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Autor Thema: Anerkennung für Freiwillige Feuerwehr  (Gelesen 23109 mal)

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  • tim1504

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    am: 20. Juli 2012, 16:18 Uhr
    Hallo zusammen,
    kann ich mir von meinem Grundlehrgang+Abschlusslehrgang etwas für die Freiwillige Feuerwehr anerkennen lassen ?
    Ich komme aus Baden Württemberg.

    Für die Freiwillige Feuerwehr können sie mir nichts anerkennen ?!
    Hauptamtlich gibts keine Probleme !

    Hat es schonmal jemand probiert in Baden Württemberg bzw. jemand etwas anerkannt bekommen ?
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 20. Juli 2012, 17:27 Uhr
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe und mir zusammen reime...

    ... du hast die 18 monatige Laufbahnausbildung gemacht und möchtest dir jetzt entsprechendes bei der freiwilligen Feuerwehr anrechnen lassen im Bezug auf Lehrgänge für die FF gem. FwDv 2, richtig?

    Also, einfach dein Zeugnis/ggf. Lehrgangsinhalte über dein Ortsbrandmeister zur Anerkennung an die LFS weitergeben, die entscheiden was dir dann mit der Laufbahnausbildung für die FF angerechnet wird.

    Hier in Niedersachsen ist das kein Problem -> es werden einige technische Lehrgänge gem. FwDv 2 angerechnet, z. B. :


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    • Maschinisten
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    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #2 am: 22. Juli 2012, 17:49 Uhr
    Ja war vll. etwas kurz beschrieben  :unsure:

    Aber genau darum geht es mir.

    Die LFS kann mir für die Freiwillige Feuerwehr nichts anerkennen da sie
    angeblich keine Bestätigung haben welche Lehrgänge gemäß FwDv2 durchgeführt wurden. Bzw. das generell etwas nach FwDv2 durchgeführt wurde. Stundenansatz/Zeugnis... haben sie alles schon vorliegen wurde mir gesagt.

    Beruflich erkennen sie mir den B1/B2/B3 alles an. Bloß für die Freiwillige Feuerwehr können sie nichts anerkennen laut dem Herrn von der LFS.

    Ich wollte eigentlich nur wissen ob hier jemand aus Baden Württemberg dabei ist und was ihm eventuell anerkannt wurde bzw wer bei der LFS der Ansprechpartner war.
     


    Martin

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    Antwort #3 am: 23. Juli 2012, 11:35 Uhr
    Hi,

    sorry aber das ist etwas durcheinander bei dir oder ich stehe auf dem Schlauch...

    1. Du hast die feuerwehrtechn. 18 monatige Laufbahnausbildung bei der Bundeswehr gemacht?
    2. Die LFS rechnet dir den B1,2,3 an, für was denn? Hast du zur BF gewechselt?

    Wenn die LFS alles anerkennt (siehe im u. a. Auszug Abs. 1 Nr. 3 + Abs. 4) dann doch wohl auch für die FF, alles andere würde doch keinen Sinn machen oder verstehe ich hier etwas falsch?

    Auszug aus dem Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg
    § 6 Persönliche Voraussetzungen
    Zitat
    (1)In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
    1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt,
    2. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
    3. die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber).

    (2)Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 48 Abs. 4 EG-Vertrag).

    (3)Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können zugelassen werden, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Sollen Hochschullehrer, Professoren an Berufsakademien, wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter in ein Beamtenverhältnis berufen werden, so können Ausnahmen auch aus anderen Gründen zugelassen werden. Zuständig ist die oberste Dienstbehörde; Entscheidungen nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums.

    (4)In das Beamtenverhältnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 3 auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (anderer Bewerber). Dies gilt nicht für Laufbahnen, für die eine bestimmte Vorbildung besonders vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine bestimmte Vorbildung erfordern.


    PS:
    Ich kann dir die stundenmäßige Verteilung der Laufbahnausbildung geben incl. der Laufbahnverordnung zur Vorlage bei der LFS.
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #4 am: 23. Juli 2012, 16:08 Uhr
    Also du hast es schon richtig verstanden.
    Ich könnte bei einer BF in Baden Württemberg arbeiten mit meiner Ausbildung (sogar als B3). Aber laut LFS wird mir für die Freiwillige Feuerwehr nichts anerkannt.

    So wie ich das verstanden habe bin ich also B3 ausgebildet dürfte in der Freiwilligen aber noch nicht einmal Truppführer sein weil es keine Bestätigung über eine Ausbildung gemäß Fwdv2 gibt

    Ich will nur wissen ob jemand aus Baden Württemberg dabei ist der sich bei der LFS etwas anerkennen ließ für die Freiwillige Feuerwehr und was dann letztendlich alles anerkannt wurde.
     


    Martin

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    Antwort #5 am: 23. Juli 2012, 16:31 Uhr
    Zitat von: "tim1504" post=1587
    Also du hast es schon richtig verstanden.
    Ich könnte bei einer BF in Baden Württemberg arbeiten mit meiner Ausbildung (sogar als B3). Aber laut LFS wird mir für die Freiwillige Feuerwehr nichts anerkannt.


    ... na das ist ja der Witz schlecht hin. 18 Monate Laufbahnausbildung wird angerechnet aber keine Lehrgänge  für die FF!?  Die popeligen Ausbildungsstunden für z.B. Sprechfunker oder  Truppführer/Gruppenführer stehen in keinem Verhältnis zur Laufbahnausbildung - die immer höherwertiger ist!
    Gruß Martin ;-)

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    Flohfeuerwehr

    Antwort #6 am: 23. Juli 2012, 17:39 Uhr
    Hallo Tim,

    es ist so wie Martin geschrieben hat, es zählt immer die höherwertige Ausbildung und die ist wohl, die B 3 Ausbildung.

    Ich habe nur noch nicht verstanden, wofür du Dir die für FF bestätigen lassen willst ?

    Du  nimmst Dein Abschlusszeugnis der Ausbildung (natürlich als Kopie) und gibst es dein Wehrführer und er kann dich auf Grund dieses Zeugnises als Grpfhr o.ä.einsetzen.

    Oder bin ich da auf dem Holzweg ?
     


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    Antwort #7 am: 23. Juli 2012, 22:31 Uhr
    Das ist die Frage die ich mir auch gestellt habe und bin zu dem Entschluss gekommen bei der LFS anzufragen, dann kam das zuvor geschilderte Problem dabei heraus.

    Z.b. Durch den Grund+Abschlusslehrgang in Stetten erwirbt man eine Staffelführer Ausbildung, nun bin ich in der Freiwilligen als Gruppenführer tätig und es passiert etwas mit meiner Gruppe oder ich treffe eine Fehlentscheidung. Auf einmal habe ich vll. garkeine Qualifikation zum Gruppenführer in der FF und hätte die Gruppe garnicht führen dürfen ?!
     



    Martin

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    Antwort #8 am: 23. Juli 2012, 23:06 Uhr
    Schau mal hier... evtl. hilft dir das weiter zum nachfragen.

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1405.msg1416#msg1416
    Gruß Martin ;-)

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    lampuser

    Antwort #9 am: 01. September 2012, 16:20 Uhr
    ALso ich habe damals mein Lehrgangszeugnis bei meiner alten FW abgegeben, der Branddirektion Stuttgart.
    Die hatte auch erstmal unstimmigkeiten, was sie da nun anerkennen oder nicht.
    Zum Glück ist bei der Branddirektion ein Kollege des höheren Dienstes, der denen bestätigen konnte, das ich so gut wie alle Lehrgänge nach FwDV 2 besitze.

    Problem bei der Geschichte ist, das die Bundeswehr ihre Lehrpläne mit Stundenansätze nich veröffentlicht und somit externe, wenn sie keine Fachkenntnis über die Ausbildung der BwFw hat, nicht wissen was sie in welchem Umfang anerkennen können.
     


    Dan1988

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    • Letzter Login :13. Juli 2016, 09:54 Uhr
    Antwort #10 am: 01. September 2012, 20:53 Uhr
    Also Lehrplan mit der jeweiligen Stundenzahl wurde uns ausgehändigt.
     


     

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