Hallo @Ecki112,
ganz so, wie Du es schreibst ist es dann doch nicht. Du gibst an, dass du alle Vorraussetzungen hast um A8 besoldet zu werden. Ich denke das du ein wichtigen, vielleicht unscheinbares aber dennoch ausschlagebendes Detail vergessen hast.
-> die Beurteilung <-
Auch wenn die meisten meinen, dass man entweder den BIII haben m üsse, oder zumindest einen Abschluss als LAPO oder LAP vorzuweisen, reicht dies beiweitem noch nicht, um vom der Dienstpostenbündelung zu profitieren.
Warum schreibe ich dies? Ganz einfach. Ich habe hier auf meiner Wache ein paar Leute denen es genau so geht. Man bleibt also da wo man ist, wenn sich der Leiter nicht doch irgendwann herablässt und auch diese Leute, die sich vieleicht nicht so oft ins Licht gestellt haben, auch mal etwas besser beurteilt.
Und das mit dem Kollegen von der Leitstelle wird wohl so gelaufen sein, dass dieser -da er bereits HBM war (zwar zum jeweiligen Landesrecht) doch nicht bis auf A7, also gleich zwei Besoldungsgruppen, mit der Einstelleung/Übernahme, herabgestuft werden darf.
Ich weise dennoch darauf hin, dass dies meine Vermutung zum Thema ist, da 1. jedes Bundesland unterschiedlich besoldet und 2.der Bund/ die Bundeswehr schon immer nicht nachvollziehbar gehandelt hat.
Vielleicht liegt es auch nur daran, dass der Personalmangel bei der BwFw auch zu derart ungewohnten Maßnahmen zur Personalgewinnung führt. :blink:
Aber so ist es nunmal.