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Autor Thema: Dienstunfähigkeit & Mindestversorgung  (Gelesen 12369 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Keule

    am: 13. November 2014, 23:22 Uhr
    Hallo,

    seit Jahren gibt es die Diskussionen über die "richtige" Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung für uns. Dazu habe ich mittlerweile eine Menge Meinungen gehört und niemand konnte für eine hieb- und stichfeste Aktenlage sorgen. Es geht darum, dass die Versicherungsgesellschaften eine Angemessenheitsklausel in den Vertragsdokumenten niedergeschrieben haben. Diese können nach meinem Kenntnisstand durchaus variieren. In der Regel kennt man die 80% Regel. Das heißt im Versicherungsfall darf der Versicherte lediglich 80% seines letzten Netto-Gehaltes durch die DU-Versicherung erhalten. Der Versicherte soll sich durch die Versicherung nicht bereichern. Zu beachten ist dabei die Mindestversorgung von derzeit ca. 1570 Euro. Sprich es müsste nur noch die Differenz zwischen Mindestversorgung und den 80% versichert werden. Dies sind bei jüngeren oder kinderlosen Kollegen durchaus nur minimale Beträge. Wenn sich dann jemand mit mehreren hundert oder gar tausend Euro versichert hat, ist demzufolge überversichert und bekommt seine DU-Rente nicht ausgezahlt. Dies ist wie gesagt mein aktueller Wissenstand. Ich weiß auch, dass es neben der 80% Regel weitere gibt, wie z.B. 60% vom Brutto.
    Interessant ist auch, dass viele ihre "alte" Berufsunfähigkeit behalten haben und sie nicht in eine Dienstunfähigkeit umgemünzt haben. Bei einigen Gesellschaften gibt es ja auch die spezielle DU für Feuerwehrleute, nun habe ich mir meine nochmal ausführlich zu Gemüte geführt und musste feststellen, dass wenn man z.B. in die Verwaltung versetzt wird, es trotzdem keine DU-Rente gibt. Dabei dachte ich genau dafür wäre diese spezielle Klausel. Also das wenn man nicht mehr feuerwehrtauglich ist oder besser gesagt aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet dann auch die DU-Rente bekommt.

    Vielleicht hat jemand von euch fundiertes Hintergrundwissen zu dieser Thematik?! Würde mich freuen mal eure Meinungen dazu zu hören.

    Viele Grüße
    Peter
     



    Matze

    • Neuling
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    • Beiträge: 41
    • Letzter Login :29. September 2019, 08:49 Uhr
    Antwort #1 am: 14. November 2014, 09:41 Uhr
    Ich habe auch lange gesucht und habe drei Versicherungsgesellschaften gefunden die eine Spezielle Dienstunfähigkeits Klausel drin enthalten haben. Ich habe mich für die Debeka entschieden, weil dort die Leistungen (in meinen Fall) am höchsten waren. Die versichern aber nur bis 1500Euro.
     


    Ranger

    • Weiß schon was...
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    • Beiträge: 107
    • Dankeschön: 26 mal
    • Letzter Login :09. März 2024, 15:01 Uhr
    Antwort #2 am: 16. November 2014, 00:12 Uhr
    Hallo.
    Ist die Mindestversorgung von 1570€ vom Dienstherren? Wenn ja ab wann gilt diese Mindestversorgung? Beamter auf Probe, Beamter auf Lebenszeit?

    Gruß Ranger
    mit kameradschaftlichen Grüßen
    Ranger


    "Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein!"
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 16. November 2014, 13:07 Uhr
    Spielt keine Rolle, entscheidend sind 5 Jahre.
    Wenn du SaZ warst und bist noch Beamter auf Probe bekommst du auch deine Versorgung.
    Wenn du aber die Ausbildung ohne Vordienstzeiten hast, bekommst du auch keine Mindestversorgung wenn du Beamter auf Lebzeit bist.
     



  • Beitrag Starter
  • Keule

    Antwort #4 am: 16. November 2014, 18:50 Uhr
    @ Matze: Wenn du in deinen Versicherungsbedingungen so eine Klausel hast wie ich (bei der DBV), dann bringen dir die 1500 € eventuell nicht viel, da du überversichert bist. Wie gesagt nur wenn du eine solche Klausel hast. Ich selbst musste lange suchen bis ich in dem Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen etwas finden konnte.
    Bei jungen Kollegen ist die Differenz zwischen der Mindestversorgung und der angesprochenen 80% Klausel eher gering. So bräuchte ich derzeit nahezu überhaupt keine DU-Versicherung. Im Alter wird die Differenz wieder größer und eine höhere DU-Rente könnte wieder etwas mehr Sinn machen.
     


     

    Dienstunfähigkeitsversicherung

    Begonnen von Matze

    Antworten: 2
    Aufrufe: 9153
    Letzter Beitrag 27. Juni 2014, 09:21 Uhr
    von Alexander

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