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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 17:32 Uhr
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Nur im Rahmen einer Wehrübung und dann ist man für den Zeitraum Soldat (Reservist), aber immer noch Beamter, genauer gesagt Wehrübender. Der militärische Dienstgrad wird grundsätzlich entsprechend der Besoldungs- / Entgeltgruppe für die Dauer des Einsatzes zeitweilig verliehen. (habe es selber schon gemacht).
Man wird über den Einsatzzeitraum vom eigentlichen Dienst bei seiner Standortfeuerwehr (Bundeswehr-Feuerwehr) befreit! Voraussetzung für ungediente Bewerberinnen und Bewerber, die an einem Einsatz im Soldatenstatus teilnehmen möchten, ist der Besuch einer "Allgemeinen soldatischen Ausbildung“.
Ansprechpartner sind in der Regel:
- Leiter Feuerwehr / mil. Vorgesetzter
- Zentrale Koordinierungsstelle der Einheit wo die Feuerwehr strukturell eingegliedert ist
- Team Auslandseinsatz der für euch zuständigen Karrierecenter ect. (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1735.0)
TIPP: Klärung zur finanziellen Absicherung im Ernstfall wie z.B. bei Lebensversicherungen die evtl. vorhandene "Kriegsklausel". Für den Einsatzzeitraum kommen erhöhte Beiträge zum tragen!