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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Doomie am 18. April 2011, 12:07 Uhr

Titel: Zugriff auf Musterungsergebniss
Beitrag von: Doomie am 18. April 2011, 12:07 Uhr
Guten Tag,

erstmal guten tag in die Runde:-)

Ich habe eine Frage, wird bei der Bundeswehrfeuerwehr auch auf das Musterungsergebnis zurück gegriffen?
Ich wurde nämlich bereits bei der Musterungs wegen Astma ausgemustert und würde ja somit theoretisch durch die G26.3 fallen.

Allerdings habe ich nur allergiebendingt Schwierigkeiten damit, das heisst ich habe eine Meerschweinchenallergie und habe seit Jahren keine Probleme mehr mit der Luft.
Mache nebenbei auch viel Sport und dies auch im Leistungsbereich sodass ich durchaus weiss was ich mir zutrauen kann und was nicht.

Ich bin auch bei uns in der FF Atemschutzgeräteträger und habe somit die G26.3 bestanden.
Allerdings habe ich nichts davon erzählt, dass das mal irgendwann bei mir diagnostiziert wurde.
Ich nehme da auch keine Medikamente gegen, da es einfach nicht nötig ist.
Vielleicht ist es mittlerweile auch einfach schon verheilt.

Würde es da überhaupt was bringen sich zu bewerben?
Dazu bin ich auch gelernter Informatikkaufmann und dieser steht ja sicher nicht auf der Liste der förderlichen Berufe. Würde es mit diesem Beruf was bringen sich zu bewerben?

Vielen Dank fürs lesen und antworten im vorraus.

Beste Grüße
Doomie
Titel: Aw: Zugriff auf Musterungsergebniss
Beitrag von: kevin1981 am 18. April 2011, 17:24 Uhr
Hallo,

das sind natürlich schwierige Ausgangslagen aber versuchen kann man es immer. Zur Info, wir hatten einen gelernten Bürokaufmann in der Ausbildung. Hatte merjährige Zugehörigkeit in einer FFw. Da wird dann schon mal bei geeignet erscheinenden Bewerbern ein Auge zu gedrückt...! Aber zu deinem gesundheitlichen "Problem". Ich denke der ein oder andere von uns aktiven hier kann dir evtl. ne Antwort darauf geben aber mal was anderes. Ich weis dass das nicht jedem so geläufig ist aber als Feuerwehrmann bei der Bundeswehrfeuerwehr ist man Beamter. Beamte sind nicht in der gesetzlichen KV sondern sind bis auf wenige Ausnahmen alle privat krankenversichert. Ich wüde mich auf jeden fall mal bei einer KV schlau machen wie viel man im Monat zahlen muß, nätürlich nur wenn der Rest ( Auswahlverfahren bestanden ) gelaufen ist. Man kann durchaus sein blaues Wunder erleben € !!!
Und zur G 26/3 FFw, gibt es einige schöne Beiträge hier im Forum. Ruhig mal durchlesen !!!

Aber ruhig bewerben, schadet nichts !!!;)


Viel Glück ! Kevin
Titel: Aw: Zugriff auf Musterungsergebniss
Beitrag von: fwone am 19. April 2011, 05:01 Uhr
Wenn du nach Krankheiten gefragt werden solltest mußt du sie auch wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten kann dir das später zum Nachteil ausgelegt werden wenn es rauskommen sollte, und im schwersten Fall die Entfernung aus dem Dienst bedeuten könnte. Gilt übrigens für jeden Beruf.
Gruß
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