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Autor Thema: Welche Soziale Leistungen stehen mir zu?  (Gelesen 25656 mal)

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  • Beitrag Starter
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    Als Beamtin/Beamter seit Ihr von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit. Ihr habt Anspruch auf Versorgung, Unfallfürsorge und Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtssfällen. Der Abschluß einer freiwilligen Krankenversicherung ist umbedingt ratsam.

    Es wird sonst nur ein Teil der Kosten durch die Beihilfe ersetzt. Es gibt verschiedene Prozentsätze, von 50% - 80% Vergütung.

    Bzw.hier: Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte?
    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1569.0
     

    Weiter Infos hier: Verdienst / Soziales
    Gruß Martin ;-)

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    Dieter

    Antwort #1 am: 12. Juni 2015, 12:08 Uhr
    Der Abschluß einer freiwilligen Krankenversicherung ist umbedingt ratsam.

    Weiter Infos hier: Verdienst / Soziales

    Dem kann ich nur zustimmen. Ein Bekannter hat hierüber nicht nachgedacht und nun das Nachsehen.  :(

    Auch wenn nicht immer alle Anbieter und Produkte erfasst sind (dafür gibt es einfach viel zu viele) , lohnt sich ein Blick in die Vergleichsportale auf jeden Fall: http://dienstunfaehigkeitsversicherungen.org/dienstunfaehigkeit-soldaten/

    Und mal ganz ehrlich: Wie schnell kann etwas passieren ?

    Vorsorge ist in unserem Job unverzichtbar. Genau so wichtig ist hier aber auch der Vergleich im Vorfeld. Wer hier nicht aufpasst, versiebt häufig sehr viel Geld. Auch ein Prüfung der einzelnen, Individuellen Leistungen lohnt sich. Denn der billigste Anbieter muss nicht zwangsläufig auch der beste sein.  8)
    Das betrifft aber nicht nur die Versorgunngs-Situation bei der Bundeswehr. So wollten wir beispielsweise unlängst einmal unser Haus gegen Schäden durch Tiere versichern (Marder, Wespen, Holzbock usw...). Sollte monatlich 15 € kosten. Leistungen: Maximal 500,- € pro Schadensfall und maximal 5 (verschiedene) Schadensfälle pro Jahr. Das klang für mich so lange gut, wie ich noch nicht wusste, dass  ein solcher Betrag ein Tropfen auf den heißen Stein ist, da ausschließlich die Schädlingsbekämpfung bezahlt wird und der Einsatz einer entsprechenden Fachfirma schnell mal in die Tausende geht. Und das Problem mit Wespennestern löst unsere Dorffeuerwehr vor Ort in der Regel für einen Kasten Bier  ;D
     


  • Beitrag Starter
  • Martin

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    Antwort #2 am: 12. Juni 2015, 12:25 Uhr
    Auch wenn nicht immer alle Anbieter und Produkte erfasst sind (dafür gibt es einfach viel zu viele) , lohnt sich ein Blick in die Vergleichsportale auf jeden Fall: http://dienstunfaehigkeitsversicherungen.org/dienstunfaehigkeit-soldaten/

    Mhh... nur ein kleiner Hinweis damit es keiner falsch versteht. Hier geht es um Beamte und da gibt es sehr wohl Unterschiede gegenüber Soldaten.


    Dieser Link ist für Beamte:

    http://dienstunfaehigkeitsversicherungen.org/dienstunfaehigkeit-beamte/
    « Letzte Änderung: 12. Juni 2015, 12:27 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #3 am: 12. Juni 2015, 12:40 Uhr
    Ähh Martin...
    Die Zeiten haben sich eigentlich geändert.
    Es besteht zwar keine generelle Pflicht sich Restkosten zu versichern, nur wir mußten damals eine Restkostenversicherung nachweisen, ansonsten darf der Dienstherr auch die Beihilfe verweigern.
     



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    Antwort #4 am: 12. Juni 2015, 13:17 Uhr
    Ähhm Alexander,

    wo ist mein Fehler um es zu berichtigen?
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #5 am: 12. Juni 2015, 13:19 Uhr
    Hier
    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1569.0
    Zitat:"Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie haben Anspruch auf Beihilfen für Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflegesfällen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht nicht, ist aber zur Absicherung der über den Beihilfeanspruch hinausgehenden Restkosten (Beihilfeanspruch 50 % bis 80 %) empfehlenswert."
     


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    Antwort #6 am: 12. Juni 2015, 13:23 Uhr
    Das stimmt auch ein Abschluss einer priv. KV besteht nicht.

    Eine andere Möglichkeit ist nämlich sich zu 100% bei einer gesetzliche KV freiwillig zu versichern.

    Beihilfe kann man aber denn nach wie vor noch beantragen...
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #7 am: 12. Juni 2015, 13:29 Uhr
    Das stimmt auch ein Abschluss einer priv. KV besteht nicht.

    Eine andere Möglichkeit ist nämlich sich zu 100% bei einer gesetzliche KV freiwillig zu versichern.

    Beihilfe kann man aber denn nach wie vor noch beantragen...
    Ok, sagen wirs anders.
    Der Dienstherr verlangt von dir, daß du unterm Strich 100% versichert bist.
    Ob du es über eine Restkostenversicherung machst oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung zu 100% gehst ist egal.
    Aber aus der Faq liest es sich so, als ob man sich zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge sparen kann und das geht eben nicht.
     



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    Antwort #8 am: 12. Juni 2015, 13:35 Uhr
    Gebe ich dir Recht, bezog sich aber nur auf den Abschluss einer priv KV und die benötigt man eben nicht, man kanns wie gesagt auch anderst machen. Aber versichern muss man sich....
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #9 am: 12. Juni 2015, 13:36 Uhr
    Gebe ich dir Recht, bezog sich aber nur auf den Abschluss einer priv KV und die benötigt man eben nicht, man kanns wie gesagt auch anderst machen. Aber versichern muss man sich....
    Ich sehe wir verstehen uns. :-)
     


     

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