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Autor Thema: Feuerwehrausbildung BW / NS  (Gelesen 21671 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Grisu23

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    • Letzter Login :02. März 2012, 13:57 Uhr
    am: 25. Februar 2012, 19:36 Uhr
    Guten Tag,

    ich habe da mal eine Frage: Ich habe die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (LAP) bei der BW absolviert (in Stetten a.k.M.). (Grund+Abschlußlehrgang)
    Habe aber im Jahre 2010 die Bundeswehr verlassen und habe zu einer hauptamlichen Wachbereitschaft in Niedersachsen gewechselt. Nun möchte mich mein Dienstherr (die Stadt) zum B3 Lehrgang nach Celle schicken, da in der Laufbahn und Prüfungsordnung steht, dass man mit der Ausbildung nur eine taktische Einheit bis zur Staffelstärke führen kann. Mein Kenntnisstand war bis Dato, dass die Ausbildung als Gruppenführer endet. Wir haben ja schließlich auch die praktische Prüfung in Gruppenstärke durchgeführt. Mein Dienstherr kann dieses aber jetzt nicht nachvollziehen und mich mit der Ausbildung (Staffelführer) niemal zum OBM befördren :-(.
    Was bzw. Wie kann ich dieses denn jetzt beweisen, dass ich die Gruppenführerqualifikation besitze?
    Vielen Dank in voraus!!!
     



    Faxe

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    • Letzter Login :06. Februar 2020, 07:46 Uhr
    Antwort #1 am: 26. Februar 2012, 09:01 Uhr
    Du besitzt leider keine komplette Gruppenführerausbildung!!! Dir fehlen 1-2 Lehrgänge welches die BIII-Ausbildung beinhaltet. Deswegen auch der Unterschied zwischen Staffelführer und Gruppenführer. Kollegen holten bei der zivilen Feuerwehr, in Absprache Ihres Dienstherren diese Lehrgänge nach und ließen sich ihre Ausbildung zum BIII anerkennen. Dies machst du dann mit der jeweiligen Landesfeuerwehrschule aus...

    Definitiv wird der Staffelführer der Bundeswehr NICHT als Gruppenführerausbildung bei den öffentlichen Feuerwehren anerkannt!!! Abgesehen von Rettungsdienstausbildung, welche in den Ausbildungsinhalten fehlen.
     


    Andichan

    Antwort #2 am: 26. Februar 2012, 16:04 Uhr
    Da hatt er recht, hat er!!  :sick:

    Aus diesem feinen Grunde gibt es auch gelegendlich auch kleine Streitereien auf den Wachen der BwFw.

    Hierbei geht es nähmlich auch darum, dass die Kollegen die ihren BIII auf einer Landesfeuerwehrschule absolvierten mit denen gleichgestellt werden, die mit einer frischen Staffelführerausbildung in die Dienststelle kamen und nach Beenden der Stehzeit auf A8 DP, an die anderen Kollegen, vorbeirutschten, obwohl die BIII Absolventen eine höhere Ausbildung genossen hatten.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 27. Februar 2012, 05:47 Uhr
    Zitat von: "Andichan" post=1409

    Aus diesem feinen Grunde gibt es auch gelegendlich auch kleine Streitereien auf den Wachen der BwFw.

    Hierbei geht es nähmlich auch darum, dass die Kollegen die ihren BIII auf einer Landesfeuerwehrschule absolvierten mit denen gleichgestellt werden, die mit einer frischen Staffelführerausbildung in die Dienststelle kamen und nach Beenden der Stehzeit auf A8 DP, an die anderen Kollegen, vorbeirutschten, obwohl die BIII Absolventen eine höhere Ausbildung genossen hatten.


    Das finde ich aber auch richtig.
    Wäre ja sonst eine Ungleichbehandlung gegenüber denen die die komplette Ausbildung in Stetten absolviert hätten.
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 27. Februar 2012, 08:31 Uhr
    Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und
    Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen
    Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
    LAP-mftDBwV
    Ausfertigungsdatum: 06.03.2002

    Zitat
    § 25 Abs. 2 Praktische Prüfung
    ...
    (2) Die praktische Prüfung umfasst die Tätigkeit als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann im Einsatz an
    Feuerlöschfahrzeugen, Rettungs- und Arbeitsgeräten, die Bedienung von Hydranten und Feuermeldern, den
    Einsatz von Mannschaften bis Staffelstärke
    , die Brandbekämpfung und die Durchführung von Erste-Hilfe-
    Maßnahmen.
    ...
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
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    Antwort #5 am: 28. Februar 2012, 09:30 Uhr
    Hallo,

    ersteinmal Danke für die Antwort.... Welche Lehrgänge müsste ich denn noch nachholen/nachweisen? Ich habe zum Beispiel die Rettungssanitäterprüfung,...
    Wie kann ich es bestätigen, dass es nur ein oder zwei Lehrgänge sind.

    Mfg
     


  • Beitrag Starter
  • Grisu23

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    Antwort #6 am: 28. Februar 2012, 09:32 Uhr
    Hallo
    auch hier erstmal besten Dank für die Antwort.... also meinen Sie, dass ich die gesamte Ausbildung neu an der LfS Celle absolvieren muss?

    LG
     


    Martin

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    Antwort #7 am: 29. Februar 2012, 07:57 Uhr
    Zitat von: "Grisu23" post=1413
    ...dass ich die gesamte Ausbildung neu an der LfS Celle absolvieren muss?

    LG


    Was heißt die gesamte Ausbildung, lediglich den BIII Lehrgang und der geht in der Regel 9-12 Wochen, je nach dem wo du den machst.
    Gruß Martin ;-)

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    • Letzter Login :02. März 2012, 13:57 Uhr
    Antwort #8 am: 02. März 2012, 13:56 Uhr
    So guten Tag zusammen
    Mit dieser Mail vom Ministerium beende ich die Diskussionsrunde! Die Ausbildung laut LAP ist vergleichbar mit der ABVO Feu. (NS) wenn zusätzlich die Qualifikation RS erworben wird.

    Folgend die Ausschnitte aus der E-Mail...

    ..., die Vergleichbarkeit der durch die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr erworbenen Qualifikation mit der für Niedersachsen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist bereits 2006 geprüft worden. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Ausbildung nach LAP-mftDBwV zwar unterschiedliche Schwerpunkte setzt, aber mit Ausnahme der fehlenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit der Ausbildung nach der niedersächsischen APVO-Feu vergleichbar ist.
    Die mit der Laufbahnprüfung nach LAP-mftDBwV erworbene Führungsqualifikation wird zu der in Niedersachsen geforderten Gruppenführerqualifikation als gleichwertig eingestuft.

    Einen Auszug aus einer internen Stellungnahme vom 10.08.2006 füge ich zu Ihrer Information als Anlage bei.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrage


    Bis denne Grisu23
     


    Andichan

    Antwort #9 am: 02. März 2012, 17:11 Uhr
    Das finde ich aber auch richtig.
    Wäre ja sonst eine Ungleichbehandlung gegenüber denen die die komplette Ausbildung in Stetten absolviert hätten.[/quote]


    @Alexander, das möge deiner Meinung nach auch so sein. Doch ohne jemanden der die LAP-Ausbildung gemacht hat zu nahe zu treten, Fakt ist, dass dieser eben nur die Staffelführerausbildung in der Tasche hat. Zugegeben, die Dauer der Ausbildung ist heute etwas anders, wie noch in den neunzigern, doch haben die "Altgedienten" wie ich auch ihre Zeit auf der Schulbank abgesessen. Es möge ja auch sein, dass die frisch ausgebildeten bei den Alten defizite erkennt und auch da sind, doch ich habe auch LAP´s kennengelernt, von denen ich auch so meine Zweifel habe, wie diese es geschafft haben. Die heutige Ausbildung, die bei der BW stattfindet erfreut sich auch einer  qualitativ wachsenen Beliebtheit, was auch noch vor zehn Jahren ganz anders war. Heute ist die Qualität der Ausbildung wesendlich besser. gerade auch, weil nach einheitlichen und besseren Ausbildungsmitteln gelehrt wird.

    Ich wollte nur damit sagen, dass es auf eine Reihe von Wachen bei der Vergabe von freien DP A8 schon sehr zweifelhaft zugegangen war, wie dort die DP Vergabe gehandhabt wurde. Ich weis von einem Fall, da wurde ein LAP bereits nach 9 Monaten mit einem A8ter DP beglückt, obwohl es weitere und besser Qualifizierte FM gab.

    Deshalb bin ich persöhnlich der Meinung, das Fm nach der Ausbildung schon noch eine "Stehzeit" von mind. 3 Jahren haben müssten. Denn diese Stehzeit dient auch dazu die Fähigkeiten, also das wirkliche Können in den Vordergund zu stellen und nicht nur das Zeugnis das für die guten theoretischen Leistungen herhalten muss. Seid mir nicht böse, doch spreche ich hier aus Erfahrungen die ich machen musste.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Alexander

    Antwort #10 am: 02. März 2012, 19:41 Uhr
    Im übrigen spielt es doch gar keine Rolle ob du "nur" Staffel oder bei einer LFS eine Gruppenführerausbildung absolviert hast.
    Denn die meißten A8 Dienstposten sind Truppführer Dienstposten.
    Truppführer ist jeder der den Grundlehrgang absolviert hat.
    Also wenn dann bitte andere Kriterien ranziehen, als welche die eigentlich keine Rolle spielen.

    Zu deiner Stehzeit, die wurde mit der Dienstrechtsneuordnung erst abgeschafft.
     


    heizerdahm

    • Neuling
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    • Letzter Login :25. Januar 2024, 19:37 Uhr
    Antwort #11 am: 04. März 2012, 12:21 Uhr
    Hört sich ja gut an,mit der Mail aus dem Ministerium.
    Was wäre denn bei mir der Fall?!Komme aus Rh. Pfalz und außer in Trier benötigt man keinen RS als Zusatzausbildung. Wird die Ausbildung in Rh. Pfalz dann so anerkannt?!
     



    Keule

    Antwort #12 am: 04. März 2012, 17:48 Uhr
    Das Thema A8er Dienstposten könnten wir hier sicherlich mindestens genauso ausgiebig diskutieren, wie z.B. das mit der Mehrarbeit/Freizeitausgleich...
    Ich denke das würde den Rahmen sprengen... Jeder weiß doch wie das ganze System hier beim Bund läuft.
    Man kann es ja eh nicht ändern...

    Außerdem ging es unserem Kollegen ja auch um die Anerkennung der Ausbildung auf Landesebene und nicht um seine Beförderung... Oder habe ich das falsch verstanden?!
     


    Brandstifter_112

    • Gast
    Antwort #13 am: 16. November 2012, 11:03 Uhr
    Grisu23 kannst du mir die Stellungnahme vom Ministerium zu kommen lassen?!
     


     

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