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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 17:29 Uhr

Titel: Ist man bei der Bundeswehr-Feuerwehr fest angestellt?
Beitrag von: Martin am 18. Juli 2012, 17:29 Uhr
Als Beamtin / Beamter seit ihr nicht angestellt sondern “Staatsdiener”, genauer gesagt steht ihr im Dienst- und Treueverhältnis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, im sogenanten “Beamtemverhältnis”. In das Verhältnis werdet ihr berufen.

Es gibt vier Berufungen in das Beamtenverhältnis:

1. Berufung auf Widerruf = “Brandmeisteranwärter”; Ableistung des Vorbereitungsdienstes (hier ist die Ausbildung gemeint)
 
2. Berufung auf Probe = “Brandmeister auf Probe”; wenn der Beamte zur späteren Verwendung auf Lebenszeit eine Probezeit zurückgelegt hat. Das ist die Zeit nach eurer Ausbildung. Die regelmäßige Probezeit beträgt 3 Jahre.

Verkürzungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
(1) Unabhängig von den Bundeslaufbahnverordnung (BLV) §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten.
(2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn die nach BLV § 29 anrechenbare Tätigkeit

   
ausgeübt worden ist.
 
3. Berufung auf Lebenszeit = “Brandmeister”; ist wer dauernd für hoheitsrechtliche Aufgaben verwendet werden soll. Das ist die Zeit nach eurer Probezeit.
 

4. Ehrenbeamter = Kommt für euch nicht infrage.
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