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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 17:33 Uhr

Titel: Wie groß ist die Chance übernommen zu werden?
Beitrag von: Martin am 18. Juli 2012, 17:33 Uhr
Die Chance ist im Prinzip gut, wenn gleich das nur das Bundesverwaltungsamt/Karrierezentren weiß wieviel sie übernehmen wollen. Die Bw-Feuerwehren haben alle mit dem Arbeitszeiterlass zu kämpfen (max. in einem 7 Tageszeitraum höchsten 48 Stunden auf das gesamte Jahr durchschnittlich gesehen). Vereinzelnt kann jeder Beamte sich bis zu 54 Stunden freiwillig verpflichten, dies ist aber nur zeitlich bis 2017 begrenzt.
 

HINWEIS:

Generell gibt es kein Recht auf Übernahme nach erfolgreicher Abschlußprüfung. Kraft Gesetz (Bundesbeamtengesetz BBG § 37, Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__37.html)) ist der Beamte auf Widerruf entlassen wenn er erfolgreich die Laufbahnprüfung bestanden hat.
Titel: Wie groß ist die Chance übernommen zu werden?
Beitrag von: Matze am 25. Mai 2014, 19:48 Uhr
Es ist doch aber der normal Fall, dass man übernommen wird? Sehe ich das Falsch? Natürlich kein Anspruch auf Übernahme aber sehr hohe Wahrscheinlichkeit?
Titel: Wie groß ist die Chance übernommen zu werden?
Beitrag von: Rainer am 25. Mai 2014, 19:51 Uhr
Es wird nur nach Bedarf ausgebildet, also in der Regel auch übernommen ;-)
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