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Autor Thema: Ausbildung zum Rettungs-Sani nach der Ausbildung möglich?  (Gelesen 21512 mal)

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  • Kof

    • Gast
    Eine frage .

    Kann man freiwilig nach der Laufbahnausbildung den RS machen ?
     



    Alexander

    Du  kannst in deiner Freizeit machen was du willst.
    Bei der angespannten Personallage glaube ich aber nicht, daß dich der Dienstherr für 3 Monate freistellt.
     


    bosph1990

    Kannst du freiwillig schon nachmachen den RS. Nur wirst du aktuell dafür nicht freigestellt, weil
    einfach zu wenig Personal da ist...
     


    Feuerrauch01

    Hallo,

    diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen. Geschickt eingetütet kann man den Grundkurs, den schwierigsten Teil aufgrund der Dauer von 160Std. zusammenhängend in nem passenden Monat buchen, SU aus dem aktuellen und dem Vorjahr einreichen. Keiner kann dir diesen dann verwehren. Fortbildung steht ganz weit oben.
     



    Alexander

    Zitat von: "Feuerrauch01" post=4230
    Hallo,

    diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen.


    Kannst du dazu mal eine rechtliche Quelle angeben?
     


    Grisu75

    Wusste gar nicht dass SU ins neue Jahr übertragbar ist  :blink:
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Rainer


    Martin

    • Administrator
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    • Beiträge: 1013
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    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Also ich kenne nur das:


    Zitat
    Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 7

    Urlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke
    In folgenden Fällen kann Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
    entgegenstehen

    1.  für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und
    Fortbildungsveranstaltungen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden, wenn die
    Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist;



    Zitat
    Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 8

    Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 5 und 7
    Urlaub für Ausbildungsveranstaltungen nach § 5 und Urlaub nach § 7 darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in
    besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr nicht
    überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr bewilligen; sie
    kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen...
    Gruß Martin ;-)

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    Rainer

    Ich kann ganz aktuell von mir sprechen. Wollte im Februar den Abschluss als RS mit SU machen, Dauer eine Woche. Wurde abgelehnt, Begründung: Personalmangel und keine originäre Aufgabe der BwFw. Schön, dass wir uns nie mit medizinischen Notrufen und Notfällen herumschlagen müssen. So denkt man zumindest in Sonthofen. Ausbildung soll ich trotzdem halten, bin ja RS. Danke Dienstherr, danke Zentrum. War ja nur mein Erholungsurlaub. Kannst Dir also in die Haare schmieren.
    Oder hat hier jemand andere Infos?  

    Gruß

    Rainer
     



    SG

    • Weiß schon was...
    • **
    • Beiträge: 56
    • Dankeschön: 8 mal
    • Letzter Login :10. November 2020, 18:14 Uhr
    2012 den RS gemacht. Schule mit SU, Praktikas und Prüfung mit privaten Urlaub und Diensttauschen hinbekommen. Hat sich zwar so über knapp 6 Monate gezogen, war aber außer dem persönlichen Streß damals alles kein Problem.
     


    Grisu75

    @Rainer
    Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    Alexander

    Zitat von: "Grisu75" post=4239
    @Rainer
    Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:


    Gut möglich und auch rechtens.
    Erholungsurlaub muß genehmigt werden, Sonderurlaub "KANN" genehmigt werden.
     


    Rainer

    Hast Du so völlig richtig verstanden. War sehr motivierend für mich.

    Gruß und schönes Wochenende

    Rainer
     



    Firedragon

    • Neuling
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    • Beiträge: 6
    • Letzter Login :26. Juni 2018, 12:13 Uhr
    Bei mir wurde der SU auch abgelehnt!
     


    lampuser

    Also Leute,

    wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
    der § 7 SUV  ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.
     


    Alexander

    Zitat von: "lampuser" post=4243
    Also Leute,

    wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
    der § 7 SUV  ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.


    Und auch da steht, "kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."
    Früher ging vieles, das Zentrum sieht das halt etwas anders.
     


     

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