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Autor Thema: ACHTUNG Sammler: Ärmelabzeichen  (Gelesen 9155 mal)

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  • Beitrag Starter
  • IA

    • Neuling
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    • Beiträge: 16
    • Letzter Login :23. Juni 2014, 18:50 Uhr
    am: 02. Februar 2012, 12:00 Uhr
    Hallo Sammler im Volke!

    Zum Ausbau meiner und auch Eurer Sammlung biete ich Euch den Tausch von Ärmelabzeichen an. Neben dem Abzeichen meines Arbeitgebers, um den sich dieses Forum hier dreht biete ich ferner Abzeichen der Feuerwehr Stolberg und ständig einige weitere doppelte Abzeichen meiner Sammlung an.

    Wer Interesse am Tausch (nur Tausch, kein Verkauf) hat kann mir gerne eine PN schreiben!

    Gruß
    Philipp

     :woohoo:
     



    Hupo

    • Neuling
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    • Beiträge: 21
    • Letzter Login :18. Mai 2020, 01:05 Uhr
    Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 09:03 Uhr
    Ist es überhaupt zulässig, Armelabzeichen des Dienstherren zu tauschen?

    Das Armelabzeichen gehört doch zur dienstlichen gelieferten Bekleidung, gehört dem Dienstherren und wird dem Träger zur Verfügung gestellt.
    Eine weitergabe des Bekeidungstückes, die dem Dienstherren gehören, wäre ja der Tatbestand einer unerlaubten Entwendung, wenn das weitergegeben Bekleidungsstück nicht wieder zu dem Träger gelangt (zum Beispiel Tausch).

    Anders wäre ja die Sachlage, wenn ein Leihvertrag (Matausgabeliste) zwischen dem Träger und dem anderen bestehen würde.

    Und die Aussage, ist doch nur ein Ärmelabzeichen, was soll das geschwafel. Denkt an die Kassieren, die wegen 50 Cent Pfandgeld entlassen wurde.
    Elektronik ist wie Gott, die Wege des Herren sind unergründlich.
     


  • Beitrag Starter
  • IA

    • Neuling
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    • Beiträge: 16
    • Letzter Login :23. Juni 2014, 18:50 Uhr
    Antwort #2 am: 14. Februar 2012, 10:40 Uhr
    Zitat von: "Hupo" post=1384

    Eine weitergabe des Bekeidungstückes, die dem Dienstherren gehören, wäre ja der Tatbestand einer unerlaubten Entwendung, wenn das weitergegeben Bekleidungsstück nicht wieder zu dem Träger gelangt (zum Beispiel Tausch).


    Dem ist definitiv nichts hinzuzufügen; vielen Dank!  :S
    Zur Information aller Interessierten: Zum Tausch angeboten werden lediglich über eine bekannte Auktionsplattform durch mich erworbene Ärmelabzeichen, wobei es sich nicht um vom Dienstherrn bereitgestelltes und weitergegebenes Material handelt.

    Zitat von: "Hupo" post=1384

    Anders wäre ja die Sachlage, wenn ein Leihvertrag (Matausgabeliste) zwischen dem Träger und dem anderen bestehen würde.


    Einen Leihvertrag mit Materialausgabeliste kann ich Euch allerdings nicht bieten  :P
     


     

    Ärmelabzeichen BW-Feuerwehr

    Begonnen von ferraristi76

    Antworten: 4
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    Letzter Beitrag 18. September 2015, 12:14 Uhr
    von funkmelder
    Funktion und Ärmelabzeichen sind nun offiziell eingeführt

    Begonnen von AllGeier

    Antworten: 35
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    Letzter Beitrag 14. Juni 2012, 09:53 Uhr
    von Martin
    Ärmelabzeichen Fliegerhorst-Feuerwehr Heeresfluplatz Roth

    Begonnen von ferraristi76

    Antworten: 0
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    Letzter Beitrag 09. Dezember 2015, 18:29 Uhr
    von ferraristi76
    Ärmelabzeichen

    Begonnen von Eurolöscher

    Antworten: 6
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    Letzter Beitrag 21. Oktober 2013, 16:10 Uhr
    von Eurolöscher
    Ärmelabzeichen BW-Feuerwehr Jägerbrück / Flugplatz Roth

    Begonnen von ferraristi76

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    Letzter Beitrag 28. März 2016, 13:30 Uhr
    von ferraristi76

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