BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Remonstrationspflicht?  (Gelesen 11797 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Alexander

    am: 29. September 2013, 20:09 Uhr
    Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?
     



    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #1 am: 29. September 2013, 20:37 Uhr
    [quote="Alexander" post=2934]Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?[/quote]

    Jeder Beamte hat diese Pflicht wahr zunehmen!

    Remonstrationspflicht
    « Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 20:11 Uhr von Martin, Grund: Links aktualisiert »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • Alexander

    Antwort #2 am: 29. September 2013, 21:18 Uhr
    Zitat von: "Martin" post=2935
    Zitat von: "Alexander" post=2934
    Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?


    Jeder Beamte hat diese Pflicht wahr zunehmen!

    Remonstrationspflicht


    Ja, aber bezieht sich das auf WAL->Leiter Feuerwehr->Präsident der Wehrverwaltung oder
    Oder als Truppmann -> Truppführer->Staffelführer->Zugführer
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #3 am: 29. September 2013, 21:39 Uhr
    Remonstrationspflicht

    Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal


    Jeder der dir Weisungen erteilen kann, quasi dein nächster Vorgesetzer. Wenn du TrpFhr bist dann kann dir der StaffelFhr eine fachliche Weisung erteilen! Bist du mit der Weisung im Sinne der Remonstration nicht einverstanden/die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung, so hast du die Pflicht diesen Paragraphen anzuwenden.

    Siehe  Weisungsrecht

    « Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 20:09 Uhr von Martin, Grund: Links aktualisiert »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     



  • Beitrag Starter
  • Alexander

    Antwort #4 am: 30. September 2013, 07:34 Uhr
    Na Klasse, das bedeutet ja, das die Remonstrationspflicht in manchen Feuerwachen nicht mal zum WAL geschweige denn zum Leiter Feuerwehr geht.
     


    Scholle

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 23
    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #5 am: 30. September 2013, 07:47 Uhr
    Hier bei ist zu unterscheiden zwischen Weisungsbefugnis im Einsatz (Truppf., Staffelf. usw.) und disziplinarvorgesetzten, dies ist m. E. Nicht der Schichtführer oder Wachleiter, sondern die (ehemals) WBV, bzw. die personalbearbeitende Dienststelle.
    Also Einsatz, Dienstbetrieb ist die Hirachie an der Wache. Alles andere ist über den Dienstweg der Verwaltung

    Eine schöne Woche für Alle....... wünscht
    Scholle
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #6 am: 01. Oktober 2013, 15:24 Uhr
    @Scholle

    steht doch alles so in den zwei Links die ich angegeben habe, das ist doch gut erklärt und eindeutig, Wann Wer Was machen darf oder nicht  ;)
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


    Scholle

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 23
    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #7 am: 01. Oktober 2013, 18:43 Uhr
    Aus eigener Erfahrung, nicht jedem Schichtführer oder Wachleiter ist der Unterschied zwischen unmittelbaren Vorgesetzten und Dienstvorgesetzten im persönlichen Bezug, bekannt.
    Wollte das  nur nochmal mit eigenen Worten beschreiben :woohoo:

    Gruß
     



     

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal