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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Kof am 22. Juli 2014, 16:58 Uhr
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Eine frage .
Kann man freiwilig nach der Laufbahnausbildung den RS machen ?
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Du kannst in deiner Freizeit machen was du willst.
Bei der angespannten Personallage glaube ich aber nicht, daß dich der Dienstherr für 3 Monate freistellt.
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Kannst du freiwillig schon nachmachen den RS. Nur wirst du aktuell dafür nicht freigestellt, weil
einfach zu wenig Personal da ist...
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Hallo,
diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen. Geschickt eingetütet kann man den Grundkurs, den schwierigsten Teil aufgrund der Dauer von 160Std. zusammenhängend in nem passenden Monat buchen, SU aus dem aktuellen und dem Vorjahr einreichen. Keiner kann dir diesen dann verwehren. Fortbildung steht ganz weit oben.
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Hallo,
diese Aussage stimmt so nicht. Es gibt jährlich "Sonderurlaub", weist der Lehrgang eine Nummer nach dem Bildungsgesetz auf ist dieser dafür zu genehmigen.
Kannst du dazu mal eine rechtliche Quelle angeben?
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Wusste gar nicht dass SU ins neue Jahr übertragbar ist :blink:
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Also ich kenne nur das:
Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 7
Urlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke
In folgenden Fällen kann Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen
1. für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden, wenn die
Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist;
Sonderurlaubsverordnung - SUrlV § 8
Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 5 und 7
Urlaub für Ausbildungsveranstaltungen nach § 5 und Urlaub nach § 7 darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in
besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr nicht
überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr bewilligen; sie
kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen...
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Ich kann ganz aktuell von mir sprechen. Wollte im Februar den Abschluss als RS mit SU machen, Dauer eine Woche. Wurde abgelehnt, Begründung: Personalmangel und keine originäre Aufgabe der BwFw. Schön, dass wir uns nie mit medizinischen Notrufen und Notfällen herumschlagen müssen. So denkt man zumindest in Sonthofen. Ausbildung soll ich trotzdem halten, bin ja RS. Danke Dienstherr, danke Zentrum. War ja nur mein Erholungsurlaub. Kannst Dir also in die Haare schmieren.
Oder hat hier jemand andere Infos?
Gruß
Rainer
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2012 den RS gemacht. Schule mit SU, Praktikas und Prüfung mit privaten Urlaub und Diensttauschen hinbekommen. Hat sich zwar so über knapp 6 Monate gezogen, war aber außer dem persönlichen Streß damals alles kein Problem.
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@Rainer
Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:
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@Rainer
Hab ich das richtig verstanden, SU wurde wegen Personalmangel abgelehnt aber normaler Urlaub genehmigt ?? :blink:
Gut möglich und auch rechtens.
Erholungsurlaub muß genehmigt werden, Sonderurlaub "KANN" genehmigt werden.
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Hast Du so völlig richtig verstanden. War sehr motivierend für mich.
Gruß und schönes Wochenende
Rainer
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Bei mir wurde der SU auch abgelehnt!
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Also Leute,
wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
der § 7 SUV ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.
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Also Leute,
wir sollten hier mal trennen zwischen Ausbildung zum RS... was zu lange dauert und daher der Dienstherr nicht untersützt und Fortbildung (30h im Jahr). Das zweitere wird bei entsprechenden Antrag gewährt. Ihr müsst nur die passende Begründung liefern.
der § 7 SUV ist da einfach nicht der passende. Ich empfehle nach § 5. Als Mitglied einer HiOrg ( DRK, MHD, JUH etc.) kannst du die Fortbildung geltend machen ;) Funktionierte die letzten Jahre immer gut.
Und auch da steht, "kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."
Früher ging vieles, das Zentrum sieht das halt etwas anders.
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Was die Fortbildung angeht, kam bei uns vor einiger Zeit ne Lono aus Sonthofen, dass alle mit RS zwecks Kompetenzerhalt, in eigener Zuständigkeit sich um entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten kümmern sollen und Sonthofen dann die Abordnung schreibt.
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Auch gelesen. Werde es kommendes Jahr mal testen und berichten.