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Autor Thema: Nebentätigkeit  (Gelesen 33239 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • lampuser

    am: 12. Dezember 2013, 21:30 Uhr
    Hallo Liebe Kollegen,

    wie sieht es bei euch aus?

    Gestern hat ein Kollege (Bayern) das erste Mal, auf unserer Wache, ein Verlängerung seiner Nebentätigkeit nicht genehmigt bekommen.
    Vom Norden habe ich das schon vielfach gehört. Wie habt ihr euch gewehrt, was geht ihr damit um?

    Erst schränken sie uns in den Stunden ein, dann kürzen sie hierfür das Geld und dann sind wir verdammt 2-2,5 Tage je Woche zum Dienst zu kommen um die restliche Woche Däumchen zu drehen.
    Ich finde das geht jetzt echt zu weit.
     



    iDroc

    • Neuling
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    • Beiträge: 38
    • Letzter Login :04. März 2020, 14:51 Uhr
    Antwort #1 am: 13. Dezember 2013, 10:22 Uhr
    Das Ding ist durch. Du sollst deine Nebentätigkeit kündigen und opt/Out unterschreiben damit du evtl. 6h bei deinem Dienstherr mehr arbeiten kannst. Aber woanders? Nee nee das lass mal. Hier im Norden haben wir uns schon damit abgefunden. Leider aber nicht änderbar.
     


    Feuer

    • Neuling
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    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :05. März 2022, 15:16 Uhr
    Antwort #2 am: 13. Dezember 2013, 10:42 Uhr
    Hallo Kollegen.

    Nur mal zum Nachdenken.

    Da ich jetzt viel Zeit habe, beantrage ich einen Gewerbeschein und arbeite so weiter (in meiner Firma).

    Hat sich da schon jemand Gedanken gemacht?
    Ist diese eine Lösung?

    MfG
     


    Rainer

    Antwort #3 am: 13. Dezember 2013, 11:33 Uhr
    Hab ich genehmigt bekommen. Musst nur aufpassen zwecks Scheinselbständigkeit.
     



    Andichan

    Antwort #4 am: 13. Dezember 2013, 11:56 Uhr
    Nur mal eine Frage nebenbei.


    Habt Ihr zu viel Zeit?
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Kellerkind

    Antwort #5 am: 13. Dezember 2013, 12:39 Uhr
    Zu viel Zeit vielleicht nicht, aber es könnte ja auch sein das einige Kollegen das Geld aus der Nebenbeschäftigung echt gut gebrauchen können (Kredit Hausbau...)
     


  • Beitrag Starter
  • lampuser

    Antwort #6 am: 13. Dezember 2013, 12:42 Uhr
    @ Andichan, wenns nach dem AZE geht.. JA.
     


    Andichan

    Antwort #7 am: 13. Dezember 2013, 13:08 Uhr
    Wie gesagt, nur eine Frage.

    Was jeder mit seiner Freizeit anfäng ist natürlich jedem selbst überlassen, doch betünde ja auch viel Bedarf im Ehrenamtlichen Sektor.  :whistle:  B)
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     



  • Beitrag Starter
  • lampuser

    Antwort #8 am: 13. Dezember 2013, 13:33 Uhr
    Das steht hier ja gar nicht zur Debatte ;) Gibt ja noch vieles anderes.
     


    Alexander

    Antwort #9 am: 13. Dezember 2013, 14:02 Uhr
    Zitat von: "Andichan" post=3369
    Wie gesagt, nur eine Frage.

    Was jeder mit seiner Freizeit anfäng ist natürlich jedem selbst überlassen, doch betünde ja auch viel Bedarf im Ehrenamtlichen Sektor.  :whistle:  B)


    Bin zwar auch im Ehrenamt und hab kein Nebenjob.
    Nur sagt unser Kommandant immer, mit der Feuerwehr (also er meint die FF) kann man keine Familie ernähren.
     


    Schlimmer geht immer

    • Weiß schon was...
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    • Beiträge: 62
    • Letzter Login :21. April 2016, 23:36 Uhr
    Antwort #10 am: 13. Dezember 2013, 16:40 Uhr
    Zählen im Bereich der Nebentätigkeit  selbständige Arbeiten  nicht nur in einem  eingeschränkten Bereich wie z. B. Künstlerische, wissenschaftliche Tätigkeiten oder Vortragstätigkeiten etc.  ???
     


    Alexander

    Antwort #11 am: 13. Dezember 2013, 18:07 Uhr
    Welche Einschränkung.
    Die WBV untersagt den Feuerwehrleuten aufgrund der EU Arbeitsrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetz die Nebentätigkeit.
    Eine selbständige Nebentätigkeit interessiert die EU Arbeitszeitrichtlinie noch das deutsche Arbeitszeitgesetz.
     



    Firedragon

    • Neuling
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    • Beiträge: 6
    • Letzter Login :26. Juni 2018, 12:13 Uhr
    Antwort #12 am: 14. Dezember 2013, 10:46 Uhr
    (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit
    1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
    2. die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann,
    3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der die Beamtin oder der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
    4. die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen kann,
    5. zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit der Beamtin oder des Beamten führen kann oder
    6. dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.
    Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt.
     


    Andichan

    Antwort #13 am: 15. Dezember 2013, 13:19 Uhr
    @Alexander,

    Zitat
    Bin zwar auch im Ehrenamt und hab kein Nebenjob.
    Nur sagt unser Kommandant immer, mit der Feuerwehr (also er meint die FF) kann man keine Familie ernähren.


    Da geb ich deinem Chef ausdrücklich recht, mit seiner Aussage. Was mich an dem ganzem - bitte verzeiht wenn ich dies mal so nenne - Herumgejammere mit der Nebentätigkeit, kann ich nicht´s abgewinnen. Wer sich nebenbei etwas dazu verdienen möchte der wird sicher auch einen Weg finden, wie er dies am besten anstellt.
    Man möge mir es verzeiehen, doch sollte man nicht so tun, als würde man mit dem derzeitigen Gehalt am Hungertuch nagen und ohne die 200 Euronen in die Armutfalle tappen.  Ich bin auch der Verdiener in meiner Familie, hab nen Haus gebaut und so manche Kreditsumme abzahlen müssen, doch bin ich nie auf den Gedanken gekommen einen Nebenjob anzunehmen und somit auf die Zeit mit der Familie zu verzichten. So nötig kann man es nicht haben.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Beaker

    • Weiß schon was...
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    • Beiträge: 103
    • Letzter Login :05. Februar 2014, 18:34 Uhr
    Antwort #14 am: 15. Dezember 2013, 18:03 Uhr
    na dann verkraftest Du bestimmt weitere Einbußen nach den fetten Jahren?

    wer in die Zukunft schaut und sich die Handlungsweisen anderer anschaut weiss, "alles was irgend geht ist das Minimum was wir brauchen um in 15 bis 25 Jahren so gut wie möglich dazustehen!"

    Oder glaubst Du das es besser wird? das jeder tatsächlich als A9 in Pension geht?
    wer soll die Altersvorsorge mit diesen Aussichten jetzt schon entsprechend hoch bezahlen können um die Lücken auszugleichen? wer glaubt tatsächlich das es bei 72% der Bezüge bleibt für die Pension? warum dürfen Andere mit einer Nebentätigkeit nur weil diese evtl. anders heisst zusätzlich Geld verdienen? Diese Wahl haben wir nicht mehr - wer nicht will muss ja nicht! Auslandseinsätze sind ja auch nicht mehr drin! - was das damit zu tun hat? ganz einfach: damit kannst Du dein Pensionseintrittszeitpunkt runtersetzen!!!!!

    Die vielgepriesene Vereinbarkeit von Familie und Beruf beginnt nicht mit dem Kindergarten, sondern mit Kohle!!!!!
    Frag mal Frau Verteidigungsministerin wie man als mehrfache Mutter so aktiv am Berufsleben teilhaben kann? Trotz Kinderbetreuung ist die Bude noch lange geputzt und der Garten gepflegt!!!!
    Das macht doch jemand für Sie !!! umsonst?? ist das vielleicht erstrebenswert?

    Also bitte aufhören mit: das muss doch reichen, was wir verdienen!.....deshalb Unrecht, auch wenn es sich blos als solches anfühlt, hinnehmen?
     


     

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