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Autor Thema: Voraussetzungen gehobener/höherer Dienst  (Gelesen 21569 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Rohwedder

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    • Letzter Login :23. Oktober 2013, 19:09 Uhr
    am: 23. Oktober 2013, 20:41 Uhr
    Guten Tag,

    ich bin seit mehreren Jahren in einer FFW und interessiere mich für die Berufsfeuerwehr der Bundeswehr.
    Auf der Seite findet man unter "Laufbahnausbildung" leider nur die Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst.

    Sind die Voraussetzungen für den gehobenen und höheren Dienst die gleichen oder differenziert sich das noch..?

    Über eine Antwort freue ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rohwedder
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 23. Oktober 2013, 20:46 Uhr
    Die gleichen Vorraussetzungen + diese.
    Besondere Einstellungsvoraussetzungen

    Einstellungsvoraussetzungen - neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen - sind ein Bachelor - oder ein gleichwertiger Abschluss in einem technischen (z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Versorungstechnik, Chemieingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Luftfahrttechnik, Bauingenieurwesen, Umweltschutz, Sicherheitsingenieur) bzw. einem naturwissenschaftlichen (z. B. Informatik, Mathematik, Physik) Fachgebiet, sowie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und Feuerwehrdienst-, Atemschutztauglichkeit und Kraftfahrverwendungsfähigkeit.
    Klick
     


  • Beitrag Starter
  • Rohwedder

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    • Letzter Login :23. Oktober 2013, 19:09 Uhr
    Antwort #2 am: 23. Oktober 2013, 21:02 Uhr
    Vielen dank.. ;)
    Also wenn ich zum Beispiel Maschinenbau studiere kann ich mich hier
    bewerben.. Super

    Und ist man denn auch Soldat...?
     


    Martin

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    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
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    Antwort #3 am: 23. Oktober 2013, 22:07 Uhr
    Nein du bist kein Soldat.

    Du bist Bundesbeamter weil es eine zivile Laufbahnausbildung ist. Du leistest dein Dienst in der Regel in einer Bundeswehr Liegenschaft (Kaserne).
    Gruß Martin ;-)

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    Peete85

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    • Letzter Login :14. Juni 2019, 11:41 Uhr
    Antwort #4 am: 25. August 2014, 16:35 Uhr
    Moin.

    Ich habe auch eine Frage. Ich bin derzeit Soldat im gehobenen Dienst, verfüge aber über kein Studium.
    Ist es zwingend erforderlich, oder gibts irgendwelche Sonderregelungen, die "gewesene gDler" den Einstieg, auch ohne abgeschlossenem Studium, ermöglichen?
     


    ABigOldMan

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    Antwort #5 am: 25. August 2014, 17:29 Uhr
    Antwort siehe Post von "Alexander"  #3153#

    Schön, das Du als Soldat eine Offizierausbildung hast, das qualifiziert aber nicht für eine Laufbahn im technischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr...

    Sorry, aber is so!

    ABigOldMan
     


    Feuerrauch01

    Antwort #6 am: 26. August 2014, 13:40 Uhr
    @ Peete85


    ich kenn deine derzeitige Verwendung nicht, aber ne Möglichkeit wäre n Wechsel in eine andere Tätigkeit (Freie Dienstposte etc. vorausgesetzt). Bei Bedarf ist ist es durchaus möglich. BSP: Im ObjetSchutzRegiment Friesland war oder ist noch in der 9. ein Hptm aus dem Wachbattailon als BrdSchOffz.. Studium oder nicht, es geht bei Beadrf und Eignung auch ohne und danach steht dir der Weg im Direkteinstieg zur BwFw im geh. Dienst offen (DZE). Vom Prinzip das Gleiche wie bei uns, wir haben viele geh. Dienste die von Ausserhalb oder vom Aufstieg ohne Studium zu uns gestoßen sind. Machbar ist es..
     


    Florian112

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    • Letzter Login :17. Mai 2019, 22:49 Uhr
    Antwort #7 am: 22. Mai 2017, 21:59 Uhr
    Hallo zusammen,

    zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme in dieses Forum. Ich habe eine Frage zu den Zugangsvoraussetzungen für den gehobenen technischen Dienst:

    Ich studiere derzeit Verwaltungsmanagement im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und würde gerne wissen, ob es ähnlich wie beim mittleren Dienst in Bezug auf die förderliche Ausbildung auch eine Art "Schlupfloch" gibt, also ob zwangsläufig ein förderliches Studium abgeschlossen werden muss oder ob man die Voraussetzungen auch anders erreichen kann, beispielsweise durch eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Florian112
     



    lampuser

    Antwort #8 am: 26. Mai 2017, 14:34 Uhr
    Meines Wissens gelten da nur die geschrieben Bedingungen also technisches oder naturwissenschaftliches Studium. Da hast du dich leider für die falsche Studienrichtung entschieden.
    Alternativ besteht die Möglichkeit des Studiums mit B IV Ausbildung für die Dauer von 42 Monaten. Jedoch sind diese Plätze sehr begehrt und aktuell schon belegt.
     


    Florian112

    • Neuling
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    • Letzter Login :17. Mai 2019, 22:49 Uhr
    Antwort #9 am: 27. Mai 2017, 20:29 Uhr
    Gut, dann weiß ich Bescheid. Vielen Dank.
     


     

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