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Autor Thema: Anspruch auf Kindergeld  (Gelesen 11642 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Shitti

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    • Beiträge: 19
    • Letzter Login :25. Juli 2017, 19:20 Uhr
    am: 03. September 2010, 07:44 Uhr
    Hallo,

    ich habe folgenden Frage. Wenn ich meine Ausbildung im November beginne, bin ich noch in dem Alter, in welchem ich Anspruch auf Kindergeld habe, ich wollt nun mal wissen, ob man dieses in der Zeit als Anwärter noch bekommt bzw beanspruchen kann oder ob dies nicht mehr möglich ist dann!

    Gruß
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 03. September 2010, 08:55 Uhr
    Ja, aber du bekommst nur Kindergeld wenn du unter der Freigrenze bist.
    Mit einem ganzen Jahr in der Ausbildung kommst du über diese Freigrenze, also solltest du kein Kindergeld mehr bekommen.
    Du bekommst Brutto 11075,28€, abziehen kannst du davon nur deine PKV, diese ist in der Regel 50-70 € im Monat, bleiben in etwa 10.200 € übrig, du kannst zwar noch Werbungs und Fahrtkosten absetzen, aber dafür zahlt dir der Bund auch wieder Trennungsgeld und Reisebeihilfen.
     


    SG

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    • Letzter Login :10. November 2020, 18:14 Uhr
    Antwort #2 am: 13. September 2010, 18:10 Uhr
    Hallo,
    als wir in der Bundeswehrverwaltungsschule Berlin waren (Dez.2009), hatten wir das Thema auch mal. Es ist im Einzelfall durchaus möglich noch Kindergeld zu bekommen, jedoch muss man da wirklich alles an Werbungskosten ausschöpfen. Wir hatten das dort mal ausgerechnet.Wie das im einzelnen jedoch ging bekomm ich aber leider nicht mehr zusammen.
     


    AllGeier

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    • Letzter Login :09. Februar 2024, 15:30 Uhr
    Antwort #3 am: 14. September 2010, 06:44 Uhr
    Zitat von: "Shitti" post=421
    Hallo,

    ich habe folgenden Frage. Wenn ich meine Ausbildung im November beginne, bin ich noch in dem Alter, in welchem ich Anspruch auf Kindergeld habe, ich wollt nun mal wissen, ob man dieses in der Zeit als Anwärter noch bekommt bzw beanspruchen kann oder ob dies nicht mehr möglich ist dann!

    Gruß


    Hallo Shitti,

    nach deiner Frage zu Urteilen bekommst nicht du Kindergeld, sondern deine Eltern? Wenn das so ist müssen diese einen Antrag auf Weitregewährung des KiGeldes bei der Auszahlungsstelle einreichen. Hirzu ist darauf zu achten, dass das Formblatt Werbungskosten ausgefüllt wird.

    Hier bekommst du alle Info´s:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html


    Gruß

    AllGeier
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     



     

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