BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Ausfallqoute mündlicher Teil des Auswahlverfahren?  (Gelesen 12576 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • smud2205

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 14
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :04. Mai 2023, 23:25 Uhr
    Mal ne frage wie hoch ist die Ausfallquote nach dem man senden Sportlichen/Schriftlichen Test bestanden hat?
     



    Moinsen

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 36
    • Dankeschön: 3 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :03. Juni 2021, 14:30 Uhr
    Die Ausfallquote ist sehr niedrig (Feststellung: nicht geeignet für den Feuerwehrdienst).
    Ich persönlich kenne nur eine handvoll Fälle, wo der Bewerber für nicht tauglich gehalten wurde.
    Das andere Problem ist allerdings, die Reihung (Bestenauslese).
    Dabei kommt es auf folgendes an:

    Wieviel Stellen besetzt das jeweilige Karrierecenter?
    Wieviel Stellen sind Vorbehaltsstellen (Soldaten SAZ 12 mit Z-Schein)?
    Wieviel Bewerber wurden eingeladen und sind angetreten?
    Gibt es noch Bewerber aus vorherigen Auswahlverfahren (z.B. ärztl. Probleme die behoben wurden, ...)

    Du siehst also, eine pauschale Antwort auf deine Frage ist sehr schwierig und von vielen Faktoren abhängig.
    Ich denke mal, dass so ungefähr ein Drittel, vielleicht ein Viertel der Bewerber die Chance bekommt.

    Auch diejenigen auf der Warteliste haben Chancen. Oft springen Bewerber ab oder werden durch den Arzt für untauglich erklärt!

    Also gut vorbereiten und im Gespräch überzeugen!
     


  • Beitrag Starter
  • smud2205

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 14
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :04. Mai 2023, 23:25 Uhr
    Ok danke für die Antwort.
    So ähnlich dachte ich es mir schon.
    Wie lange bleibt man auf der Warteliste/Rückstellungen?
     


    vossi-gf

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 1
    • Letzter Login :29. Mai 2017, 14:39 Uhr
    Auf der Warteliste bleibt man nur bis zum Einstellungstermin. Wenn du zum Beispiel im ersten Halbjahr 2017 an dem Einstellungs- und Auswahlverfahren Teilgenommen hast, landest du mit deiner erreichten Punktzahl in der Liste der möglichen Bewerber für November 2017. Ich kann keine konkreten Zahlen nennen, aber sagen wir es gibt 20 Dienstposten, dann werden die die ersten 20 vermutlich einen Posten bekommen und ca. weitere 20 bekommen einen Platz auf der Warteliste. Manchmal fallen Bewerber aus diversen Gründen aus...
    Sollte es nicht geklappt haben kann man ein paar Tage nach dem Einstellungstermin einen Antrag auf Wiedereinreihung des Prüfungsergebnis zum Termin Mai 2018 stellen.

    Ich selbst hatte mich beworben für den Termin im Mai 2017 und war erst auf der Warteliste. Am 25.05.2017 wurde ich angerufen und gefragt ob noch Interesse besteht, bzw. ob ich es von den Kündigungsfristen noch schaffen würde... dieses musste ich verneinen. Der eine Wackelkandidat hatte wohl erst sehr spät seine Tauglichkeit beim Arzt bekommen und wurde letztendlich eingestellt.
    Ich habe selbstverständlich einen Antrag auf Wiedereinreihung gestellt. Nun hoffe ich dass meine Punktzahl für November 2017 Ausreichend ist, oder erstmal die fünf Besten Bewerber im September vom Blitz getroffen werden ;D :o
     



     

    Mündlicher Einstellungstest und Kleiderordnung?

    Begonnen von Stef112

    Antworten: 1
    Aufrufe: 8367
    Letzter Beitrag 06. Oktober 2020, 21:56 Uhr
    von Alexander
    Wie hoch ist die Ausscheidungsquote beim Auswahlverfahren?

    Begonnen von bhjm

    Antworten: 2
    Aufrufe: 12017
    Letzter Beitrag 28. Februar 2011, 15:22 Uhr
    von bhjm
    Muß jeder das Auswahlverfahren machen?

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 15608
    Letzter Beitrag 18. Juli 2012, 16:06 Uhr
    von Martin
    Punktzahl im Auswahlverfahren

    Begonnen von fschjgt10

    Antworten: 5
    Aufrufe: 11945
    Letzter Beitrag 11. August 2014, 11:12 Uhr
    von fschjgt10
    Einladung zum Auswahlverfahren

    Begonnen von michael.dechow

    Antworten: 8
    Aufrufe: 16723
    Letzter Beitrag 23. Februar 2016, 19:43 Uhr
    von daniel 89

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal