:43 Uhr
    Hallo,
    zu 1. ?? Nein Alexander, das stimmt ncht, das sagen nur die Arbeitgeber- das wenn gestreikt wird Sie den Laden zumachen müssen- in Wahrheit ist das ein legitimes und demokratisches Mittel um die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen. Google mal aus Spaß wie groß die Differenz zwischen dem Gehalt eines Managers und eines Facharbeiters in den 60er war und wie der Abstand jetzt ist.
    zu 2. und heute...das war eine Vision von Mehdorn (was sagte noch unser Altkanzler Helmut Schmidt "wenn Sie Visionen haben sollten Sie mal zum Arzt gehen") wo bitte kann man Aktien von der DB kaufen? ..genau nirgends, die Bundesrepublik ist alleiniger Inhaber der 430.000.000 Aktien und gibt niemandem auch nur eine, dir auch nicht.
    zu 3. Ach So, deswegen bin ich Beamter, weil der Staat es sich nicht leisten kann. Ich habs in letzter Zeit beinahe Vermutet.
    zu 4. Das kann laut Gesetz keiner so richtig, ich denke wenn die ersten Opfer wegen Unterernährung zu beklagen....ok übertreiben veranschaulicht. Seit 15 Jahren nimmt mir mein Dienstherr nur noch weg, sprich mein Reallohn sinkt, und das für Hochwertpersonal. Stichwort-39h-48h, Sondergratifikation (Weihnachtsgeld), Urlaubsgeld...usw, ich wiederhol mich.
    geh vors Bundesverfassungsgericht und Klage- das ist nen Witz oder?-
    die einzige Möglichkeit wäre in den Bundestag zu rennen und "unsere" Volksvertreter da raus zu jagen, einzige Problem ist das die neuen innerhalb kürzester Zeit genau so schlimm wären-ist nen Problem der Menschheit! -deswegen wäre ein Streik wohl die Demokratischere Variante.
    Meinst du das irgendeine Firma einem Mitarbeiter freiwillig mehr Geld gegeben hätte wenn nicht die Gefahr von Streik, Abwanderung oder Resignation bestünde. Und wir haben bisher nur mehr Geld gekriegt weil Verdi für uns Druck ausübt bzw. Streikt.
     


    Alexander

    Antwort #7 am: 03. März 2014, 08:02 Uhr
    Zitat von: "elagabalu" post=3731
    Hallo,
    zu 1. ?? Nein Alexander, das stimmt ncht, das sagen nur die Arbeitgeber- das wenn gestreikt wird Sie den Laden zumachen müssen-

    So war das nicht gemeint, wie du es denkst.
    Also nochmal ... Bundeswehrreform. Meßstetten, Roth, Fürsti macht zum Beispiel dicht, kein Beamter also werden alle Feuerwehrleute betriebsbedingt gekündigt, ist dir das lieber?

    Zitat von: "elagabalu" post=3731

    zu 3. Ach So, deswegen bin ich Beamter, weil der Staat es sich nicht leisten kann. Ich habs in letzter Zeit beinahe Vermutet.

    Richtig, der Staat kann es sicht nicht leisten, wenn bestimmte staatliche Organisationen auf einmal meinen ihre Arbeit niederzulegen.
    Im zivilen steht ein Betrieb still, im ÖD brennen Gebäude ab, kommen Straftäter frei etc.

    Zitat von: "elagabalu" post=3731

    zu 4. Das kann laut Gesetz keiner so richtig, ich denke wenn die ersten Opfer wegen Unterernährung zu beklagen....ok übertreiben veranschaulicht. Seit 15 Jahren nimmt mir mein Dienstherr nur noch weg, sprich mein Reallohn sinkt, und das für Hochwertpersonal. Stichwort-39h-48h, Sondergratifikation (Weihnachtsgeld), Urlaubsgeld...usw, ich wiederhol mich.
    geh vors Bundesverfassungsgericht und Klage- das ist nen Witz oder?-

    Also ich hab mal meine alten Lohnzettel als ich noch Soldat war rausgezogen und etwas gerechnet.
    Ich kam im Schnitt auf die letzten 15 Jahre auf eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von rund 2,6%, bei einer Inflationsrate im Schnitt von 1-1,5% sinkt also dein Reallohn?  :ohmy:
    Im übrigen, du bekommst dein Weihnachtsgeld, so wie vor 15 Jahren, nur is es eben aufs Jahr gerechnet.
    Nur das Urlaubsgeld fehlt und wieviel waren das?
    650DM? Wow, wenn du deswegen verhungerst, wegen 330€ ... dann läuft irgendwas schief.

    So und warum soll es nun ein Witz sein, vors BVerfG zu ziehen?
    Es steht sogar abschließend im GG aufgezählt, daß du deswegen Klagen kannst, die Verfassungsbeschwerde ist auch kostenfrei.
    Also willst du?
     



    Andichan

    Antwort #8 am: 03. März 2014, 15:38 Uhr
    So richtig verstehen tue ich das auch nicht, was @elagabalu mit seinen Anmerkungen sagen möchte. Der Fakt des Beamtenstatusses ist doch der, dass der Staat diese Personengruppe, die für die hoheitlichen Aufgaben im Staate zuständig sind, diese auch in jedem Falle ausüben. Auch dann wenn der Staatsseegen einmal schief steht. Der Staat kann es sich eben nicht leisten in bestimmten Zeiten (Krisenzeiten) keine Kräfte zu haben die auf die er zurückgreifen kann. Dies gilt eben auch dann, wenn sich der Beamte um mehr Gehalt bemüht.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Martin

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    Antwort #9 am: 04. März 2014, 10:03 Uhr
    Moinsen

    Nur mal so ein kleiner Hinweis:

    Warum gibt es Beamte?

    ... da steht auch was über das Thema Streikrecht
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • elagabalu

    Antwort #10 am: 18. März 2014, 14:58 Uhr
    Da steht auch was davon das Beamte angemessen alimentiert werden müßen. Nun läßt sich darüber was eine angemessene A. ist sicherlich trefflich streiten wenn aber die Hand die mich so zögerlich füttert sich selbst die Sahne ins M.. stopft dann ist zumindest für mich klar, das ich nicht angessen A. werde, zumindest nicht für 48 Stunden Schichtdienst die Woche.
    @Alexander -A8 Stufe 7 ohne Zul. 2003-2122€, ich hab mal auf meine alten Zettel geguckt, das schwankt stark zwischen ca 155-170 Stunden Regelarbeitszeit müsste die 39h Woche sein, dazu kommt ca.1802€ Sondergratifikation und 332€ Urlaubsgeld, daselbe für 2014 2864€ dazu kommt der Sockelbetrag von 240€(richtig?),lassen wir mal die Zul. der Einfachheit halber weg heben sich ja ziemlich auf kommen wir auf eine n Stundenlohn von 2003 13,26€, 2014 13,70€. Die jährliche Teuerungsrate lag im Schnitt bei 1,63% über 11Jahre bei 18%.
    Also mit 10% was ja komischerweise auch das ist, was unser Brötchengeber sich gerade vollkommen zu Recht- gegönnt, verdient oder wie auch immer hat, wäre zumindest ein Anfang getan.
    Ach die 330€, ich laß dir gerne meine Kontodaten per PN zukommen, das würde meine größte Not zumindest etwas lindern....nebenbei Arbeiten darf ich ja auch nicht mehr...(ach wenn das nicht so traurig wär...könnt man drüber lachen)
     


    Alexander

    Antwort #11 am: 18. März 2014, 16:02 Uhr
    Zitat von: "elagabalu" post=3799
    lassen wir mal die Zul. der Einfachheit halber weg heben sich ja ziemlich auf kommen wir auf eine n Stundenlohn von 2003 13,26€, 2014 13,70€. Die jährliche Teuerungsrate lag im Schnitt bei 1,63% über 11Jahre bei 18%.

    Siehst und du verdienst erstmal immernoch mehr als 2003.
    Das Problem ist einfach die Bereitschaftszeit und die ist bei kommunalen BFs eben auch schon immer so.
    Und auch in unserer Arbeitszeitverordnung steht drin, daß bei Bereitschaftszeit auf 48 Std erhöht werden kann.
    Darf ich dich mal fragen was ihr für ein Schichtsystem arbeitet?


    Zitat von: "elagabalu" post=3799

    Ach die 330€, ich laß dir gerne meine Kontodaten per PN zukommen, das würde meine größte Not zumindest etwas lindern....

    Puuh, also wenn 330€ Urlaubsgeld im Jahr deine größte Not schon lindern muß man sich ja wirklich gedanken machen. Das sind ja immerhin 27,50€ im Monat.
     



  • Beitrag Starter
  • elagabalu

    Antwort #12 am: 20. März 2014, 10:49 Uhr
    modifiziert! warum??
    ne, die Zahl ist größer-ja, aber ich verdien eben nicht mehr, sondern weniger, weil die Lebenshaltung nämlich um 18% teurer geworden ist aber meine Allimentation nicht nur nicht mehr wird sondern in totalen Zahlen sogar weniger-
    Wir haben alle 2 Berufe ich bin Meister habe ne höhere Schulbildung (BwFW stellte nur im mittleren Dienst ein), ich will doch nicht nur-Überleben- ne ich will auch ein bischen Leben, das haben wir verdient!
    Wir haben nichts mehr-bei den meisten BF`s gibs aber irgendwas z.B. freie Heilfürsorge oder du wirst A9 oder du musst nicht nach STetten usw.
    Ich lebe doch nicht um zu Arbeiten, ich arbeite doch um zu leben. So und dann laß dir doch nicht erzählen das da kein Geld ist, Geld ist genug da, fragt sich bloß für wen oder was es ausgegeben wird.
    27,50€ sind für mich viel Geld, das ist nen Handy Vertrag oder mal schick Eis essen und das jeden Monat!!Darum gehts doch mehr will man doch gar nicht, ich will nicht den Porsche (will ich wirklich nicht)sondern mal Essen gehen, mal was nettes Kaufen, mal in Urlaub fahren das muss auch nicht de "Karibick" sein. Und das müsste für uns Spezialisten drin sein.
    Wir sind doch keine Ungelernten, oder niedrig Qualifizierten Gebäudereiniger oder Frisöre....so ich habe fertig.
     


    Schmidt-Zenner

    Antwort #13 am: 20. März 2014, 11:07 Uhr
    "Bei den meisten BF`s gibs aber irgendwas z.B. freie Heilfürsorge oder du wirst A9"! Bei wie vielen BF`s ist das denn so? Da ist fast überall die freie Heilfürsorge schon gestrichen, A9 wird man auch nur im Glücksfall da geht auch der Großteil mit A7/A8 in Pension.Weihnachtsgeld gibt es je nach Bundesland oder auch nicht. Lohnerhöhungen gibt es im Glücksfall alle Jubeljahre mal. Ich weiß nicht wer das Gerücht in die Welt setzt das es bei den Bfèn das Schlaraffenland gibt ich kenne dieses nicht! Warum bekommt eine BF Hamburg nicht genügend Leute? Weil es da so toll ist?Ich möchte es bestimmt keinem Vermiesen, aber verabschiedet Euch von dem Gedanken das es bei den Kommunen besser ist, jeder sieht nur seine Seite!Und so wie es Leute bei der BwFw geben wird die mit Ihrem Arbeitgeber "zufrieden/nicht zufrieden" sind, genau so ist es je nach Bundesland und Kommune.Auch die großen BFèn habe Probleme Personal zu bekommen, weil Sie nicht das bieten können was Wir verdienen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Simon Schmidt-Zenner
     


    Alexander

    Antwort #14 am: 20. März 2014, 22:04 Uhr
    Und du kannst ja gerne mal die Besoldungstabellen vergleichen.
    Der Bund steht noch so ziemlich am besten da vom verdienst her.

    Nur mal so zur Info.
    Bund A7 Enderfahrungstufe 8 2.708€
    Berlin A9 Enderfahrungstufe 8 2.739 €

    Wow. Da kann sich der A9 in Berlin ja richtig viel leisten, im gegensatz zum Bund Brandmeister.  B)

    Manche werfen hier dem Zentrum bzw dem Dienstherrn das Gleiche vor, was sie selbst machen.
    Einseitigkeit.
    Man muß schon alles betrachten.
     


     

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